5290/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.07.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau (5-fach)
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1010 Wien
GZ: BMASK-10001/0200-I/A/4/2010 |
Wien, 14. JULI 2010 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5557/J der Abgeordneten Grosz, Dr. Spadiut, List und Schenk wie folgt:
Fragen 1 bis 4, 6, 8 und 9:
Die Beantwortung dieser Fragen ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle:
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Gesamtkosten |
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Marke/Betriebsart |
Anschaffung (Zulassung) |
Grundkosten |
Sonder- ausstattung |
Personenkreis |
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BMW 730d |
Diesel |
27.09.2007 |
€ 49.465,16 |
€ 7.954,93 *) |
Bundesminister, KabinettsmitarbeiterInnen |
Audi A6 |
Diesel |
27.09.2000 |
€ 29.574,06 |
keine |
Bundesminister, KabinettsmitarbeiterInnen, BeamtInnen |
VW Sharan |
Diesel |
13.10.2004 |
€ 20.013,23 |
keine |
*) Österreich Paket, TV-Funktion, Navigationssystem + DVD, Handy Vorbereitung, Sonnenschutzverglasung
Frage 5:
Der wirtschaftliche Betrieb des Vorgängerfahrzeuges des BMW 730d war durch die hohe Kilometerleistung (270.000 km) nicht mehr gewährleistet.
Der Audi A6 wurde als Ersatz für einen Audi 100 angeschafft, der einen Motorschaden hatte.
Der VW Sharan wurde als Ersatz für einen alten VW-Transporter angekauft. Der VW Sharan bietet neben der Lademöglichkeit auch eine höhere Personentransportkapazität.
Frage 7:
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat vier Kraftwagenlenker im Personalstand.
Frage 10:
Den BMW 730d lenken zwei der vier Kraftwagenlenker.
Frage 11:
Der BMW 730d ist bei der Uniqua Versicherung versichert. Die Kosten (basierend auf einen Kilometervertrag) betragen jährlich rund € 1.350,-.
Fragen 12 bis 14:
Hinsichtlich dieser Fragen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 5554/J der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Dienstwägen der Bundesministerien durch den Herrn Bundeskanzler.
Frage 15:
Es bestehen keine derartigen Regeln, da ‑ abgesehen von einer allfälligen Nutzung durch den jeweiligen Bundesminister/die jeweilige Bundesministerin in Übereinstimmung mit § 9 des Bundesbezügegesetzes ‑ die Dienstkraftwägen nicht für eine private Nutzung vorgesehen sind.
Mit freundlichen Grüßen