5316/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.07.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Alois Stöger diplô

Bundesminister

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, am 14

GZ: BMG-11001/0142-I/5/2010

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5357/J der Abgeordneten Ursula Haubner, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Im Hinblick darauf, dass die gegenständliche parlamentarische Anfrage ausschließlich Fragen zu Daten enthält, die nur der in Rede stehenden Gebietskrankenkasse zur Verfügung stehen, habe ich die Kasse um Übermittlung einer Stellungnahme ersucht. Beiliegend übermittle ich nunmehr in Beantwortung der Anfrage die dazu eingelangte Äußerung der Kasse.

 

Frage 1:

Diese Frage kann grundsätzlich nicht exakt beantwortet werden, da die OÖGKK zum 1. November 2009 keine offizielle Erfolgsrechnung erstellt. Mit der Näherungsberechnung Jahresdefizit dividiert durch 12 mal 10 ergibt sich ein Defizit mit  1. November 2009 von € 13,8 Mio.. Wir möchten jedoch in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die OÖGKK im Jahr 2009 ein positives EGT – welches das „eigene Handeln“ am besten widerspiegelt – von ca. € 10,2 Mio. aufzeigt.


Fragen 2 und 3:

Die OÖGKK hat keine Schulden.

 

Frage 4:

Siehe Beilage 1

 

Frage 5:

Der MitarbeiterInnenstand der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse beträgt zum 31.05.2010 wie folgt:

Personalbereich

Köpfe

Vollzeitäquivalent

Verwaltung

1.127

1.020,18

Med. Personal

601

516,34

ArbeiterInnen

229

178,38

Gesamt

1.957

1.714,90

 

 Frage 6:

Die Gehaltskosten für 2010 betragen voraussichtlich € 97.292.930,-- (inklusive aller gesetzlichen Lohn- und Gehaltsabgaben). Dieser Betrag hat allerdings nichts mit Personalkosten im Verwaltungsbereich der OÖGKK zu tun.

Die OÖGKK ist in vielen Bereichen (insbesondere Zahnmedizin, Kur- und Erholungsheime, physikalische Therapie) der wesentliche medizinische Leistungserbringer in Oberösterreich. Allein die Personalkosten für Dienstleistungen der OÖGKK im medizinischen Bereich („medizinisches Personal“), die sonst von anderen Vertragspartnern (extern) zugekauft werden müssten, werden 2010 voraussichtlich € 40.771.745,-- (von € 97.292.930,--) betragen.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von gesetzlich übertragenen, trägerübergreifenden Aufgaben, die von der OÖGKK für andere Sozialversicherungsträger erledigt werden, etwa die Einhebung der Beiträge zur Pensions- und Unfallversicherung, die Abwicklung des Kinderbetreuungsgeldes.

 

Fragen 7 und 8:

Mit  1.1.2008 wurden folgende Dienstposten neu geschaffen:

Ø  ein Dienstposten eines Bereichsleiters in Gehaltsgruppe/Dienstklasse G-I für die Bürogruppe "Vertragspartner"; im Gegenzug wurde der Dienstposten eines ständigen Stellvertreters des leitenden Angestellten in Gehaltsgruppe/Dienstklasse G-II aufgelöst

Ø  drei Dienstposten für die ab 2008 geltende Meldefristverkürzung im Zusammenhang mit der Anmeldung vor Arbeitsantritt als ein Mittel zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

Ø  ein Dienstposten zur Verbesserung der internen IT-Anwenderbetreuung

Ø  zwei Dienstposten zur Eindämmung der Ausgabenentwicklung im Bereich der Heilmittel bzw. Heilbehelfe/Hilfsmittel zur Vermeidung von Über- und Fehlversorgungen

Ø  ein Dienstposten eines Heimarztes zur Qualitäts- und Leistungssteigerung in der Kuranstalt in Bad Schallerbach

Ø  zwei Dienstposten zur Hausbetreuung unseres Fachambulatoriums in Linz

Ø  ein Dienstposten zur besseren Wartung unserer Kuranstalt in Bad Goisern.

