5430/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.07.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0189-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 17. Juli 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5699/J-NR/2010 betreffend Transparenzdatenbank und Kunst- und Kulturförderung, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 11. Juni 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 5:

Entsprechend gemeinsamen Ministerratsvortrag des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vom März 2010 sowie der in diesem Zusammenhang zu sehenden Entschließung des Nationalrates vom 7. Juli 2010 (108/E XXIV. GP) auf Basis des korrespondierenden Entschließungsantrages im Rahmen des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (818 dB. XXIV. GP) soll mit der Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung eine Verbesserung des Datenaustauschs über Leistungen der Länder und des Bundes angestrebt werden. Hiezu wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend, des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft und des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie eingerichtet. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur war in dieser Arbeitsgruppe nicht vertreten.

 

Zu Fragen 6 bis 9:

Dazu wird auf die dem genannten Entschließungsantrag beigegebene Begründung im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (818 dB. XXIV. GP) verwiesen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.