5410/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.07.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 20. Juli 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0184-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5424/J betreffend „Prämien und Belohnungen für die Mitarbeiter der Ministerbüros vom 1.1.2009 bis 1.5.2010“, welche die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 20. Mai 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 und 6 bis 8 der Anfrage:

 

Bezüglich der vom 11. Jänner 2007 bis zum 26. November 2008 ausbezahlten Belohnungen wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 257/J verwiesen.

 


Im Zeitraum vom 27. November bis 31. Dezember 2008 wurde in einem Fall im Büro der Frau Staatssekretärin eine Belohnung in der Höhe von € 410,- ausbezahlt.

 

Im Zeitraum vom 1. Jänner 2009 bis 1. Juni 2010 wurden Belohnungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Büros bzw. des Büros der Frau Staatssekretärin im jeweiligen Kalenderjahr in folgender Höhe ausbezahlt:

 

Belohnungen in €

Kalenderjahr

2009

2010

Summe

Kabinett des Bundesministers

3.850

-

3.850

Kabinett der Staatssekretärin

2.522

-

2.522

Summe:

6.372

-

6.372

 

Im Zeitraum vom 1. Jänner 2009 bis 31. Dezember 2009 wurden an insgesamt zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros Belohnungen ausbezahlt, wobei die höchste ausbezahlte Belohnung € 490,- betrug. Im Büro der Frau Staatssekretärin waren es im gleichen Zeitraum sieben Personen mit einem Maximalbetrag von € 482,-.

 

Im Zeitraum vom 1. Jänner 2010 bis 1. Juni 2010 wurden an keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des meines Büros sowie des Büros der Frau Staatssekretärin Belohnungen ausbezahlt.

 

Entsprechend dem § 19 GehG 1956 erfolgte die Zuerkennung diese Belohnungen nach Maßgabe der vorhandenen Mittel ausschließlich aufgrund außerordentlicher Leistungen der Kabinettsmitarbeiter/innen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten waren.

 

Die Aufstellung der ausbezahlten Belohnungen je Kalenderjahr und Organisationseinheit enthält auch die Belohnungen im Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest.

 


Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Büro und in jenem der Frau Staatssekretärin sind folgende Einstufungen vorgesehen:

Kabinettchef/in : v1/5; stellvertretende/r Kabinettchef/in: v1/4; Referent/in einschließlich Pressesprecher/in: v1/3.