5304/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.07.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 14. Juli 2010
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0182-IK/1a/2010
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5402/J betreffend „Familie & Beruf Management GmbH“, welche die Abgeordneten Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Kolleginnen und Kollegen am 19. Mai 2010 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die Familie & Beruf Management GmbH orientiert sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an § 3 des Bundesgesetzes über die Errichtung der Gesellschaft "Familie & Beruf Management GmbH", BGBl. I Nr. 3/2006, sowie am jährlichen Arbeitsprogramm.
Insbesondere handelt sich es um die organisatorische und inhaltliche Durchführung des Audit berufundfamilie, des Audit familienfreundlichegemeinde, des Staatspreises "Familienfreundlichster Betrieb", der Förderung innovativer Kinderbetreuungsplätze sowie allgemeiner Projekte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Verleihung des Kinderbetreuungspreises sowie der Koordinierung der Forschungsförderung mit dem Österreichischen Institut für Familienforschung. Weiters werden neue Maßnahmen wie etwa ein Audit im Bereich Pflege und Gesundheit und im Bereich Hochschule entwickelt.
Arbeitsprogramm und Jahresabschluss werden dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Aufsichtsrat sind das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend mit zwei Mitgliedern sowie das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz mit jeweils einem Mitglied vertreten.
Weiters erhält der Aufsichtsrat Quartalsberichte mit Soll-Ist-Vergleich, die entsprechenden Saldenlisten, die inhaltlichen und finanziellen Erläuterungen sowie die Entwicklungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Entsprechend den Controlling-Richtlinien (BGBl. II Nr. 319/2002) werden Quartalsberichte an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend und das Bundesministerium für Finanzen übermittelt.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die Finanzierung der Gesellschaft ist in § 7 des Bundesgesetzes über die Errichtung der Gesellschaft "Familie & Beruf Management GmbH" geregelt. Danach erhält die Gesellschaft jährlich Euro 523.000,- zur Abdeckung der administrativen Aufwendungen sowie Euro 2.140.000 zur Durchführung der operationellen Maßnahmen.
Weitere Einnahmen ergeben sich grundsätzlich aus Schulungen und Servicegebühren für Auditor/innen sowie Zinseinnahmen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Diese Frage stellt keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend dar.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, dessen Dauer nicht vorausgesehen werden kann.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die letzte Firmenbucheintragung erfolgte auf Grund der Novelle BGBl. I Nr. 91/ 2007. Die Änderung auf Grund der Bundesministeriengesetz-Novelle 2009, BGBl. I Nr. 3/2009, wurde eingereicht.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Die Vergabekriterien sind in einer Richtlinie vorgegeben. Im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 26. Mai 2010 wurden in Summe 106 Projekte mit im Durchschnitt rund Euro 21.000,- gefördert, durch die insgesamt rund 2.900 Kinderbetreuungsplätze neu geschaffen bzw. erhalten werden konnten.
Die Richtline sowie die Projektbeschreibungen der geförderten Projekte - aufge-listet nach Bundesländern - sind unter öffentlich einsehbar:
http://www.familieundberuf.at/Kinderbetreuung.35.0.html
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Seit Bestehen der Hotline wurden 610 Anrufe mit Information, Auskunft, Beratung oder Coaching direkt bearbeitet; das Angebot der Mediation wurde noch nicht in Anspruch genommen. Die ARGE Elternteilzeit & Mediation ist ein Zusammenschluss von Unternehmensberater/innen, die zugleich auch eingetragene Mediator/innen sind.