5334/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.07.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau                                                               (5-fach)         

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien                                                                        

 

 

 

GZ: BMASK-10001/0241-I/A/4/2010

Wien, 16. JULI 2010

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5533/J der Abgeordneten Anna Höllerer, Kolleginnen und Kollegen wie
folgt, wobei sich die Beantwortung auf das Operationelle Programm „Beschäftigung Österreich 2007-2013“  bzw. den
Schwerpunkt 3a „Berufliche Integration von Menschen mit Behinderung“ bezieht, da das Konvergenzprogramm nicht unter der Verantwortung meines Ressorts, sondern durch die Burgenländische Landesregierung umgesetzt wird:

Frage 1:

Die Sicherstellung, dass Frauen und Männer gleichgestellt vom ESF-Programm profitieren, erfolgt durch die Definition von konkreten Quoten (daher die Festlegung eines mindestens zu erreichenden Frauenanteils), die in der österreichischen Arbeitsmarktpolitik generell als Handlungsanleitung angewandt werden. Dadurch soll die Zielsetzung der Gleichstellungspolitik umgesetzt und messbar gemacht werden. Für die Strukturfondsperiode 2007-2013 wurde festgelegt, dass sowohl die TeilnehmerInnen zumindest zu 50% aus Frauen zu bestehen haben, und auch die eingesetzten Mittel gleichermaßen Frauen und Männern zu Gute kommen sollen. Dies wird im Sinne einer positiven Diskriminierung für das gesamte ESF-Programm in dieser Höhe festgesetzt. Ebenso sind Maßnahmen so auszurichten, dass neue Ungleichheiten bzw. die Reproduktion bestehender Diskriminierungen vermieden werden.

Auch im Schwerpunkt 3a „Berufliche Integration von Menschen mit Behinderung“ des Operationellen Programms Beschäftigung der ESF-Periode 2007-2013 erfolgt eine durchgängige Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts sowie etwaiger geschlechtsspezifischer Aktionen. Die Strategischen Ziele sind auf die Integration von Menschen mit Behinderung in den Regelarbeitsmarkt und die Schaffung von Chancengleichheit im weitesten Sinn ausgerichtet. Die Strategie des Gender Mainstreaming findet dabei besondere Berücksichtigung.

Frage 2:

Gender Mainstreaming ist seit jeher ein zentraler Bestandteil der Programmumsetzung der ESF-Programme. Die bekräftigte Verpflichtung, den Gleichstellungsaspekt durch den Rahmen und die Instrumente der Strukturfonds zu berücksichtigen, wurde bereits durch die Programmplanung am Anfang der Strukturfondsperiode vorweggenommen. So wurden für die Programmumsetzung die folgenden Gleichstellungsziele formuliert:

§  Der Frauenanteil an den Förderfällen bzw. geförderten Personen sowie am Budget beträgt zumindest 50%;

§  Die Maßnahmen sind so auszurichten, dass neue Ungleichheiten bzw. die Reproduktion bestehender Diskriminierungen vermieden werden, dies gilt auch in Bezug auf das Einkommen;

Frage 3:

Im Rahmen des ESF-Programms stehen keine dezidiert ausgewiesenen Beträge für die „Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen“ zur Verfügung. Anstelle dessen wird durch die Zielvorgaben des Programms darauf geachtet, dass Frauen und Männer gleichgestellt vom ESF-Programm und den darin durchgeführten Maßnahmen profitieren (50% der Teilnahmen und 50% der eingesetzten Mittel).

Frage 4:

Die begleitende Beobachtung erfolgt an Hand von festgelegten Indikatoren, welche zum Teil einmal jährlich erhoben werden und zum Teil durch Evaluierungen erhoben werden können.


 

Die bislang bekannten Ergebnisse sind positiv. So liegen beispielsweise der Anteil der Frauen und auch die eingesetzten Mittel für Frauen im Schwerpunkt „Anpassungsfähigkeit der ArbeitnehmerInnen und der Unternehmen“ des Programms in den Jahren 2007 bis 2009 durchwegs über 60%.

Frage 5:

Ja, es ist geplant eine Arbeitsgruppe zum Thema Chancengleichheit auf Ebene des Begleitausschusses einzurichten.

Frage 6:

Die durchgeführten Maßnahmen richten sich überwiegend gleichermaßen an Frauen und Männer, wobei auf die Einhaltung der im Programm definierten Gleichstellungsziele geachtet wird. Allerdings wird das Maßnahmenpaket in manchen Bereichen durch frauenspezifische Maßnahmen ergänzt, die darauf abzielen, vorhandene Benachteiligungen zu mildern bzw. zu beseitigen. So sind im Schwerpunkt „Anpassungsfähigkeit der ArbeitnehmerInnen und der Unternehmen“ spezifische Maßnahmen für Wiedereinsteigerinnen vorgesehen, im Schwerpunkt „Bekämpfung von Arbeitslosigkeit“ können arbeitslose Frauen ohne Alterseinschränkung in neuen zukunftsträchtigen und untypischen Berufen qualifiziert werden und im Schwerpunkt „Berufliche Integration von Menschen mit Behinderung“ wird besonderes Augenmerk auf die Entwicklung und Umsetzung adäquater Maßnahmen für blinde bzw. hochgradig sehbehinderte Frauen sowie für gehörlose Frauen gelegt.

Gerade bei der Zielgruppe Menschen mit Behinderung wird darauf geachtet, dass die zur beruflichen Integration gesetzten Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen, und es wird beobachtet, wie sich die Inhalte und Ziele dieser Maßnahmen auf die unterschiedlichen Geschlechter auswirken.

