5305/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.07.2010
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BM für Land-und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0085-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 14. JULI 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Elmar Mayer, Kolleginnen

und Kollegen vom 20. Mai 2010, Nr. 5404/J, betreffend

Land- und forstwirtschaftliche Schulen

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Elmar Mayer, Kolleginnen und Kollegen vom 20. Mai 2010, Nr. 5404/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 3:

 

Aus den Zahlen des Nationalen Bildungsberichts 2009 ist nicht zu entnehmen, welche Bildungsausgaben hinterlegt wurden. Für das höhere landwirtschaftliche Schulwesen kann festgehalten werden, dass Ausgaben für Investitionen und den laufenden Betrieb für Forschung, Versuchstätigkeit, Schülerheime und Lehrbetriebe zu den Bildungsausgaben hinzugezählt wurden. Die Gebäudeausgaben in Form von Mieten und Bauinstandhaltungen, beispielsweise an die BIG, sind darin ebenso enthalten. Erwähnt werden muss auch noch, dass es für die Schülerheime auch beträchtliche Einkünfte gibt, die nicht berücksichtigt wurden.

 

Die Vergleichbarkeit zwischen unterschiedlichen Schultypen auf Basis der Lehrerausgaben pro Schüler/in für den Unterricht wäre gegeben, ist aber im Nationalen Bildungsbericht 2009 nicht dargestellt.

 

Berechnungen zu den 2,5fachen Kosten gegenüber dem übrigen berufsbildenden Schulwesen aus den Daten des Nationalen Bildungsberichtes 2009 unterliegen aus der Sicht des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) der Vermengung von Ausgabenpositionen, die nicht als Bildungsausgaben gerechnet werden dürfen. Eine budgetäre Abgrenzung zwischen den unterschiedlichen Bereichen fehlt.

 

Zu Frage 2:

 

Die Ausgaben bzw. Kosten für Forschung und Versuchstätigkeit an den vier Lehr- und Forschungszentren (lfz) betrugen ca. 17 Mio. €. Es stehen Einnahmen/Erlöse in Höhe von ca. 1,4 Mio. € gegenüber. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hiebei um Zahlen aus dem Jahr 2006 handelt. Dies deshalb, weil der Nationale Bildungsbericht 2009 die Zahlen aus dem Jahr 2006 heranzieht.

 

Zu Frage 4:

 

Die Frauenquote bei den Schulleitungen im land- und forstwirtschaftlichen Schulwesen soll durch gezielte Maßnahmen langfristig erhöht werden. Bei sämtlichen Publizitätsmaßnahmen des Schulerhalters wird besonderer Wert auf das vermittelte Rollenbild der Frau im Bereich der Land- und Forstwirtschaft gelegt. Besondere Rücksichtnahme auf den Aspekt der Chancengleichheit wird bei den Ausschreibungen sowie Neubesetzungen genommen.

 

Zu Frage 5:

 

An der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik wurden im Schuljahr 2008/09 an 130 Seminartagen 71 Seminare angeboten, die von 1541 Lehrerinnen und Lehrern besucht wurden.


Zu Frage 6:

 

Auf Grund der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Zulassungsvoraussetzungen an Pädagogischen Hochschulen (Hochschul-Zulassungsverord­nung) ist für das Lehramt für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen sowie für den Fachbereich Agrar- und Umwelt an höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen folgende Erstausbildung erforderlich:

 

·          die Reifeprüfung an einer höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder

·          die Reifeprüfung an einer anderen berufsbildenden höheren Schule in Verbindung mit einer mind. 3-jährigen land- und forstwirtschaftlichen Fachschule oder

·          die allgemeine Reifeprüfung in Verbindung mit einer land- und forstwirtschaftlichen Meisterprüfung oder

·          der erfolgreiche Abschluss eines einschlägigen Universitätsstudiums (BOKU und vergleichbare Universitäten) oder

·          der erfolgreiche Abschluss eines facheinschlägigen Fachhochschulstudiums oder

·          die Studienberechtigungsprüfung.

 

Ergänzend dazu darf festgehalten werden, dass für das Bachelorstudium Umweltpädagogik entsprechend der o.a. Verordnung alle Absolventinnen und Absolventen einer berufsbildenden höheren Schule und einschlägiger Universitäten/Fachhochschulen aufgenommen werden können.

 

Zu Frage 7:

 

Von Höheren Land- und forstwirtschaftlichen Bundeslehr- und Forschungsanstalten werden Kurse und Seminare angeboten, insbesondere um Forschungsergebnisse weiterzugeben.

Für die Lehrer- und Beraterfortbildung geschieht dies in Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik im Rahmen des Lehrer- und Beraterfortbildungsplanes.

 

Weiterbildungskurse für Bäuerinnen/Bauern, mitarbeitende Familienmitglieder, aber auch  Konsumentinnen/Konsumenten werden von den Schulen direkt angeboten, z.B. Klosterneuburg im Wein- und Obstbaubereich, sehr oft jedoch in Zusammenarbeit mit Erwachsenenbildungsträgern z.B.: Huhn & Co, Arbeitsgemeinschaft für Grünlandfragen, Florianer Bildungszentrum und den Absolventenverbänden (Schönbrunner Seminare).

 

Der Bundesminister: