5290/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.07.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau                                                       (5-fach)

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien                                                                       

 

 

GZ: BMASK-10001/0200-I/A/4/2010

 

Wien, 14. JULI 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5557/J der Abgeordneten Grosz, Dr. Spadiut, List und Schenk wie folgt:

Fragen 1 bis 4, 6, 8 und 9:

Die Beantwortung dieser Fragen ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle:

 

 

 

Gesamtkosten

 

Marke/Betriebsart

Anschaffung (Zulassung)

Grundkosten

Sonder- ausstattung

Personenkreis

BMW 730d

Diesel

27.09.2007

€ 49.465,16

€ 7.954,93 *)

Bundesminister, KabinettsmitarbeiterInnen

Audi A6

Diesel

27.09.2000

€ 29.574,06

keine

Bundesminister, KabinettsmitarbeiterInnen, BeamtInnen

VW Sharan

Diesel

13.10.2004

€ 20.013,23

keine

*) Österreich Paket, TV-Funktion, Navigationssystem + DVD, Handy Vorbereitung, Sonnenschutzverglasung

Frage 5:

Der wirtschaftliche Betrieb des Vorgängerfahrzeuges des BMW 730d war durch die hohe Kilometerleistung (270.000 km) nicht mehr gewährleistet.

Der Audi A6 wurde als Ersatz für einen Audi 100 angeschafft, der einen Motorschaden hatte.

Der VW Sharan wurde als Ersatz für einen alten VW-Transporter angekauft. Der VW Sharan bietet neben der Lademöglichkeit auch eine höhere Personentransportkapazität.

Frage 7:

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat vier Kraftwagenlenker im Personalstand.

Frage 10:

Den BMW 730d lenken zwei der vier Kraftwagenlenker.

Frage 11:

Der BMW 730d ist bei der Uniqua Versicherung versichert. Die Kosten (basierend auf einen Kilometervertrag) betragen jährlich rund € 1.350,-.

Fragen 12 bis 14:

Hinsichtlich dieser Fragen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 5554/J der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Dienstwägen der Bundesministerien durch den Herrn Bundeskanzler.

Frage 15:

Es bestehen keine derartigen Regeln, da ‑ abgesehen von einer allfälligen Nutzung durch den jeweiligen Bundesminister/die jeweilige Bundesministerin in Übereinstimmung mit § 9 des Bundesbezügegesetzes ‑ die Dienstkraftwägen nicht für eine private Nutzung vorgesehen sind.

Mit freundlichen Grüßen