5429/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.07.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0196-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 16. Juli 2010

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5706/J-NR/2010 betreffend Rahmenzielvereinbarungen mit den Bundesmuseen, die die Abg. Mag. Silvia Fuhrmann, Kolleginnen und Kollegen am 11. Juni 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 3:

Die Entwürfe der Rahmenzielvereinbarungen mit den Bundesmuseen/der Österreichischen Nationalbibliothek (ÖNB) liegen vor und werden in den kommenden Wochen mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der Anstalten endverhandelt.

 

Zu Frage 2:

Die Rahmenzielvereinbarungen zwischen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und den wissenschaftlichen Anstalten öffentlichen Rechts (Bundesmuseen und Österreichische Nationalbibliothek) dienen der Präzisierung des kulturpolitischen Auftrags und der Absicherung des Bestandes der Bundeskulturinstitutionen. Der Prozess der Ausarbeitung findet in intensivem Austausch und in Abstimmung mit den Bundesmuseen/der Österreichischen Nationalbibliothek statt. Um ein gutes Ergebnis zu erzielen, welches für alle Beteiligten eine konstruktive Basis für die kommenden Jahren darstellt, ist es sinnvoll, dem Ausarbeitungsprozess die dafür notwendige Zeit einzuräumen und allen Beteiligten die Gelegenheit zu geben, ihre Vorstellungen und individuellen Ziele einbringen zu können.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Die neuen Museumsordnungen und die neue Bibliotheksordnung sind mit 2. Dezember 2009 in Kraft getreten. Der Abschlüsse der Rahmenzielvereinbarungen sind im Laufe des Sommers und Herbst 2010 geplant. Die Vorhabensberichte (sowie Jahresberichte) werden von den ausgegliederten wissenschaftlichen Anstalten entsprechend den Vorgaben des Bundesmuseen-Gesetzes routinemäßig jedes Jahr – bis spätestens sechs Wochen vor Beginn des nächsten Kalenderjahres – eingereicht. Ab 2010 werden die Vorhabensberichte auf die Rahmenzielvereinbarungen Bezug nehmen.

 

Zu Frage 6:

Rahmenzielvereinbarungen sind ein Element im Gesamtgefüge der neu überarbeiteten Governance-Strukturen beziehungsweise im Zusammenspiel zwischen den ausgegliederten Anstalten und dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. Aufbauend auf den Erfahrungen seit der Ausgliederung und den Ergebnissen der museumspolitischen Initiative wurden im letzten Jahr neue Museumsordnungen und eine neue Bibliotheksordnung erarbeitet, die die Kompetenzverteilung und das Zusammenspiel zwischen den Geschäftsführungen und den Kuratorien der Anstalten als Aufsichtsorganen sowie dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur präzisieren. Die Rahmenzielvereinbarungen werden formal als Vertrag zwischen Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und den Anstalten abgeschlossen. Darin wird einerseits auf die Museumsordnungen/Bibliotheksordnung Bezug genommen und andererseits werden Ziele und Maßnahmen festgelegt, deren Erreichung in die Kompetenz der wissenschaftlichen Anstalten fällt. Somit werden den Vertragsparteien durch die Rahmenzielvereinbarungen klare Kompetenzen zugewiesen.

 

Zu Frage 7:

Die Zielerreichungsanalyse dient in Form eines Soll/Ist-Vergleichs der Reflexion über den Stand der Umsetzung einzelner Ziele und Maßnahmen der wissenschaftlichen Anstalten.

 

Zu Frage 8:

Die konkrete Gestaltung der Zielerreichungsanalyse wird sich an den individuellen Zielen und Maßnahmen der wissenschaftlichen Anstalten orientieren und an diese jeweils angepasst werden, um übersichtliche und präzise Aussagen über den Umsetzungsstand zu erhalten. Da der Charakter der einzelnen Ziele und Maßnahmen teilweise verschieden ist, werden auch die Analysen im Einzelnen unterschiedlich ausfallen. In jedem Fall sollen die Zielerreichungsanalysen klar aufzeigen, welche konkreten Maßnahmen gesetzt wurden und noch werden müssen, um das gesetzte Ziel zu erreichen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.