5312/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.07.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

                                                                              

                                                                              

GZ: BMI-LR2220/0585-II/BK/3.2/2010

Wien, am 6. Juli 2010

 

Die  Abgeordnete  zum  Nationalrat  Lichtenecker,  Freundinnen  und  Freunde  haben am 17. Mai 2010 unter der Zahl 5336/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Videoüberwachung am Linzer Hinsenkampplatz“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

2005

2006

2007

2008

2009

§ 125

2

4

0

0

0

§ 208

4

1

0

0

0

§ 127

1

4

1

0

0

§ 146

1

1

0

0

0

§ 83

4

2

2

0

0

§ 84

1

0

0

0

0

§ 107

1

0

0

0

0

§ 201

1

1

0

0

0

 

Für das Jahr 2004 liegen keine Aufzeichnungen vor.


 

Zu den Fragen 3 bis 5:

Für die Jahre bis 2006 lassen die Aufzeichnungen eine Fragebeantwortung nicht zu. Alle angefallenen Delikte von 2007 wurden geklärt.

 

Zu Frage 6:

Die einmaligen Errichtungskosten betrugen € 60.500,-.

 

Zu Frage 7:

Wartungskosten sind seit der Errichtung bisher keine angefallen.

 

Zu Frage 8:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.