 

Im Gegenzug wurden 9 Dienstposten mit 01.01.2008 aufgelöst.

 

Mit 1.1.2009 wurden folgende Dienstposten neu geschaffen:

Ø  drei Dienstposten aufgrund der gesetzlich neu geschaffenen Auftraggeberhaftung im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit in der Bauwirtschaft.

 

Im Gegenzug wurden 6 Dienstposten mit 01.01.2009 aufgelöst.

 

Mit  1.1.2010 wurden keine neuen Dienstposten geschaffen, jedoch 36 Dienstposten unserer IT aufgrund der Zusammenlegung der Rechenzentren der OÖGKK und WGKK mit  jenem der ITSV aufgelöst.

 

Frage 9:

Eine personenbezogene Datenübermittlung ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig.

 

Frage 10:

Eine öffentliche Stellenausschreibung ist für die unter Punkt 7 angeführten Dienstposten rechtlich nicht vorgesehen. Die Form der Stellenausschreibung (intern oder extern) richtet sich nach den Erfordernissen der jeweils zu besetzenden Stelle.

 

Fragen 11 und 12:

Dafür gab es im Bereich der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse seit dem 1.1.2008 keine gesetzlich vorgesehenen Anlassfälle.

 

Frage 13:

In den betreffenden Jahren wurde in der OÖGKK ausschließlich für die Besetzung von Dienstposten in den IT-Abteilungen Betrieb und Entwicklung mit der Firma e-Punkt (Linz, Wien, Graz) zusammengearbeitet. Dabei wurden folgende Positionen besetzt:

Personalberatungsunternehmen -
e-Punkt

2007

2008

2009

2010

Summe

Vermittlung (€ - Beträge inkl. USt.)

IT-Programmierer (12 MAInnen)

 

47.029,87

20.757,07

 

67.786,94

IT-Organisator/Arbeitsvorbereiter

(2 MAInnen)

 

13.822,08

 

 

13.822,08

 

 

 

 

81.609,02

Auftragspauschale (€ - Beträge inkl. USt.)

 

1.560,00

6.240,00

1.560,00

1.560,00

10.920,00

 

 

 

GESAMT

92.529,02

 


Frage 14:

Die Einzelkosten für die Vermittlung und die Akquisition der MitarbeiterInnen entnehmen Sie bitte aus Frage 13. Die Gesamtkosten dieser Aktivitäten für die Jahre 2007 bis 2010 betragen € 92.529,02. 

 

Frage 15:

Bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse gab es keine Einsprüche bzw. Beschwerden gegen Personalbesetzungen durch den Personalausschuss.

 

Frage 16:

Wir gehen davon aus, dass sich diese Frage auf Dienstverträge im Bereich des leitenden Dienstes bezieht. Dazu wurden seit 1.1.2008 keine entsprechenden Verträge verlängert.

 

Darüber hinaus ist es bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse vorgesehen, Neueinstellungen generell nur befristet vorzunehmen. Dafür werden die arbeitsrechtlich zulässigen Fristen (3 Monate, 6 Monate, 1 Jahr, usw.) mit den ArbeitnehmerInnen vereinbart.

 

Frage 17:

Eine personenbezogene Datenübermittlung ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig.

 

Frage 18 :

Im Bereich der OÖGKK gibt es insgesamt vier Dienstfahrzeuge:

2 PKW (Volvo S80 und VW Passat) in der Hauptstelle – diese Fahrzeuge werden für Dienstfahrten mit Fahrer verwendet; wenn der VW Passat frei ist, wird dieser für Dienstreisen der MitarbeiterInnen (Selbstfahrer) zur Verfügung gestellt.

1 PKW Opel Astra Kombi in der Kuranstalt Hanuschhof in Bad Goisern – für Post- und Einkaufsfahrten.

1 PKW Opel Zafira im ZA Linz – dieser wird von den Dentalmechanikern im Außendienst verwendet.

 

Frage 19:

Seit dem 1. Jänner 2005 wurden in der OÖGKK zwei Fahrzeuge angeschafft, diese stehen im Eigentum der Kasse – keine Leasingverträge.

