5337/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.07.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0157-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 15. Juli 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5592/J-NR/2010 betreffend die Telefonkosten der Ressorts vom 31.5.2009 bis 31.5.2010, die die Abg. Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 31. Mai 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 3:

Die Gesamtkosten für Telefonie der Zentralleitung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur betrugen im Zeitraum 31. Mai 2009 bis 31. Mai 2010 insgesamt 331.608,64 EUR, davon 151.605,91 EUR für die Nutzung der Dienstmobiltelefone. Es ist darauf hinzuweisen, dass im Zusammenhang mit der BMG-Novelle 2007 aufgrund eines Verwaltungs­übereinkommens zwischen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung vereinbart wurde, dass die administrative Abwicklung weiterhin vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur übernommen wird und die Telefonkosten nach einem darin festgelegten Schlüssel zwischen den beiden genannten Ressorts aufgeteilt werden.

 

Zu Frage 2:

Im nachgefragten Zeitraum wurden 69 Stück Dienstmobiltelefone angeschafft. Darin ist auch der Austausch von Dienstmobiltelefonen im Zusammenhang mit deren kurzen Lebensdauer berücksichtigt. Die Anschaffungskosten für Dienstmobiltelefone betrugen insgesamt 596,59 EUR.

 

Zu Frage 4:

215 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralleitung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (excl. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Frau Bundesministerin). Hinsichtlich der nachgeordneten Dienststellen einschließlich der Schulen liegen der Zentralleitung im Hinblick auf die gegebene Dezentralisierung in diesem Bereich keine Informationen vor.

 

Zu Frage 5:

17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Frau Bundesministerin.

 

Zu Frage 6:

Die Kosten der 17 Dienstmobiltelefone für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Frau Bundesministerin sind in den Allgemeinkosten für Telefonie inkludiert (vgl. Fragen 1 und 3). Für die Auswertung deren Kosten müssten mangels eigener Kostenstelle daher sämtliche Rechnungen händisch durchgesehen werden. Dies würde einen unzumutbaren Verwaltungsaufwand bedeuten.

 

Zu Fragen 7 und 8:

Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur besteht die Möglichkeit bei den Dienstmobiltelefonen über eine Privatleitung auf eigene Kosten zu telefonieren (Privatcall). Diese Kosten werden vom Dienstmobiltelefonbetreiber direkt der/dem Bediensteten verrechnet. Jegliche Privatnutzung der Dienstleitung ist untersagt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bei der Ausgabe des Dienstmobiltelefons entsprechend angewiesen. Weiters erfolgt eine stichprobenmäßige Überprüfung der Rechnungen und bei überdurchschnittlich hohen Rechnungen wird eine Stellungnahme/Begründung der/des Bediensteten eingeholt und allenfalls eine Refundierung von anteiligen Kosten eingefordert (zB. wenn der Privatcall im Ausland nicht funktioniert und hier Kosten außerhalb von Dienstgesprächen angefallen sind).

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.