5313/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.07.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien    

 

 

Wien, am 14

GZ: BMG-11001/0139-I/5/2010

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5354/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Hagen, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Im Hinblick darauf, dass die gegenständliche parlamentarische Anfrage ausschließlich Fragen zu Daten enthält, die nur der in Rede stehenden Gebietskrankenkasse zur Verfügung stehen, habe ich die Kasse um Übermittlung einer Stellungnahme ersucht. Auf Basis der eingelangten Äußerung der Kasse beantworte ich die Fragen nun wie folgt:

 

Frage 1:

Das Geschäftsjahr der VGKK endete – wie bei allen SV-Trägern - mit 31.12.2009.

Eine Berechnung zum 1. November 2009 ist nicht vorgesehen.

Das Geschäftsjahr 2009 brachte einen Bilanzverlust von € -9.128.181,52.


Frage 2:

Die letzte aktuelle Berechnung (15. Mai 2010) ergab einen erwarteten Bilanzverlust von € -2.386.000,--.

                                                                                                   

Frage 3:

Es erfolgt keine unterjährige Bewertung von Aktiva und Passiva. Die Liquiditätsberechnung zum 31.03.2010 ergab ein Finanzvermögen in Höhe von

€ 7.779.515,--.

 

Frage 4 (alle Beträge in €):

Häuser:

Hauptstelle Dornbirn, Jahngasse 4,                    Grundstück                   1.192.861,90

Anschaffung/Baujahr 1977                                  Verwaltungsgebäude   6.669.365,47

 

Hauptstelle Dornbirn, Webergasse 6 + 8,          Grundstück                       160.278,51

Anschaffung/Baujahr 1977                                  Haustechnikerhäuser      206.636,28

 

Hauptstelle Dornbirn, Jahngasse 4,                    Zahnambulatorium      4.532.580,39

Anschaffung/Baujahr 1992 

 

Servicestelle Bregenz, Heldendankstr. 10,         Grundstück                      979.491,44

Anschaffung/Baujahr 2001                                  Verwaltungsgebäude   4.301.549,17

                                                                                mit Zahnambulatorium

 

Servicestelle Feldkirch, Bahnhofstr. 30,             Grundstück                      208.496,60

Anschaffung/Baujahr 1990                                  Verwaltungsgebäude   1.265.635,99

                                                                                mit Zahnambulatorium und Wohnung

           

Servicestelle Bludenz, Bahnhofstr. 12,               Grundstück                      359.693,08

Anschaffung/Baujahr 1997                                  Verwaltungsgebäude   2.547.099,49

                                                                                mit Zahnambulatorium                                                                                                                                              

Servicestelle Schruns, Veltlinerweg 5,                Grundstück                            1.904,03

Anschaffung/Baujahr 1961                                  Verwaltungsgebäude         81.211,70

                                                                                und Wohnung        

 

Hausbeteiligungen:

Rankweil, Ringstr. 23,                                           Geschäftslokal                 194.073,90

Anschaffung 1984                                                 frühere Außenstelle; derzeit vermietet

 

Götzis, Wiedengasse 35/37,                                Geschäftslokal                  283.322,46

Anschaffung 1992                                                 frühere Außenstelle; derzeit vermietet

                                                                                Verkauf wurde eingeleitet

 


Lustenau, Kaiser-Franz-Josef-Str.48,                   Geschäftslokal                    77.388,30

Anschaffung 1968                                                 frühere Außenstelle; derzeit vermietet

                                                                                Verkauf wird vorbereitet

 

Bregenz, Vorklostergasse 39,                              Geschäftslokal                 469.128,38

Anschaffung 1981                                                 frühere Außenstelle;

                                                                                derzeit als Archiv genutzt

                                                                                Verkauf wurde eingeleitet

 

Bregenz, Montfortstraße 11,                               Geschäftslokal                111.627,00

Anschaffung 1963                                                     ehemals SV der unselbständig Erwerbstätigen in der Land-/Forstwirtschaft; derzeit vermietet

           

Dornbirn, Klaudiastraße 6,                                   Geschäftslokal                  59.169,97

Anschaffung 1968,                                                    früher als zusätzlicher Büroraum genutzt ; derzeit zum Verkauf an Realbüro übergeben

Frage 5:

Per 30.04.2010 gab es - umgerechnet auf Vollzeitäquivalente – 329,44 Beschäftigte bei der VGKK.

 

Frage 6:

Die Personalkosten der VGKK belaufen sich insgesamt (d.h. inkl. der eigenen Einrichtungen) laut Betriebsabrechnungsbogen 2009 auf € 18.596.899,92.

 

Fragen 7 und 8:

Wie sich aus den Dienstpostenplänen seit 2008 ergibt, wurden weit mehr Stellen eingespart als geschaffen.

2008 und 2009 erfolgten vor allem Ersatzanstellungen und wurden solche ausschließlich nach tatsächlichem Bedarf bei Ausscheiden von anderen MitarbeiterInnen vorgenommen.