2006     VW Passat      2.0 TDI Comfortline         € 36.616,99

2008     Volvo S80       2.4 D                                   € 46.244,80

 

Frage 20:

Die beiden Dienstautos der OÖGKK stehen den leitenden Funktionären & Mitarbeitern bei dienstlicher Notwendigkeit zur Verfügung,

 

Fragen 21 bis 23:

Nein, es erfolgt keine private Nutzung durch den Obmann, daher wird auch kein kostenmäßiger Anteil geleistet.


Fragen 24 und 25:

Die MitarbeiterInnen der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse unternahmen ausschließlich Reisen zu dienstlichen Zwecken, wie etwa zur Durchführung von GPLA-Prüfungen, zum Zwecke der Krankenkontrolle, sowie generell für Vorträge, Schulungen, Seminare und Expertenbesprechungen mit dem Hauptverband bzw. anderen Sozialversicherungsträgern. Insgesamt wurden von den MitarbeiterInnen der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse im angefragten Zeitraum seit 01.01.2008 Dienstreisen im Umfang von 50.736 Arbeitstagen durchgeführt.

 

Frage 26:

ad a) In Summe betrugen die Reisekosten im Zeitraum 1.1.2008–31.5.2010

            € 2.642.840,39

ad b) Für den Obmann und seine Stellvertreter fielen im oben angegebenen

            Zeitraum keine Reisekosten an

ad c) Für den leitenden Angestellten und seinen Stellvertreter fielen im oben           

            angegebenen Zeitraum Reisekosten in Höhe von € 3.151,17 an.

 

Fragen 27 und 28:

Die §§ 81 ASVG und 81a ASVG erklären Öffentlichkeitsarbeit und die Information der Versicherten nicht nur zu zulässigen Zwecken der Mittelverwendung von Beitragsgeldern, sie erteilen den Träger darüber hinaus einen expliziten Informationsauftrag. Hinzu kommt § 154b ASVG, der die Träger explizit damit beauftragt, die Versicherten über ihre Gesundheit und deren Gefährdung durch Krankheiten und Unfälle sowie über deren Verhütung zu informieren.

 

Im Gegensatz zu anderen öffentlichen Institutionen werden die sozialen Krankenversicherungsträger im Wesentlichen durch Beiträge der Versicherten und ihrer Dienstgeber finanziert. Wir leiten daraus auch eine klare Zweckorientierung der zur Verfügung stehenden Mittel ab, die sich auf unsere Öffentlichkeitsarbeit und Informationstätigkeit unmittelbar auswirkt.

 

Die OÖGKK bekennt sich zu einer aktiven Informations- und kundenorientierten Kommunikationspolitik mit ihren 1,2 Millionen geschützten Personen, den 30.000 Dienstgebern und den tausenden Vertragspartnern. Dabei setzen wir aber primär auf klassische Öffentlichkeitsarbeit / Public Relations Arbeit, also unbezahlte Formen der Kommunikation.

 

In einigen klar definierten Bereichen setzen wir – ergänzend – auf bezahlte Kommunikationsformen. Gründe für Investitionen in bezahlte Kommunikationsformen sind beispielsweise

 

Betriebliche Gesundheitsförderung:

In den vergangenen Jahren ist erfreulicherweise das mediale Interesse an BGF so stark gewachsen, dass bezahlte Kommunikationsformen zunehmend überflüssig werden. Um aber auch für engagierte Unternehmen einen zusätzlichen Anreiz bzw. eine Art „Belohnung“ zu schaffen, werden im Rahmen von Gütesiegel- und Preisverleihungen auch PR-Beiträge über die Vorzeigeprojekte geschalten um diesen Unternehmen sozusagen eine Bühne zu schaffen.

 

In manchen Themenbereichen, die für die OÖGKK wichtig sind, besteht kein ausreichendes mediales Interesse, um über klassische Informationsmaßnahmen eine ausreichende Information der Versicherten sicherstellen zu können. Beispiele dafür sind die Kampagne „Schlaganfall“, in der über die richtige Erkennung eines Schlaganfalls informiert wird. Weiters die Selbstversicherung, Themen der Mitversicherung, Rechte und Pflichten der Versicherten, beispielsweise im Zusammenhang mit Krankenstand oder Krankentransporten und allgemeine Informationen über den Leistungsumfang der sozialen Krankenversicherung.

