5427/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.07.2010
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.290/0085-I/4/2010

Wien, am    . Juli 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schittenhelm, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Juni 2010 unter der Nr. 5681/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Frauenbericht gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø  Hatten Sie keine Kenntnis von den Frauenberichten der Jahre 2003-2006?
a) Wenn ja, warum nicht?
b)Wenn nein, warum behaupten Sie dann gegenüber den Medien, dass Ihr Be­richt der erste seit 15 Jahren sei?
c)Wenn nein, warum spiegelt die zweiteilige Übersicht des Frauenberichts 2010 beinahe 1:1 die Vorgabe Ihrer Amtsvorgängerin Doris Bures wider, welche sich in deren Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 1238/AB XXIII. GP befindet?

Ø  Weshalb erfolgte bei der Erstellung des aktuellen Frauenberichtes 2010 nach­weislich keinerlei interministerielle Abstimmung?

Ø  Warum haben sie zuerst die Medien informiert ohne die anderen Ministerien über den Frauenbericht zu informieren bzw. die Vorgangsweise zu koordinieren?

 

Im Bereich der Frauen- und Gleichstellungsangelegenheiten sind mehrere Berichte aufgrund gesetzlicher Grundlagen zu erstellen, für welche im Vorfeld selbstverständ­lich interministerielle Abstimmungen erfolgen.

 

Folgende 3 Berichte sind verpflichtend alle 2 Jahre dem Nationalrat vorzulegen:

 

Ø  Bericht der Frauenministerin und dem jeweiligen Bundesminister für Arbeit über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes:
Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft
(BGBl. I Nr. 66/2004 idgF).

Ø  Bericht der Bundesregierung zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen (BGBl. Nr. 837/1992 idgF).

Ø  Der Bericht der Bundesregierung über den Zustand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst:

Ø  Bundes-Gleichbehandlungsbericht (BGBl. Nr. 100/1993 idgF).

 

Darüber hinaus hat sich Österreich gemäß Artikel 18 der CEDAW-Konvention (Con­vention on Elimination of Discrimination Against Women) als Vertragsstaat (BGBl. Nr. 443/1982) verpflichtet, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zur Behandlung durch das Komitee, mindestens alle 4 Jahre, sowie auch auf Ersuchen des Komitees einen Bericht vorzulegen.

 

Demgegenüber basiert der sog. „Bericht über die Situation der Frauen in Österreich“ (Kurztitel: „Frauenbericht“) auf keiner gesetzlichen Grundlage. Seit dem ersten Frau­enbericht aus dem Jahr 1975 war und ist es Intention dieser Berichte, in Form von wissenschaftlichen Untersuchungen über einen längeren Zeitraum hinweg einen möglichst umfassenden Überblick über die Situation der österreichischen Frauen in wichtigen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu geben. Diese Frauenberichte dienen als Diskussionsgrundlage und Entscheidungshilfe für die mit Frauenpolitik be­fassten bzw. an ihr interessierten Personen. Das Alleinstellungsmerkmal dieser Berichte ist der umfassende Ansatz, mit dem die verschiedenen Lebensbereiche von Frauen dargestellt und zusammengeführt werden, denn erst dadurch wird es möglich, ein komplettes und kohärentes Bild der vielfältigen und komplexen Lebensrealitäten von Frauen zu bekommen.

 

Der erste Frauenbericht wurde im Jahr 1975 anlässlich des von der UNO proklamier­ten „Jahr der Frau“ erstellt.

 

In den Jahren 1985 und 1995 haben Staatssekretärin und spätere Bundesministerin für Frauenangelegenheiten Johanna Dohnal und Bundesministerin Dr. Helga Konrad den zweiten bzw. dritten Frauenbericht vorgelegt.

 

Der vierte Bericht wurde von Bundesministerin Doris Bures in Auftrag gegeben, wäh­rend meiner Amtszeit finalisiert und von mir nun der Öffentlichkeit präsentiert. Dieser Frauenbericht 2010 besteht aus wissenschaftlichen Beiträgen und statistischen Ana­lysen von Statistik Austria. Eine interministerielle Abstimmung war daher nicht er­forderlich.

 

Zu Frage 4:

Ø  Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Autor/innen für den Frauenbe­richt 2010?
a) Wurden die Autor/innen für die Erstellung der Berichte finanziell entschädigt?
b)Wenn ja, welche Kosten haben Sie für die Autor/innen veranschlagt?

 

Die Auswahl der AutorInnen erfolgte aufgrund der eingeholten Konzepte und Preis­auskünfte. Da die veranschlagten Mittel in dem vom Bundesvergabegesetz vorge­gebenen Rahmen lagen, wurden die Aufträge zur Erstellung der Berichte des Frau­enberichts 2010 im Rahmen der Direktvergabe vergeben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen