5322/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.07.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

                                                                                                                                    Alois Stöger diplô

                                                                                                Bundesminister

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien    

 

Wien, am  15. Juli 2010

GZ: BMG-11001/0148-I/5/2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5374/J der Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Die Anzahl der e-cards, die 2010 aufgrund des Auslaufens der Europäischen Krankenversicherungskarte getauscht werden, beträgt laut Mitteilung des Hauptverbandes ca. 4,2 Millionen.

 

Frage 2:

Die Kartenkosten inklusive Versand betragen je Karte 1,96 €. Die Kosten werden entsprechend der Bestimmungen der §§ 31a ff ASVG von den Sozialversicherungsträgern aus deren Beitragsmitteln finanziert.


Frage 3:

Laut Hauptverband sind (über die üblichen, aber angesichts der großen Anzahl unvermeidbaren Zustellschwierigkeiten in einer vergleichsweise kleinen Fallzahl) keine Probleme bekannt.

Rücksendungen auf Grund Unzustellbarkeit werden tagfertig bearbeitet (die aktuelle Adresse wird im Zentralen Melderegister, beim Dienstgeber/bei der Dienstgeberin etc. erhoben). Die e‑card wird am Tag des Rücklaufs wieder an die neue Adresse versendet. Sie steht daher den Anspruchsberechtigten innerhalb kürzester Zeit (unter der Annahme eines zweimal zweitägigen Postweges sind dies fünf Tage) zur Verfügung.

Die (in der Einleitung der Anfrage mit ihrem leitenden Angestellten zitierten) Salzburger Gebietskrankenkasse hat mitgeteilt, dass außer neun falsch kuvertierten Versandkuverts keine weiteren Verzögerungen bzw. Pannen bekannt sind. Auch die erwähnten Rückläufer konnten aufgrund der Versandvorlaufzeit noch fristgerecht zugesandt werden. Sobald nämlich die Ausstellungsmitteilung für die neue Karte vom Kartenproduzenten vorliegt, wird für die alte Karte ein Sperrdatum ,,20 Tage in der Zukunft” gesetzt.

 

Frage 4:

Nein. Dieser Zeitraum wäre aus Sicherheitsgründen - um Kartenmissbrauch zu vermeiden - zu lang. Ich bin daher erstaunt, dass speziell nach den zurückliegenden Anfragen der fragestellenden Abgeordneten bezüglich Kartenmissbrauch, siehe z.B. parlamentarische Anfrage Nr. 5070/J, ein derartiger Vorschlag unterbreitet wird.

 

Frage 5:

Es sind laut Hauptverband an der e-card-Serviceline keine inhaltlichen oder mengenmäßigen Veränderungen im Kommunikationsverhalten der Versicherten und Vertragspartner zu verzeichnen gewesen, die auf Probleme bei  der Austauschaktion schließen lassen. Auch die regelmäßige Überprüfung der Verwendung von Karten hat keine Änderung gegenüber dem üblichen Verhalten erkennen lassen.