 

Darüber hinaus gibt es Themen, in denen es der OÖGKK ein Anliegen ist, die Information ohne den Filter der redaktionell/journalistischen Zuspitzung zu den Menschen zu bringen. Das ist im Fall der „Initiative Patientensicherheit“ der Fall, die als Awareness-Kampagne zu den Gefahren der Polypharmazie mit breiter Unterstützung aus der Landespolitik, der Senioren- und Patientenvertreter und wichtiger Akteure aus dem Gesundheits- und Pflegebereich.


Hier bedarf es seriöser und umfassender Information der – meist schon älteren – Patientinnen und Patienten, aber auch von deren Angehörigen. Der Weg über die klassische Medienarbeit würde hier die Gefahr der journalistischen Zuspitzung (z.B. die fiktive Schlagzeile: „Ärzte vergiften Patienten“) in sich bergen, was dem Anliegen der Kampagne schaden würde. Neben der besseren, weil besser abgestimmten, Qualität der Medikation ist durch die Kampagne auch eine Wirkung auf die Medikamentenkostenentwicklung zu erwarten, da überflüssige oder nicht verträgliche Medikamentenverordnungen ja auch hohe Kosten verursachen. Eine Evaluierung der Effekte der Initiative ist vorgesehen.

 

Neben diesen Aktivitäten weisen wir darauf hin, dass die OÖGKK für sich und als partnerschaftliche Dienstleistung für fünf weitere Gebietskrankenkassen das Gesundheitsmagazin „Forum Gesundheit“ produziert.

 

Darüber hinaus produziert die OÖGKK auch eine große Bandbreite an Foldern und Broschüren zur Versicherteninformation. Hier liegt ein großer Schwerpunkt an gesundheitsfördernden Informationen, das Themenspektrum reicht aber bis zu Informationen rund um die Beitragsabrechnung bei Dienstgebern und behandlungsökonomischen Fachzeitschriften für Ärzte und Spitäler.

 

In der Beilage 2 stellen wir Ihnen eine Übersicht über unsere Informationsaktivitäten in Printmedien und audivisuellen Medien zur Verfügung. Aufgrund der Fülle an Informationstätigkeiten kann aber kein Anspruch auf Vollständigkeit erfüllt werden. So sind uns beispielsweise die hunderten „Niederschläge“ unserer (unbezahlten) Info-Services in Gemeindezeitungen, Lokalblättern u.ä. naturgemäß nicht bekannt.

 

Aus der – wenn auch naturgemäß unvollständigen – Zusammenstellung der vielen Informationsaktivitäten lässt sich aber die einleitend postulierte eindeutige Fokussierung auf klassische Öffentlichkeitsarbeit / PR eindeutig erkennen.

 

Frage 29 :

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die geltenden Rechnungsvorschriften in der Sozialversicherung sowie auf entsprechende Empfehlungen des Hauptverbandes. Danach sind gesonderte Repräsentationsaufwendungen für Obmann und leitenden Angestellten nicht vorgesehen.

Die OÖGKK wendet beim Repräsentationsaufwand neben diesen speziellen Bestimmungen generell einen strengen Maßstab an. Der für die OÖGKK höchstens vorzusehende jährliche Höchstbetrag wurde stets eingehalten (2008: € 13.345,66;

2009: € 7.353,93). Gesonderte Repräsentationsaufwendungen für Obmann oder leitenden Angestellten sind bei der OÖGKK in den Jahren 2008 und 2009 entsprechend der oben genannten Regelung nicht angefallen.

 

Frage 30:

Abgesehen von einem geringen Verpflegungsaufwand im Rahmen interner Seminare und Fortbildungen sind in der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse keine Aufwendungen für Speisen und Getränke für MitarbeiterInnen angefallen.

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.