5273/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.07.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

                                                           BMWF-10.000/0122-III/FV/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 13. Juli 2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5595/J-NR/2010 betreffend Telefonkosten der Ressorts vom 31.5.2009 bis 31.5.2010, die die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 31. Mai 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Die Gesamtkosten für Telefonie (Festnetz, Handy, Fax) betrugen im abgefragten Zeitraum
€ 107.735,83.

 

Zu Frage 2:

In diesem Zeitraum wurden in der Zentralleitung 16 Handys angeschafft. Die Anschaffungs-kosten beliefen sich auf € 2.085,--.

 

Zu Frage 3:

Durch die Nutzung aller Diensthandys entstanden im Zeitraum vom 31. Mai 2009 bis 31. Mai 2010 Kosten in Höhe von € 63.829,52.

 


Zu Frage 4:

In der Zentralleitung waren zum Stichtag 31. Mai 2010 130 Mitarbeiter/innen im Besitz eines Diensthandys.

 

Bei den nachgeordneten Dienststellen sind folgende Mitarbeiter/innen im Besitz eines von
meinem Ressort zur Verfügung gestellten Handys:

Geologische Bundesanstalt                                       0

Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik    0

Österreichisches Archäologisches Institut                2

Institut für Österreichische Geschichtsforschung     0

Historisches Institut Rom/Madrid                              0

Wissenschaftsrat                                                       0

Fachhochschulrat                                                      0

Studienbeihilfenbehörde                                          16

Psychologische Studentenberatung                         0

 

Zu Fragen 5 und 6:

Im Ministerbüro sind 13 Mitarbeiter/innen im Besitz eines Diensthandys. Die Kosten hierfür sind in den Allgemeinkosten für Telefonie inkludiert, da hierfür keine eigene Kostenstelle existiert; eine Herausrechnung würde die händische Durchsicht sämtlicher Rechnungen erfordern und einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bedeuten.

 

Zu Fragen 7 und 8:

Bei Übergabe eines Handys wird klargestellt, dass Privatgespräche nur über die Mitarbeiter/innen/zusatzrechnung geführt werden dürfen und bei diesen Gesprächen ein eigens eingeführter Eingabecode zu verwenden ist. Hierzu wurde vor kurzem ein Rundschreiben verfasst.

 

Die Rechnungen werden ständig kontrolliert. Werden Unregelmäßigkeiten oder überdurchschnittlich hohe Beträge festgestellt, wird der oder die betreffende Mitarbeiter/in schriftlich aufgefordert, eine Begründung der dienstlichen Notwendigkeit vorzulegen.

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Beatrix Karl e.h.