5362/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.07.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juli 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0113-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5383/J vom 19. Mai 2010 der Abgeordneten Walter Schopf, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Der gesamte Abgabenrückstand zum 31. Dezember 2009 bei den Finanzämtern (vergleichbar der Systematik RH Bericht Bund 2007/14) betrug 6.648,79 Millionen Euro. Dieser Betrag stellt allerdings keine relevante Steuerungskenngröße dar, weil darin u.a. Abgaben enthalten sind,
Die vollstreckbaren (und damit „bearbeitbaren“) Rückstände der Finanzämter beliefen sich zum Stichtag 31.12.2009 auf 1.704,42 Millionen Euro und lagen geringfügig unter dem Vergleichswert des Vorjahres.
Der gesamte Abgabenrückstand verteilt sich auf die einzelnen Steuerarten wie folgt (Werte gerundet in Millionen Euro):
Einkommen- und Vermögensteuern 1.300,10
Umsatzsteuer 2.845,44
Körperschaftsteuer 559,38
Lohnsteuer 420,48
Übrige Abgaben 1.523,99
Zu 2.:
Der zu Frage 1. dargestellte Gesamtrückstand beinhaltet Beträge, deren Fälligkeitstag nach dem Stichtag 31. Dezember 2009 liegen, in Höhe von 508,09 Millionen Euro, wovon auf die einzelnen Steuerarten folgende Beträge entfallen (Werte gerundet in Millionen Euro):
Einkommen- und Vermögensteuern 138,43
Umsatzsteuer 184,44
Körperschaftsteuer 93,47
Lohnsteuer 11,16
Übrige Abgaben 80,58
Zu 3.:
Im Gesamtrückstand der Finanzämter sind Rückstände von Unternehmen in Insolvenz-verfahren in Höhe von 1.352,96 Millionen Euro enthalten (Werte gerundet in Millionen Euro).
Einkommen- und Vermögensteuern 203,01
Umsatzsteuer 731,65
Körperschaftsteuer 52,86
Lohnsteuer 119,76
Übrige Abgaben 245,68
Zu 4.:
Zum Stichtag 31. Dezember 2009 waren bei den Finanzämtern Abgabenrückstände in Höhe von 1.014,35 Millionen Euro gemäß § 212a BAO ausgesetzt. Sie verteilen sich wie folgt (Werte gerundet in Millionen Euro):
Einkommen- und Vermögensteuern 197,65
Umsatzsteuer 289,80
Körperschaftsteuer 183,69
Lohnsteuer 37,41
Übrige Abgaben 305,81
Zu 5.:
In Summe waren bei den Finanzämtern Beträge in Höhe von 1.131,39 Millionen Euro gemäß § 231 BAO ausgesetzt. Nachfolgend die entsprechende Aufgliederung (Werte gerundet in Millionen Euro):
Einkommen- und Vermögensteuern 188,26
Umsatzsteuer 552,30
Körperschaftsteuer 60,70
Lohnsteuer 81,07
Übrige Abgaben 249,06
Zu 6.:
Zum Stichtag 31. Dezember 2009 waren 423,04 Millionen Euro durch Zahlungs-erleichterungen bzw. durch sonstige Umstände gehemmt. Dieser Betrag untergliedert sich wie folgt (Werte gerundet in Millionen Euro):
Einkommen- und Vermögensteuern 163,67
Umsatzsteuer 126,55
Körperschaftsteuer 38,84
Lohnsteuer 9,68
Übrige Abgaben 84,30
Zu 7.:
Die vollstreckbaren Rückstände der Finanzämter beliefen sich zum Stichtag 31. Dezember 2009 auf 1.704,42 Millionen Euro. Nachfolgend die Aufgliederung (Werte gerundet in Millionen Euro):
Einkommen- und Vermögensteuern 388,55
Umsatzsteuer 781,95
Körperschaftsteuer 116,02
Lohnsteuer 91,77
Übrige Abgaben 326,13
Zu 8.:
In der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2721/J-BR/2009 vom 25. August 2009 (GZ BMF-310102/0010-I/4/2009) wurden zu Frage 7. als vollstreckbarer Gesamtrückstand zum 31. Dezember 2008 die Rückstände aus Steuern und Zöllen in Höhe von 2.500,12 Millionen Euro angeführt. Ergänzend dazu findet sich nachfolgend eine detaillierte Aufgliederung der einzelnen Positionen (Werte gerundet in Millionen Euro):
Vollstreckbarer Rückstand Steuer 1.807,79
Vollstreckbarer Rückstand Zoll, Einfuhrabgaben, Verbrauchsteuern etc. 692,33
Gesamtrückstand Steuer und Zoll 2.500,12
davon:
Einkommen- und Vermögensteuern 406,35
Umsatzsteuer 855,14
Körperschaftsteuer 120,21
Lohnsteuer 88,99
Tabaksteuer 186,78
Zölle, Ein-, Ausfuhrabgaben 127,16
Einfuhrumsatzsteuer 208,25
Nebenansprüche 158,76
Übrige Abgaben 348,48
Betreffend die Aufgliederung für 2009 darf auf die Ausführungen zu Frage 7. verwiesen werden.
(Auf Grund der Rundungen ergeben sich bei den in der gegenständlichen Anfrage-beantwortung angeführten Summen zum Teil rechnerische Abweichungen.)
Mit freundlichen Grüßen