5409/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.07.2010
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am

20.Mai 2010 unter der Zl. 5414/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Prämien und Belohnungen für die Mitarbeiter der Ministerbüros vom 1.1.2009 bis 1.5.2010" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1, 2 und 4:

Im Zeitraum 1. Dezember 2008 bis 1. Juni 2010 wurden an 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts Belohnungen in der Höhe von insgesamt EUR 9.692,70 ausbezahlt. Für den davorliegenden Zeitraum zurück reichend bis 11. Jänner 2007 verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 247/J-NR/2008 vom 16. Jänner 2009.

Zu den Fragen 3, 6 und 7:

Belohnungen werden im Außenministerium nach den Kriterien Leistung des/der Bediensteten, Belastung durch die Anforderungen des Arbeitsplatzes und nach sozialen Kriterien vergeben.


Zu Frage 5:

Das Bruttogehalt richtet sich nach der Bewertung des Arbeitsplatzes. Der Arbeitsplatz eines Leiters/einer Leiterin Kabinett ist in v l/5, der eines/einer stellvertretenden Leiters/Leiterin Kabinett in v1/4 und der eines/einer Referenten/Referentin in v1/3 eingestuft.

Zu Frage 8:

Die Gewährung von Belohnungen richtet sich nach § 19 Gehaltsgesetz 1956.