5309/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.07.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0091-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 14. JULI 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 21. Mai 2010, Nr. 5444/J, betreffend

Budget-Konsolidierungsbeitrag Bereich Land- und Forstwirtschaft

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 21. Mai 2010, Nr. 5444/J, teile ich Folgendes mit:

 

 

 

 

Zu den Fragen 1 bis 15:

 

Die zu erbringenden Konsolidierungsbeiträge aufgrund der Novelle zum Bundesfinanz­rahmensgesetz 2011 bis 2014 bedürfen einer umfassenden Analyse und Bewertung sämtlicher Ausgabenbereiche der Untergliederung 42. Daraus resultierende Maßnahmen werden gemäß Vereinbarung mit Herrn Vizekanzler und Bundesminister DI Josef Pröll im Herbst 2010 vorgelegt werden.

 

Zu Frage 16:

 

Die angesprochenen Modulationsmittel werden nicht in einem gesonderten Topf verwaltet. Vielmehr wurden die gemäß Art. 9 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1783/2003 einbehaltenen Mittel bereits mit Beschluss der Kommission vom 24. Mai 2006 (Entscheidung 2006/410/EG) dem ELER zugewiesen und bei der Zuteilung der ELER-Mittel auf die Mitgliedstaaten berücksichtigt. Auch die gemäß Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 zur Verfügung stehenden Mittel wurden bereits in die ELER-envelopes der Mitgliedstaaten integriert (vgl. Entscheidung der Kommission vom 7. Juli 2009; Nr. 2009/545/EG). Die Verwendung der Mittel erfolgt wie im Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums (vgl. Kapitel 6.3) angegeben.

 

Der Bundesminister: