5363/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.07.2010
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0113-I/4/2010 Wien, am 19. Juli 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. Mai 2010 unter der Nr. 5412/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Prämien und Belohnungen für die Mitarbeiter der Ministerbüros vom 1.1.2009 bis 1. 5. 2010 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend halte ich fest: Da die Serie 5568/J mit Ausnahme des Stichtages gleichlautend mit der Voranfrage 5412/J ist, wird letztere mit Stichtag 1.6.2010 (nicht wie gefragt 1.5.2010) beantwortet und in der Beantwortung zur Serie 5568/J auf die Serie 5412/J verwiesen.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können zu Einkünften von Einzelpersonen keine Angaben gemacht werden.
Zu den Fragen 1 bis 4, 6 und 7:
Ø An welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. eines allfällig eingerichteten Büros einer Staatssekretärin/eines Staatssekretärs wurden seit 1.1.2009 bis einschließlich 1.5.2010 Prämien und/oder Belohnungen ausbezahlt?
Ø Wie hoch waren die dafür unter Frage 1 genannten Gesamtkosten für Ihr Ressort?
Ø Mit welcher Begründung bzw. aufgrund welcher besonderen Leistung oder welchen besonderen Anlasses wurde jeweilig eine Prämie bzw. Belohnung zuerkannt?
Ø Auf welche Höhe belaufen sich diese Zahlungen geordnet nach dem namentlich bezeichneten Dienstnehmer/Dienstnehmerin jeweils seit dem 11.1.2007?
Ø Welche Richtlinien gibt es für die Erteilung von Prämien und Belohnungen in Ihrem Ressort?
Ø Haben alle Empfänger in dem unter Frage 1 genannten Zeitraum diese Kriterien erfüllt? Wenn ja, wie?
Im angefragten Zeitraum wurden an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts sowie des Büros des Staatssekretärs Dr. Ostermayer keine Belohnungen ausbezahlt.
Hinsichtlich des Büros der Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 5413/J durch die Frau Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst. Für den Zeitraum vor dem 1.12.2008 verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 245/J.
Sämtliche Belohnungen wurden im Rahmen der ressortüblichen Vorgaben als Anerkennung für besondere Verdienste, in Fällen der Erreichung vereinbarter Ziele oder anhand anderer individuell vereinbarter Leistungsparameter zuerkannt.
Zu Frage 5:
Ø Wie hoch ist das Brutto-Durchschnittsgehalt einer/eines in Ihrem Ministerbüro bzw. allfällig eingerichteten Staatssekretariates tätigen Mitarbeiters (Fachreferenten, Büroleitung, Pressesprecher ohne Schreib- und Hilfskräfte) mit Stichtag 1. Mai 2010?
Die angefragten Arbeitsplätze unterliegen folgenden Bewertungen: Der Arbeitsplatz der Kabinettschefin im Kabinett des Bundeskanzlers ist mit v1/6 bewertet, die Arbeitsplätze der Referent/innen inklusive Pressesprecher/in mit v1/5.
In den Büros von Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek bzw. von Staatssekretär Dr. Ostermayer sind die Arbeitsplätze der Büroleiterin bzw. des Büroleiters mit v1/5 bewertet, deren Stellvertreter mit v1/4 und die Referent/innen mit v1/3. Die Bezugshöhe ergibt sich aus den bezughabenden gehaltsrechtlichen Regelungen unter Berücksichtigung der abzugeltenden Mehrleistungen. Die von der Sektion III des Bundeskanzleramtes mitgeteilten Vorgaben (Obergrenzen) im Zusammenhang mit der Zustimmung zu Sonderverträgen werden dabei eingehalten.
Zu Frage 8:
Sind die bereit, diesem Prämien- und Belohnungswesen in Ihrem Ressort ein Ende zu setzen? Wenn nein, warum nicht?
Die Gewährung von Belohnungen richtet sich nach § 19 Gehaltsgesetz 1956 und wird im Rahmen dieser Bestimmung sowie der ressortüblichen Vorgaben als Anerkennung für besondere Verdienste und als Motivationsinstrument grundsätzlich weiterhin zuerkannt werden.
Mit freundlichen Grüßen