5361/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.07.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-10.000/0026-I/PR3/2010    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 

 

Wien, am     . Juli 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 19. Mai 2010 unter der Nr. 5376/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die RCA AG gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4, 7 bis 11:

Ø  Warum hat die RCA AG ihr Angebot innerhalb von 3 Monaten verdoppelt, zumal es um rund € 100 Mio. höher war als jenes des zweitbesten Bieters (slowakische Spedtrans)?

Ø  Warum wurde bei dem MAV Cargo – Deal das Angebot innerhalb kürzester Zeit verdoppelt und anschließend – im selben Geschäftsjahr – um 60 Mio. in der Bilanz wertberichtigt?

Ø  Entsprechen die € 415 Mio. dem tatsächlichen Wert des erworbenen Unternehmens und wenn ja, was rechtfertigt eine Verdoppelung zum ursprünglichen Angebot?

Ø  Waren die Assets (13.000 Güterwagen, Terminal etc.) nicht doch schon im Erstangebot berücksichtigt?

Ø  Stimmt es, dass die ÖBB Infrastruktur AG eine Bankgarantie in der Höhe der Kaufsumme abgegeben hat?

Ø  Ist es im Sinne des Steuerzahlers, dass die Infrastrukturgesellschaft nun auch Bankgarantien abgibt bzw. handelt es sich um ein Kerngeschäft der Infrastruktur?

Ø  Zu welchen Konditionen hat die Infrastruktur AG diese Garantie für die RCA AG abgegeben?

Ø  Handelt es sich dabei nicht um eine unerlaubte Quersubventionierung zwischen Absatz und Infrastruktur?

Ø  Kann ausgeschlossen werden, dass Steuermittel aus direktem Bundeszuschuss bei Schlagendwerden dieser Bankgarantie zur Deckung eines Verlustes aus diesem Deal herangezogen werden, zumal Sie in der letzten BBG Novelle die zwei Infrastrukturgesellschaften zusammengelegt haben, um erneut Transparenz auszuschließen?

 

Hierzu darf ich anmerken, dass die hier angesprochenen Themen nicht in meine Ingerenz fallen und ich darf hierzu auf Artikel 52 B-VG und § 90 GOG des Nationalrates verweisen.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Ø  Können Sie ausschließen, dass von den rund € 100 Mio. Gemeinwirtschaftlicher Leistungen, die die RCA AG jährlich bekommen, Mittel für diesen Deal herangezogen wurden?

Ø  Können Sie auch ausschließen, dass eventuelle Verluste aus diesem Deal nicht durch „Steuerzahler-Gelder“ (GWL) ausgeglichen werden?

 

Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen für die RCA basieren auf entsprechenden zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und der RCA abgeschlossenen Verträgen, die die abgeltungsfähigen Leistungen im Detail festlegen. Die entsprechenden Abrechnungen der RCA werden zudem einer detaillierten und umfassenden Kontrolle unterzogen. Dabei handelt es sich ausschließlich um Förderungen im Bereich des komibinierten Verkehrs sowie der Beförderung von Gefahrengut. Diese Förderungen werden in gleicher Weise auch Drittbahnen gewährt.