5310/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.07.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0095 -I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 14. JULI 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerald Grosz, Kolleginnen

und Kollegen vom 31. Mai 2010, Nr. 5591/J, betreffend

Telefonkosten der Ressorts vom 31.5.2009 bis 31.5.2010

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen vom 31. Mai 2010, Nr. 5591/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Im Zeitraum 31.05.2009 bis 31.05.2010 betrugen die Gesamtkosten für Telefonie (Festnetz, Handys, Fax, etc.) im BMLFUW € 334.085,11

 

Im genannten Zeitraum wurden insgesamt 73 Handys und Mobilfunkkarten angeschafft. Die Kosten hierfür betrugen € 4.074,15. Es wird darauf hingewiesen, dass unter „Anschaffung“ auch der „Austausch“ von Handys zu verstehen ist.

 

Die Kosten der Nutzung aller Diensthandys, einschließlich Mobilfunkkarten betrugen im genannten Zeitraum € 151.617,43.

 

Zu Frage 4:

 

In der Zentralleitung und den nachgeordneten Dienststellen sind 795 Personen im Besitz eines Diensthandys.

 

Zu Frage 5:

 

Im Ministerbüro haben 11 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter ein Diensthandy.

 

Zu Frage 6:

 

Die Kosten für die Nutzung dieser Handys betrugen um genannten Zeitraum € 13.552,56.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Die private Nutzung wird durch Eingabe eines dafür vorgesehenen Codes gekennzeichnet. Die Benutzer werden bei Übernahme des Handys darauf aufmerksam gemacht und bestätigen dies mit ihrer Unterschrift. Gleichzeitig wird ein Einziehungsauftrag unterschrieben. Die Benutzer erhalten für diese codierten Gespräche vom Mobilfunkbetreiber eine Rechnung, die privat zu bezahlen ist.

 

Die monatlichen Abrechnungen über € 150,-- netto werden den jeweiligen Benutzern zur Bestätigung der „Sachlichen Richtigkeit“ vorgelegt.

 

Die Mitarbeiter werden in regelmäßigen Abständen über die Nutzung von Diensthandys per   E-Mail informiert. Die Kontrolle erfolgt bei der Überprüfung der monatlichen Rechnung des Mobilfunkbetreibers.

 

Der Bundesminister: