5318/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.07.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Alois Stöger diplômé
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, am 14. Juli 2010
GZ: BMG-11001/0144-I/5/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5359/J der Abgeordneten Grosz, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Im Hinblick darauf, dass die gegenständliche parlamentarische Anfrage ausschließlich Fragen zu Daten enthält, die nur der in Rede stehenden Gebietskrankenkasse zur
Verfügung stehen, habe ich die Kasse um Übermittlung einer Stellungnahme ersucht. Beiliegend übermittle ich nunmehr in Beantwortung der Anfrage die dazu eingelangte Äußerung der Kasse.
„Frage 1:
Ein Bilanzgewinn/Bilanzverlust
der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse wird jeweils mit der Erstellung
des Jahresabschlusses ermittelt. Das Geschäftsjahr 2009 endete mit
31.12.2009, daher ist eine Aussage über das Defizit der
Steiermärkischen Gebietskrankenkasse zum Stand 1. November 2009 nicht
möglich. Im Geschäftsjahr 2009 erwirtschaftete die Steiermärkische
Gebietskrankenkasse einen Bilanzgewinn von € 1.224.786,11.
Frage 2:
Der prognostizierte Bilanzverlust aus
der vorläufigen Erfolgsrechnung vom 15. Mai 2010 für das Jahr 2010
beträgt € 12.065.174,-.
Frage 3:
Ein Bilanzgewinn/Bilanzverlust der
Steiermärkischen Gebietskrankenkasse wird jeweils mit der Erstellung des
Jahresabschlusses ermittelt. Das Geschäftsjahr 2010 endet mit 31.12.2010.
Gemäß den ,,Weisungen für die Rechnungslegung und
Rechnungsführung der Sozialversicherungsträger und des Hauptverbandes"
ist der Rechnungsabschluss bis 31. Mai des dem Berichtsjahr folgenden Jahres zu
erstellen und liegt erst zu diesem Zeitpunkt vor. Eine Aussage über den
aktuellen Schuldenstand der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse zum
ersten Quartal 2010 ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Frage 4:
Folgende Immobilien sind im Besitz bzw. Eigentum der Steiermärkischen
Gebietskrankenkasse und werden als Verwaltungsdienststellen bzw. Ambulatorien
genutzt.
Frage 5:
Zum Stichtag 25.05.2010 sind bei der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse 1.157,40 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer beschäftigt. Diese Zahl gibt den
Beschäftigtenstand in sog. Vollzeitäquivalenten wieder.
Frage 6:
Die Gehaltssumme betrug im Jahre 2009 € 51.072.584,84 für Angestellte und
€ 1.326.832,08 für Arbeiter.
Frage 7:
Mit der Änderung des Dienstpostenplanes 2008 wurden folgende Stellen neu geschaffen und mit entsprechend geeigneten Personen besetzt:
1 Experte für bautechnische Angelegenheiten
6 Experten in der Beitragsprüfung (GPLA-Prüferlnnen)
1 Experte für den Bereich Gesundheitsförderung
1 Person für den Bereich Kundenservice
3 Experten sowie eine Sekretärin für den Bereich IT. Die Finanzierung dieser DP
erfolgt anteilsmäßig nach den Verbandsbeitragspunkten (Kasse trägt Ca. 14 % der
Personal kosten)
Demgegenüber wurden 3 Dienstposten abgeschafft.
2009 wurde kein neuer Dienstpostenplan beschlossen, was bedeutet, dass in diesem Jahr keine neuen Stellen geschaffen wurden.
Die Stelle des/der Leitenden Angestellten wurde mit März 2009 neu besetzt.
Mit der Änderung des Dienstpostenplanes 2009 wurden folgende Stellen neu geschaffen und mit entsprechend geeignetem Personal besetzt:
1 Organisatorln für Gesundheitsförderung
1 Fachärztln im Bereich Neurologie und Psychiatrie
1 Kanzleikraft
42 Dienstposten wurden demgegenüber abgeschafft.
Frage 8:
Sämtliche seit 1.1.2008 geschaffenen Dienstposten dienen der Ausweitung und Verbesserung des Kundenservices, der Gesundheitsförderung, des medizinischen Angebotes sowie der GPLA-Prüftätigkeit.
