5431/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.07.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0185-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 16. Juli 2010

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5677/J-NR/2010 betreffend Kontrolle und Finanzbedarf der Salzburger Festspiele, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juni 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Die Vorsitzende des Kuratoriums, Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller, beauftragt das Direktorium bis zur nächsten Kuratoriumssitzung Vorschläge zum vorliegenden Statutsentwurf zu machen, so dass eine Beschlussfassung in der nächsten Kuratoriumssitzung ins Auge gefasst werden kann.

 

Zu Frage 3:

Bei den Bundestheatern wird die interne Revision von der Bundestheater-Holding für alle ihr unterstehenden Bühnengesellschaften wahrgenommen. Bei den Bundesmuseen liegt die Verantwortung zur Durchführung von Innenrevisionen bei den jeweiligen Geschäftsführungen und Kuratorien. Die Verpflichtung dazu wurde in den neuen Museumsordnungen Ende 2009 verbindlich verankert. Darauf aufbauend werden in jenen Bundesmuseen, die bisher noch nicht über eine interne Revision verfügten, neue Prüfpläne in Abstimmung mit der Innenrevision des Ressorts erstellt, um größtmögliche Effizienz und Kooperation zu gewährleisten.

 

Zu Frage 4:

Ja, dies schließe ich aus.


Zu Frage 5:

Laut Bericht über die Sonderprüfung des Salzburger Festspielfonds der Audit Services Austria Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. vom 23. Februar 2010, und dem Bericht über die ergänzende Sonderprüfung des Salzburger Festspielfonds der Audit Services Austria Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. vom 7. Mai 2010, hat der ehemalige technische Direktor Ing. Klaus Kretschmer ohne Information und Genehmigung der kaufmännischen Direktion an seine eigene Abteilung die Anweisung gegeben, die in dieser Abteilung aufbewahrten Rechnungskopien inklusive Bestellscheinen und Originallieferscheinen bis inklusive 2007 zu vernichten. Die gesetzlich vorgesehene Aufbewahrungspflicht von sieben Jahren ist damit nicht eingehalten.

 

Der kaufmännischen Direktion und dem gesamten Direktorium war diese gesetzeswidrige Anweisung bis zur Vorlage der genannten Prüfberichte nicht bekannt.

 

Zu Frage 6:

Der Salzburger Festspielfonds hat sich bereits in der Sachverhaltsdarstellung und Strafanzeige vom 1. Februar 2010 dem einzuleitenden Strafverfahren gegen Ing. Klaus Kretschmer vorbehaltlich der späteren Ausdehnung und Präzisierung mit einem Betrag von zunächst EUR 713.982,-- als Privatbeteiligte angeschlossen. Eine gesonderte zivilrechtliche Geltendmachung unterblieb deshalb aus prozessökonomischen Gründen, da durch die Zivilklage nur beträchtliche Verfahrenskosten angelaufen wären und die Doppelgleisigkeit zwischen Strafverfahren und Zivilverfahren zu keinem schnelleren Exekutionstitel führen würde, da ein Zivilverfahren sicherlich bis zum Abschluss des Strafverfahrens unterbrochen werden würde und da überdies Ing. Klaus Kretschmer laut Medienmitteilungen bislang nicht verhandlungs- und vernehmungsfähig ist.

 

Im Konkurs der PV Planungs- und Veranstaltungstechnik GmbH & Co KG, 44 S 19/10h, des Landesgerichtes Salzburg wurde durch den Salzburger Festspielfonds der Betrag von EUR 361.347,07 als Konkursforderung angemeldet und durch den Masseverwalter bestritten. Die Einbringung einer Feststellungsklage unterblieb bisher aus prozessökonomischen Gründen deshalb, da einerseits noch Verhandlungen über eine nachträgliche Anerkennung stattzufinden haben und andererseits durch den Masseverwalter mitgeteilt wurde, dass die Quote bestenfalls 1% beträgt und bei dieser Quotenaussicht der Prozesskosteneinsatz für eine Feststellungsklage nicht gerechtfertigt erscheint.

 

Gegen die VS Veranstaltungs- und Eventmarketing Johannes Fickenscher KG und gegen Johannes Fickenscher hat der Salzburger Festspielfonds zu 1 Cg 66/10p des Landesgerichtes Salzburg eine Zivilklage wegen EUR 59.960,-- eingebracht, das Klagebegehren wurde bestritten, die erste mündliche Streitverhandlung findet am 6. September 2010 statt.

 

Gegen weitere Personen wurden seitens des Salzburger Festspielfonds bisher keine zivil- und strafrechtlichen Verfahren eingeleitet, da nicht erkannt werden kann, dass weitere Personen als Schädiger des Salzburger Festspielfonds in Frage kommen.

 

Zu Fragen 7 und 8:

Das vorhandene Revisionsstatut wurde überarbeitet. Es bildet die Grundlage für die Tätigkeit der Internen Revision des Salzburger Festspielfonds. Im § 3 Abs. 2 ist neu vorgesehen, dass die Verantwortung für die Einrichtung und die Funktionsfähigkeit der Internen Revision dem Kuratorium obliegen soll. Wesentliche Änderungen sind auch in §§ 7 (Jahresrevisionsplan und Prüflandkarte) sowie 10 (Nachprüfungen) vorgesehen. Das neue Revisionsstatut soll in der nächsten Kuratoriumssitzung am 28. Juli 2010 beschlossen werden.

 

Zu Fragen 9 und 10:

Die vorhandene Geschäftsanweisung wurde überarbeitet. Sie soll in der nächsten Kuratoriumssitzung am 28. Juli 2010 beschlossen werden.

 

Zu Fragen 11 bis 14:

Für die Sonderprüfung der Jahre 1. Oktober 2006 bis laufend (vorgelegt am 23. Februar 2010) sowie im Anschluss daran die erweiterte Sonderprüfung der Jahre 1. Oktober 2001 bis 30. September 2006 wurde die Firma Audit Services Austria Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. beauftragt. Hiefür gab es keine Ausschreibung, da das Direktorium der Festspiele schnellstens und kompetent handeln wollte.

 

Für die jährliche Prüfung des Rechnungsabschlusses wird eine Ausschreibung durchgeführt, welche derzeit am Laufen ist.

 

Zu Frage 15:

Seitens der Salzburger Festspiele werden bis zum Jahr 2013 folgende, dringend notwendige Sanierungsprojekte genannt:

-     Hydraulikanlage / Teil 3, Hydraulische Züge

-     Sicherheitsbeleuchtung

-     Modernisierung des Sicherheits- und Alarmierungssystems

-     Dachreparatur

-     Portalzone

-     Lautsprecheranlage und bauliche Veränderung der Vorbühne

-     Erneuerung der Luftführung in den Nebenräumen

-     Sanierung Bühne Felsenreitschule

-     Windeneinrichtung

-     Aufzüge Phase I

 

Zu Frage 16:

Die Investitionswünsche wurden seitens des Direktoriums bereits in der 216. Kuratoriumssitzung vom 7. Juli 2009 und der 218. Kuratoriumssitzung vom 10. Dezember 2009 vorgelegt. Sie wurden in der Kuratoriumssitzung vom 18. Mai 2010 neuerlich thematisiert, eine Zusage des Bundes erfolgte zu diesem Zeitpunkt nicht.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.