5395/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.07.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0143-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 5419/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Prämien und Belohnungen für die Mitarbeiter der Ministerbüros vom 1.1.2009 bis 1.5.2010“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4 und 6 bis 8:

Ich bitte um Verständnis dafür, dass – wie schon im Vorjahr – eine personenbezogene Beantwortung im Hinblick auf datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht möglich ist.

In Anerkennung außerordentlicher Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten waren, wurden gemäß § 19 Gehaltsgesetz 1956 im Zeitraum 1. Jänner 2009 bis 1. Juni 2010 an insgesamt sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Kabinett und den Protokollchef Belohnungen in der Höhe von 150 Euro bis 740 Euro, insgesamt 6.815 Euro ausbezahlt. Hinsichtlich des Zeitraumes ab 11. Jänner 2007 verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zur Zahl 251/J-NR2008.


Zu 5:

Die Kabinettsmitarbeiter sind im Bundesministerium für Justiz wie folgt eingestuft:

·         Kabinettschef: v1/5;

·         stellvertretende Kabinettschefs und Pressesprecher: v1/4;

·         Referenten: v1/3.

Juli 2010

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)