Frage 9:
Die jeweiligen Positionen
wurden mit entsprechend ausgebildeten und qualifizierten Experten besetzt.
Frage 10:
Die im Verordnungsrang stehenden und
als Richtlinien geltenden Dienstordnungen A für die Angestellten bei den
Sozialversicherungsträgern Österreichs und B für die Ärzte
bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs sehen für die
Besetzung von Stellen ab einer bestimmten Qualifikation (§ 36 Abs.4 DO. A)
bzw. generell (DO.B) die interne Ausschreibung der Stellenbesetzung vor (,,...
ist den Angestellten (Ärzten). . . Gelegenheit zur Bewerbung zu geben.").
Öffentliche Ausschreibungen sind nur für die Positionen der Leitenden Angestellten und der Leitenden Ärzte vorgeschrieben (§ 460 Abc. 3a ASVG). Die Besetzung der Stelle des/der Leitenden Angestellten wurde am 17.11.2008 und 18.11.2008 öffentlich ausgeschrieben (zu den Kriterien siehe ,,Der Standard" vom 17.11.2008 sowie Amtsblatt der ,,Wiener Zeitung" vom 18.11.2008).
Fragen 11 und 12:
Bewertungskommissionen sind
im Bereich der Sozialversicherung nicht vorgesehen.
Für die Besetzung der Stelle des/der Leitenden Angestellten wurde jedoch
eine
Hearingkommission aus Mitgliedern des Vorstandes und der Kontrollversammlung
beigezogen.
Fragen 13 und 14:
Es wurden keine
Personalberatungsunternehmen beigezogen.
Frage 15:
Es gab weder Einsprüche noch Beschwerden
gegen Postenbesetzungen.
Frage 16:
Insgesamt wurden sowohl im Bereich
der Ambulatorien wie auch im Verwaltungsbereich im Jahr 2008
siebenunddreißig, im Jahr 2009 zwanzig und im Jahr 2010 zwei
Dienstverhältnisse verlängert. Dazu ist anzumerken, dass generell
alle Dienstverträge von neueingestellten Mitarbeiterlnnen zunächst
eine - vornehmlich der Erprobung dienende - Befristung beinhalten und danach
die Verlängerung vorsehen.
Frage 17:
Diese Dienstverträge wurden mit
für den Verwaltungsbereich und den Ambulatorienbereich jeweils
entsprechend qualifizierten Personen abgeschlossen.
Frage 18:
Mit Stand 1. November 2008 waren 74 Dienstkraftfahrzeuge
im Bestand der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse.
Derzeit sind 67
Dienstkraftfahrzeuge im Bestand der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse.
Diese werden von Beitragsprüfern, Krankenbesuchern,
Versorgungskoordinatoren, dem Erhebungsdienst und für sonstige dienstliche
Fahrten des Personals der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse genutzt.
Frage 19:
Als Ersatz für auszuscheidende
Kraftfahrzeuge wurden - gemäß Bundesvergabegesetz - 29
Kraftfahrzeuge (hauptsächlich der Marken „Renault Clio",
"VW Caddy", "VW Polo B") angeschafft.
Die Nutzung der
Kraftfahrzeuge beruht bei 65 Fahrzeugen auf Kaufverträgen und bei 2
Fahrzeugen auf Leasingverträgen.
Frage 20:
Dem Obmann der Steiermärkischen
Gebietskrankenkasse steht kein eigenes Dienstfahrzeug zur Verfügung. Der
Obmann kann einen ,,Audi A6" nutzen, der auch von Mitgliedern der
Selbstverwaltung und rund 40 Personen der Kasse für Dienstreisen genutzt
wird.
Fragen 21 und 22:
Eine private Nutzung eines
Dienstwagens durch den Obmann der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse
findet nicht statt.
