5339/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.07.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau                                                               (5-fach)

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

 

 

GZ: BMASK-10001/0227-I/A/4/2010

 

Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5634/J der Abgeordneten Rädler und Kollegen wie folgt:

Einleitend verweise ich darauf, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf die selbständigen juristische Personen, die am Beginn der Anfrage ebenfalls erwähnt sind, nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung
einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH oder Wahrnehmung von Aufsichtsrechten) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person selbst bezogen werden kann. Soweit sich die Fragen nicht auf die Zentralstelle oder die nachgeordneten Dienststellen beziehen, betreffen die gegenständlichen Fragen (Abschluss von Wartungsverträgen) ausschließlich Handlungen von Organen selbständiger juristischer Personen und liegen somit
außerhalb meiner politischen Verantwortung. Sie sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.

Fragen 1 und 2:

Durch mein Ressort wurden keine Aufzugswartungsverträge abgeschlossen. Hinsichtlich der Liftanlagen der Zentralstelle, des Bundessozialamtes und der Arbeits-inspektorate wurden die entsprechenden Verträge entweder von der Burghauptmannschaft Österreich, die in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend fällt, oder von der Bundesimmobiliengesellschaft mbH (BIG) oder von privaten Gebäudeeigentümern (Vermietern) abgeschlossen.

Fragen 3 bis 7:

Hinsichtlich dieser Fragen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4529/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossinnen betreffend „Aufzugskartell - Illegale Preisabsprachen - Schadensersatz?“ durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

Mit freundlichen Grüßen