5434/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.07.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
A-1017 W i e n
Wien, am . Juli 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. Mai 2010 unter der Nr. 5423/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Prämien und Belohnungen für die Mitarbeiter der Ministerbüros vom 1.1.2009 bis 1.5.2010 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4 und 7:
Ø An welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. eines allfällig eingerichteten Büros einer Staatssekretärin/eines Staatssekretärs wurden seit 1.1.2009 bis einschließlich 1.5.2010 Prämien und/oder Belohnungen ausbezahlt?
Ø Wie hoch waren dafür die unter Frage 1 genannten Gesamtkosten für Ihr Ressort?
Ø Mit welcher Begründung bzw. aufgrund welcher besonderen Leistung oder welchem besonderen Anlasses wurde jeweilig eine Prämie bzw. Belohnung zuerkannt?
Ø Auf welche Höhe belaufen sich diese Zahlungen, geordnet nach dem namentlich bezeichneten Dienstnehmer/Dienstnehmerin jeweils seit dem 11.1.2007?
Ø Haben alle Empfänger in dem unter Frage 1 genannten Zeitraum diese Kriterien erfüllt? Wenn ja, wie?
Ich verweise auf meine Anfragebeantwortung vom 22. Jänner 2009 zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 256/J.
Darüber hinaus wurden bis zum 1.6.2010 auch in meinem Kabinett keine Prämien bzw. Belohnungen an MitarbeiterInnen ausbezahlt.
Zu Frage 5:
Ø Wie hoch ist das Brutto-Durchschnittsgehalt einer/eines in Ihrem Ministerbüro bzw. allfällig eingerichteten Staatssekretariates tätigen Mitarbeiters (Fachreferenten, Büroleitung, Pressesprecher ohne Schreib- und Hilfskräfte) mit Stichtag 1.Mai 2010?
Zur Höhe des Brutto-Durchschnittgehalts eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin im Ministerbüro
verweise ich auf die vom BKA festgelegte Einstufung für Vertragsbedienstete des Verwaltungsdienstes.
Zu den Fragen 6 und 8:
Ø Welche Richtlinien gibt es für die Erteilung von Prämien und Belohnungen in Ihrem Ressort?
Ø Sind Sie bereit, diesem Prämien- und Belohnungswesen in Ihrem Ressort eine Ende zu setzen? Wenn nein, warum nicht?
Die Gewährung von Belohnungen und Prämien richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Gehaltsgesetzes und des Vertragsbedienstetengesetzes.