Frage 7:

Von Seiten der Verwaltung werden alle Informationen betreffend der Programminhalte des operationellen Programms „Beschäftigung Österreich 2007-2013“ im Internet veröffentlicht. Dies beinhaltet selbstverständlich auch alle Fördermöglichkeiten, welche nach Maßnahmenarten und Zielgruppen im Programm ersichtlich sind.

Betreffend den Schwerpunkt 3a „Berufliche Integration von Menschen mit Behinderung“ wird im Hinblick auf die Gleichstellung von Frauen und Männern mit Behinde


rung nicht nur durch das Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sondern auch durch die neun Landesstellen des Bundessozialamtes umfassende Informationsarbeit geleistet.

Zu den NGOs sei angemerkt, dass diese im Begleitausschuss des Programms vertreten sind.

Frage 8:

Zur Unterstützung der Programmverwaltung wurde bereits in der vorangegangenen Strukturfondsperiode der Jahre 2000-2006 ein österreichweite Koordinationsstelle für die Umsetzung der Gender Mainstreaming Strategie bei allen ESF-geförderten Maßnahmen eingerichtet. Diese Stelle hatte unter anderem die folgenden Aufgaben:

§  Beratung und Unterstützung in Fragen des Gender Mainstreaming in der Phase der Planung bis zur Durchführung von ESF-kofinanzierten Maßnahmen

§  Informationstransfer zwischen den Bundes- und Landesstellen sowie Projektträgern.

Durch diese Unterstützung wurde der Wissensstand in Bezug auf das Thema Chancengleichheit in der Programmverwaltung nachhaltig verbessert. Zur Unterstützung aller Akteurinnen und Akteure wird auch in der aktuellen Strukturfondsperiode auf die umfassenden Unterlagen der GeM-Koordinationsstelle verwiesen.

Zur Teilfrage, auf welche Art die Empfehlungen der High Level Group mit den Programmverwaltern kommuniziert werden, wird festgehalten, dass die Programmverwaltung als nominiertes Mitglied in der „High Level Group on Gender Mainstreaming in the Structural Funds“ vertreten ist.

Frage 9:

Das aktuell umgesetzte Programm verfolgt primär die Zielsetzung, Personen in Beschäftigung zu bringen bzw. diese in Beschäftigung zu halten. Die verstärkte Teilnahme von Frauen in Entscheidungsprozessen der Politik, Wirtschaft und Verwaltung ist nicht Gegenstand der Programmumsetzung. Es ist allerdings festzuhalten, dass der Frauenanteil an den nominierten Hauptmitgliedern des Begleitausschusses des Programms bei über 50% liegt.

Frage 10:

Die bislang von Seiten meines Ressorts genehmigten Projekte zielen – unter Beachtung des Aspektes der Chancengleichheit – auf die Integration arbeitsmarktferner

 


Personen (z.B. MigrantInnen) ab. Bis zum Zeitpunkt der Anfragestellung wurden weder Projekte mit dem ausschließlichen Schwerpunkt des Gender Mainstreaming beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eingereicht noch genehmigt.

Bezüglich der verfügbaren ESF-Mittel verweise ich auf die Beantwortung der Frage 3.

Für mein Ressort ist das langfristige Ziel, alle Projekte und Maßnahmen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung nach gleichstellungsorientierten Konzepten zu fördern, ein wesentliches Anliegen. Ein erster wichtiger Schritt ist, dass alle Projektmaßnahmen im Jugendlichenbereich im Rahmen des Clearings ab 2011 nach gleichstellungsorientierten Konzepten arbeiten.

Wie bereits angeführt, ist im Operationellen Programm u.a. festgehalten, dass die Maßnahmen so auszurichten sind, dass neue Ungleichheiten bzw. die Reproduktion bestehender Diskriminierungen vermieden werden. Diesem Ziel Rechnung tragend wurden gemeinsam mit den Clearing-Projektträgern Genderziele entwickelt. Eines davon lautet z.B. „Es ist darauf zu achten, dass Mädchen und Burschen nicht durch traditionelle Rollenzuschreibungen in ihren beruflichen Möglichkeiten eingeengt bzw. eingeschränkt werden, denn nicht das Geschlecht sondern die individuellen Fähigkeiten sollen die Berufswahl bestimmen.“ Dieses und andere Ziele sollen jeweils in die zukünftigen Richtlinien sowie in die Förderverträge einfließen.

Frage 11:

Die Erfahrungen aus der vorangegangenen Programmperiode zeigten, dass eine alleinige Fokussierung auf Teilnehmerinnenquoten nicht zwingend auch geschlechtsspezifischen Benachteiligungen hinsichtlich der eingesetzten Mittel entgegenwirkt. Die in der vorangegangenen Periode festgelegten Ziele zur Implementierung des Gender Mainstreaming wurden daher überarbeitet und wichen einem umfassenderen Konzept, welches sich nicht mehr nur durch eine Teilnehmerinnenquote, sondern durch mehrere Gleichstellungsziele auszeichnet (siehe dazu die Beantwortung der Fragen 1 und 2).

Auch in der Behindertenpolitik hat sich das Konzept des Gender Mainstreaming - in wechselweiser Ergänzung mit frauenspezifischen Maßnahmen - zur Realisierung gleichstellungspolitischer Ziele bewährt und wird auch künftig eine bedeutende Rolle spielen. Die Erfahrungen der vergangenen Periode haben gezeigt, dass der Ansatz des Gender Mainstreaming im Projekt „Clearing“ erfolgreich eingebracht wurde und zur Formulierung der genannten Gleichstellungsziele geführt hat.

 

Mit freundlichen Grüßen