 

Folgende Ersatzanstellungen wurden vorgenommen:

 

Jahr

Eintritte

Austritte

2008

13

22

2009

16

14

2010 (bis 31.05.)

9

11

 

Die Eintritte/Ersatzanstellungen gliedern sich wie folgt:

2008: 10 Verwaltungsangestellte, 1 Arzt und 2 Lehrlinge

2009: 10 Verwaltungsangestellte, 5 Ärzte und 1 zahntechnische Angestellte

2010 (bis 31.05.2010): 2 Verwaltungsangestellte, 2 zahnärztlliche Ordinationshilfen , 3 Ärzte und 2 Arbeiter


Neu geschaffen und besetzt wurde 2009 lediglich eine Arztstelle im neuen Aufgabengebiet Behandlungsökonomie.

 

Frage 9:

Hier geht es um personenbezogene Daten, daher sind die Bestimmungen über Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht streng einzuhalten.

 

Frage 10:

Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse hat in der Vergangenheit mehrfach Stellen öffentlich ausgeschrieben. Sofern keine gesetzliche Verpflichtung bestand (§ 460 Abs. 3a ASVG: Leitender Arzt – 07.04.2009 Salzburger Nachrichten und Wiener Zeitung sowie in der Aprilausgabe der Zeitschrift „Arzt im Ländle“; Leitender Angestellter – 17.09.2009 in den Vorarlberger Nachrichten und der Wiener Zeitung) und auf Grund der vorliegenden (Blind-)Bewerbungen auch sonst keine Notwendigkeit gegeben war, wurden jedoch keine öffentlichen Ausschreibungen durchgeführt.

 

Die in der Anfrage verlangte Aufstellung über alle jeweils öffentlich ausgeschriebenen Stellen würde nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand gemäß § 81 ASVG bedeuten. Dies gilt auch für die Fragen nach den Kriterien einer Ausschreibung und der Begründung bei Nichtausschreibung.

 

Frage 11:

Nach dem Gesetz sind für Besetzungen von Dienstposten die Verwaltungskörper zuständig  (teilweise besteht ein Zustimmungserfordernis der Kontrollversammlung). 

Was der Fragesteller mit „Bewertungskommissionen“ meint, bleibt unklar.

 

Frage 12:

Die Zusammensetzung der Verwaltungskörper der Vorarlberger Gebietskrankenkasse ist öffentlich (auf der Homepage im Internet zugänglich).

Ansonsten kann die Frage mit Hinweis auf die Unklarheit (siehe bei Frage 11) nicht beantwortet werden.

 

Fragen 13 und 14:

Mit Hinweis auf die gesetzliche Regelung über die Zuständigkeit der Besetzung von Stellen (siehe Frage 11) und da im Hause ausreichend Erfahrung und Expertise vorhanden ist, wurden keine Personalberatungsunternehmen beigezogen. Es fielen daher keine Kosten an.

 

Frage 15:

Auch hier geht es um personenbezogene Daten, daher sind die Bestimmungen über Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht streng einzuhalten.

 

Die Frage ist zeitraumbezogen nicht eingegrenzt. Es gab jedenfalls bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse in den letzten Jahren keine Einsprüche und Beschwerden bei Postenbesetzungen.


Frage 16:

Im fraglichen Zeitraum wurde ein befristeter Dienstvertrag nicht verlängert und wird mit 30.06.2010 auslaufen. Bei den befristeten Bestellungen für Führungspositionen innerhalb des Büros wurde lediglich die Stelle des leitenden Arztes verlängert.

 

Auch bei dieser Frage geht es um personenbezogene Daten, daher sind die Bestimmungen über Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht streng einzuhalten.

 

 „Funktionärsverträge“ sind uns nicht bekannt: Sollten hier Versicherungsvertreter gemeint sein, so ist deren Bestellung, Amtsdauer und Enthebung gesetzlich geregelt (§§ 420ff ASVG).

 

Frage 17:

Die Verlängerung der Dienstverträge erfolgte in jedem Fall aufgrund der entsprechend vorhandenen Qualifikation der betreffenden Person. Im Übrigen kann auf die Antwort zu Frage 16  verwiesen werden.

 

Frage 18:

Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse besitzt derzeit neun Dienstkraftfahrzeuge (nur PKW).

 

Frage 19:

Von der Vorarlberger Gebietskrankenkasse wurden seit 1.1.2005 insgesamt vier PKW der folgenden Marken und Typen angeschafft und stehen daher im Eigentum der VGKK:

 

Marke/Type   Kaufdatum     Kaufpreis (inkl. NoVA und MWSt.)

Ford Fusion    01.06.2005    € 15.860,00

Audi A4          10.06.2005    € 34.500,00  

VW Golf          13.12.2005    € 22.190,00

Ford Fusion    09.12.2008    € 14.333,00

 

Frage 20:

Dem Obmann steht kein Dienstfahrzeug zur Verfügung. In Einzelfällen kann er bei Bedarf eines der vorhandenen Dienstfahrzeuge benützen.

