5332/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.07.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

GZ: BMASK-10001/0185-I/A/4/2010

 

Wien,

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5474/J des Abgeordneten Hofer und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Fragen 1, 2, 5 und 6:

Hinsichtlich dieser Fragen verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 5475/J durch den Herrn Bundesminister für Finanzen.

 

Fragen 3, 4, 7 und 8:

Für Menschen mit Behinderung werden im Rahmen der Beschäftigungsoffensive zahlreiche Maßnahmen der beruflichen Integration in den Arbeitsmarkt durchgeführt. Oberstes Ziel ist die Eingliederung und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sowie die Sicherung gefährdeter Arbeitsplätze. In diesem Kontext hat der Einsatz sorgfältig abgestimmter Maßnahmenpakete eine wesentliche Bedeutung.


Die Leistungen des Bundessozialamts:

·                Individualförderungen im Zusammenhang mit dem Antritt eines Beschäftigungsverhältnisses bzw. der Gründung einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder Zuschüsse zu den Lohn-, Schulungs- und Ausbildungskosten sowie Technische Arbeitshilfen und

·                Projektförderungen zur Unterstützung der beruflichen Integration, das sind insbesondere begleitende Hilfen wie Clearing, Arbeitsassistenz, Berufsausbildungsassistenz und Job Coaching, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen sowie Maßnahmen der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz.

 

Trotz der derzeit ungünstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen konnte in den letzten Jahren die Anzahl der geförderten Personen mit Behinderung gegenüber dem jeweiligen Vorjahr gesteigert werden.

 

2009 hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bzw. das Bundessozialamt dafür rund 178 Mio. Euro ausbezahlt (Steigerung um 3% gegenüber 2008: 172,5 Mio. Euro), mit dem Resultat, dass rund 50.000 Förderungen für etwa 36.000 Personen (Steigerung um 5% bzw. 6% gegenüber 2008: 48.000 Förderungen für rund 34.000 Personen) gewährt werden konnten.

 

Die Wirkung 2009: Rund 10.600 Personen mit Behinderung haben einen Arbeitsplatz erlangt und für ca. 10.600 wurde der Arbeitsplatz gesichert (2008: 10.400 Erlangungen bzw. 9.900 Sicherungen).

 

Die Leistungen des Arbeitsmarktservices:

Das Arbeitsmarktservice führt zwar keine spezielle Aktion für ehemalige selbständige TrafikantInnen bzw. zur Schaffung von unselbständigen Ersatzarbeitsplätzen für die durch die Reduktion der Trafikstandorte verlorengehenden selbständigen Behindertenarbeitsplätze durch. Dennoch werden folgende Leistungen angeboten, die den oben genannten Personenkreis bei der beruflichen Integration unterstützen:

·        Qualifizierungsmaßnahmen haben für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt Priorität. Arbeitslose mit gesundheitsbedingten Vermittlungseinschränkungen werden vor allem im Rahmen von umfassenden Rehabilitationsprogrammen in speziellen Einrichtungen durch Beihilfen und Maßnahmen gefördert. Im Beruflichen Bildungs- und Rehabilitationszentrum (BBRZ) erfolgt eine schrittweise Eingliederung in den Arbeitsmarkt, die über individuelle Beratung und Karriereplanung, über erforderlichenfalls einsetzbare Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und grundlegende Stabilisierung bis hin zu den verschiedensten Ausbildungen reicht.

·        Das Arbeitsmarktservice fördert weiters die Beschäftigung von Menschen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen mit dem Instrument der Eingliederungsbeihilfe als Zuschuss zu den Lohnkosten. Zudem werden auch projektorientierte Beschäftigungsförderungen wie Sozialökonomische Betriebe und Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte angeboten. Diese betreuten Arbeitsplätze mit Transitfunktion fördern die Integration von am Arbeitsmarkt besonders benachteiligten Gruppen.

·        Für Personen mit besonderen Problemlagen werden ergänzend Unterstützungsmaßnahmen in externen Beratungs- und Betreuungseinrichtungen angeboten. Beim Einsatz von unterstützenden Maßnahmen, wie z.B. der Arbeitsassistenz, arbeitet das Arbeitsmarktservice mit dem dafür primär zuständigen Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen zusammen.

 

Informationsvermittlung stellt einen wesentlichen Beitrag für die berufliche Behindertenintegration dar. Deshalb finden sich neben weiterführenden Links zum Thema Arbeit und Behinderung auf der Website des Arbeitsmarktservice (www.ams.at) auch detaillierte Auskünfte über die für diesen Personenkreis angebotenen Dienstleistungen und Fördermöglichkeiten sowie über die bei der Beschäftigung von behinderten Personen maßgeblichen gesetzlichen Regelungen. In der zum Download bereitgestellten Broschüre „Rund um Arbeit und Behinderung“ informiert das Arbeitsmarktservice in einem Überblick über die verschiedenen Angebote und bietet Unterstützung beim Einstieg oder Wiedereinstieg ins Arbeitsleben. Gleichzeitig werden in der Rubrik „Service für Unternehmen“ die sich für Betriebe ergebenden Vorteile bei der Beschäftigung von behinderten MitarbeiterInnen aufgezeigt sowie entsprechende Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten angeführt.

 

Mein Ressort wird auch in den nächsten Jahren wie bisher in der Umsetzung der Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderung ein zentrales Aufgabenfeld sehen und dadurch zur Förderung der Erlangung und Sicherung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung beitragen.

Mit freundlichen Grüßen