5403/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.07.2010
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/68-PMVD/2010 16. Juli 2010
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. Mai 2010 unter der Nr. 5379/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Denn sie wissen nicht, was sie tun" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 3 und 9:
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es sich beim Einsatz des Österreichischen Bundesheeres an der Staatsgrenze im Osten um einen sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz gemäß § 2 Abs. 1 lit. b Wehrgesetz 2001 (WG 2001) handelt. Die Heranziehung des Bundesheeres obliegt in diesem Fall der Bundesministerin für Inneres als hiefür zuständige gesetzmäßige zivile Gewalt, wobei ein Beschluss der Bundesregierung erforderlich ist, wenn mehr als 100 Soldaten herangezogen werden sollen.
Im Übrigen halte ich diesen Assistenzeinsatz für wichtig für die Sicherheit in den Regionen an der Staatsgrenze, weil er das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärkt und gleichzeitig einen Kompetenz- und Imagegewinn für das Österreichische Bundesheer darstellt.
Zu 4 bis 6:
Da die vorliegenden Fragen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport im Sinne des Art. 52 B-VG i.V. mit § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 betrifft, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme.
Zu 7:
Wie die zukünftig Verwendung der im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport vorhandenen budgetären Mittel – dem Sparauftrag folge leistend – aussehen wird, ist noch Gegenstand interner Planungen.
Zu 8:
Hiezu kann ich mitteilen, dass die Mittel für das geplante Bauvorhaben in der Benedek-Kaserne bereitgestellt sind.