Frage 23:
Dem Obmann der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse steht kein eigenes Dienstfahrzeug zur Verfügung. Der Obmann kann ein Dienstfahrzeug samt Fahrer nutzen, der auch von Mitgliedern der Selbstverwaltung und rund 40 Personen der Kasse für Dienstreisen genutzt wird.
Da die Bekanntgabe des
monatlichen Gehaltes im gegenständlichen Fall einer konkreten namentlich
rückführbaren Person zuzuordnen wäre, ist eine
diesbezügliche Auskunft aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht
zulässig. Diese Person wird entsprechend der Dienstordnung der
österreichischen Sozialversicherungsträger entlohnt.
Fragen 24 und 25:
Neben den Tätigkeiten der Beitragsprüfer und der Krankenkontrolleure
sowie neben den trägerübergreifenden Besprechungen erfolgten für
Zwecke der Aus- und Weiterbildung im Jahr 2008 482, im Jahr 2009 493 und im
Jahr 2010 (bis einschließlich Mai 2010) 185 Dienstreisen.
Frage 26:
ad a) der Gesamtaufwand
für die genannten Dienstreisen belief sich im Jahre 2008 auf €
81.663,96, im Jahre 2009 auf € 78.525,78 und 2010 (bis
einschließlich Mai 2010) auf € 19.965,07.
ad b) der Aufwand für
den Obmann beträgt € 2.038,89 (2008), € 2.221,32 (2009) bzw.
€ 609,93 (bis einschließlich Mai 2010).
ad c) für den/die Generaldirektor(in) € 3.759,53 (2008), € 5.245,49 (2009) und
€ 881,10 (bis
einschließlich Mai 2010).
Frage 27:
Ausgaben ( Wert in €) für
Broschüren, Inserate und XUND (2008 bis Mai 2010):
2008 |
2009 |
2010 (bis 31.05.2010) |
|
1) Broschüren |
8.360,40 |
10.723,83 |
7.797,36 |
2) Inserate + PR-Beiträge |
19.856,34 |
24.735,04 |
8.497,64 |
3) Kassenmagazin XUND |
223.225,93 |
140.125,57 |
27.500,- |
Anmerkungen: |
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ad 1) Die Summe setzt sich zum Großteil aus Druckkosten für Folder und Broschüren zu gesundheitsrelevanten Themen (Ernährung, Bluthochdruck, Brustkrebs, Prostata, Magen, Speiseröhre, etc.) und versicherungsspezifischen Informationen zusammen. Die Folder und Broschüren dienen ausschließlich der Information der Versicherten und werden in den Wartebereichen der STGKK aufgelegt.
ad 2) Inserate und PR-Beiträge in Printmedien zu gesundheitsrelevanten Themen und Kassenaktionen (FSME-Impfung, Vorsorgeuntersuchung, Gesundheitsförderung, etc.).
ad 3) Das STGKK-Magazin XUND
dient der Information der Versicherten, Dienstgeber sowie der Vertragspartner.
Frage 28:
€ - Ausgaben für Druckkostenbeiträge (2008 -Mai 2010):
2008 0,-
2009 0,-
2010 0,- (bis 31.05.2010)
Anmerkung: PR-Beiträge sind in der Frage 27, Punkt 2, inkludiert.
Frage 29:
Repräsentationsaufwendungen für die Steiermärkische Gebietskrankenkasse werden gemäß den ,,Weisungen für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Sozialversicherungsträger und des Hauptverbandes" - Anhang zu § 22 KG 68 - Empfehlung des Hauptverbandes über Repräsentationsaufwendungen auf einer Kostenstelle verbucht. Hierin werden sämtliche Repräsentationsaufwendungen des Hauses zusammengefasst. Die Repräsentationsaufwendungen für die Steiermärkische Gebietskrankenkasse betrugen:
2008: € 6.969,19
2009: € 10.325,32
2010: € 2.860,02 (Jänner bis Mai)
Frage 30:
Diese Beträge sind in den zuvor genannten Repräsentationsaufwendungen
inkludiert. Hierzu kommen noch Aufwendungen im Rahmen von Jubilarehrungen bzw.
Angelobungen für 2008 in Höhe von € 3.225,45.“