 

Frage 21:

Gegen Entgelt ist der Obmann (wie dies auch für Bedienstete der Kasse gilt) berechtigt, ein Dienstfahrzeug für private Fahrten zu benutzen.

 

Frage 22:

Ja. Entsprechend § 3 Abs. 4 der Verordnung BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 467/2004 über die Bewertung von bestimmten Sachbezügen sind pro Kilometer

€ 0,50 zu bezahlen.

 


Frage 23:

Der Obmann der Vorarlberger Gebietskrankenkasse hat weder einen bestimmten Dienstwagen noch einen zur Verfügung stehenden Fahrer. Es fallen deshalb auch keine entsprechenden Kosten an.

 

Frage 24:

Diese Frage kann unter Hinweis auf § 81 ASVG nicht im Detail beantwortet werden. In erster Linie sind Dienstreisen außerhalb von Vorarlberg zu unternehmen, um an Sitzungen, Besprechungen oder Projektausschüssen in Wien (insb. beim Hauptverband) oder bei Sozialversicherungsträgern in anderen Bundesländern teilzunehmen. Weiters fallen Dienstreisen für jene MitarbeiterInnen an, die fast ausschließlich im Außendienst tätig sind (dies sind die GPLA-PrüferInnen bzw. die im Bereich der Krankenkontrolle tätigen MitarbeiterInnen).

 

Frage 25:

Auch diese Frage kann unter Hinweis auf § 81 ASVG nicht im Detail beantwortet werden. Wir verweisen hierzu auf die Antwort zu Frage 24. Sämtliche Dienstreisen dienen jedoch ausschließlich der Wahrnehmung von Aufgaben der Vorarlberger Gebietskrankenkasse.

 

Frage 26:

a) Summe aller Kosten für sämtliche Dienstreisen im Jahre 2009: € 217.513,98

(2008: € 224.048,53).

b) Kosten für den Obmann und seine Stellvertreter im Jahre 2009: €  1.630,26

(2008: € 1.102,00).

c) Kosten für den leitenden Angestellten und seine Stellvertreter im Jahre 2009:

€  7.802,56 (2008: € 2.487,06).

 

Bei diesen Kosten ist die geographische Lage Vorarlbergs bzw. der Vorarlberger GKK – im Verhältnis zu den zentralen Stellen in Wien im äußersten Westen gelegen und damit verbunden erheblicher Reiseaufwand - zu beachten.

 

Frage 27:

Diese Frage ist unklar und nicht eingegrenzt. Eine seriöse Beantwortung ist allein deshalb, aber auch unter Hinweis auf § 81 ASVG, nicht möglich.

Wir betrachten es aber als eine unserer wichtigen Aufgaben, Versicherte und DienstgeberInnen über unsere Serviceleistungen, über Versicherungs- und Beitragsthemen, über unsere sowie von uns unterstützte Veranstaltungen zu Gesundheitsthemen und über gezielte Gesundheitsförderungsmaßnahmen regelmäßig zu informieren. Der Zweck dieser Informationsaktivitäten ist KundInneninformation, Prävention, Förderung eines gesundheitsförderlichen Lebensstils, Aufklärung, Vermeidung von Gesundheitskosten durch Vorsorge.

 


Frage 28:

Die Kasse verzeichnete im genannten Zeitraum keine Aufwendungen für PR-Beiträge.

Dem Arbeitskreis für Vorsorge- und Sozialmedizin bezahlte die Kasse im Jahr 2008 und 2009 jeweils einen Druckkostenbeitrag in Höhe von € 4.400,-- für die Auflage der Impfgutscheine im Zusammenhang mit der MUKI-Pass-Untersuchung.

 

Frage 29:

Es gibt keine Repräsentationsaufwendungen, die dem Obmann und den Generaldirektoren (im Übrigen kennt die VGKK gar keine Generaldirektoren) direkt zugeordnet werden können. Entsprechend den Empfehlungen des Hauptverbandes über Repräsentationsaufwendungen handelt es sich bei Repräsentationsaufwendungen um Ausgaben, die der Selbstdarstellung des Versicherungsträgers nach außen hin dienen. Der Repräsentationsaufwand der VGKK insgesamt (allgemein und im Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit) betrug im Jahr 2009 € 4.778,94 (2008: € 10.661,12).

 

Frage 30:

Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse übernimmt als Dienstgeberin für MitarbeiterInnen grundsätzlich (unbeschadet der freiwilligen sozialen Zuwendungen, die gemäß § 31 Abs.5 Z.2 ASVG und den darauf beruhenden Richtlinien des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger sowie der vom Vorstand der Vorarlberger Gebietskrankenkasse beschlossenen Richtlinien an die MitarbeiterInnen der Vorarlberger Gebietskrankenkasse gewährt werden) keine Kosten für Speisen und Getränke. Bei länger dauernden Besprechungen mit externer Beteiligung werden im Einzelfall Kaffee, Mineralwasser sowie belegte Brötchen gestellt. Die diesbezüglichen Kosten werden nicht statistisch erfasst, sind jedoch erfahrungsgemäß marginal.