5435/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.07.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-12.000/0010-I/PR3/2010

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

Wien, am     . Juli 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Glaser, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. Mai 2010 unter der Nr. 5438/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Ausbau des Breitband-Internet im ländlichen Raum gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Sind alle Orte und Katastralgemeinden in Österreich derzeit mit Breitband-Internet versorgt?

Ø  Wenn nein, wie viele sind es nicht?

 

Wenn man für Breitband-Internet von Netzübertragungsraten zwischen ein und zwei Mbit/s ausgeht , haben 98 % der Bevölkerung Zugang zum Breitband-Internet.

Nach aktuellen Erhebungen der RTR GmbH sind 161 Siedlungspunkte innerhalb von Katastralgemeinden noch nicht mit Breitband-Internet versorgt.

 

Zu Frage 3 bis 7:

Ø  In welchen Regionen Österreichs sind die Lücken am größten?

Ø  Welche Orte und Ortsteile des Burgenlandes sind derzeit nicht flächendeckend mit Breitband-Infrastruktur ausgestattet?

Ø  In vielen burgenländischen Orten sind zwar die Ortskerne mit Breitband versorgt, nicht aber die umliegenden Streusiedlungsgebiete?

Ø  Wie hoch ist der Anteil dieser Siedlungen, die derzeit noch keinen Zugang zum Breitband-Netz aufweisen?

Ø  Welche burgenländischen Regionen und Orte werden derzeit von welchen Breitband-Anbietern auf Basis welcher Übermittlungstechnologien versorgt?

 

Es gibt in allen Bundesländern noch unversorgte Gebiete, vorwiegend in den dünn besiedelten Regionen. Nach aktuellen Erhebungen der RTR GmbH sind in 6 Orten im Burgenland bestimmte Siedlungsgebiete derzeit nicht flächendeckend mit Festnetz, Kabel-TV oder Mobilfunk ausgestattet. Mein Ressort führt Aufzeichnungen über die Versorgungssituation im Allgemeinen; Aussagen zu  einzelnen Anbietern können in einem liberalisierten Markt durch das BMVIT nicht erfolgen.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

Ø  Welche Maßnahmen setzt Ihr Ministerium, um in den kommenden Jahren den Ausbau des Breitbandnetzes im Burgenland voranzutreiben?

Ø  Nach welchem Zeitplan sollen welche „weißen Flecken“ auf der burgenländischen Breitband-Landkarte beseitigt werden?

 

Die österreichweit angebotenen Förderungsprogramme „austrian electronic network“ – AT:net und (voraussichtlich ab Ende 2010 zur Verfügung stehende) „Breitband Austria 2013“ – BBA 2013 unterstützen u.a. den Ausbau der Breitbandinfrastruktur und die Steigerung der Internet-Nutzung.

 

Zu Frage 10:

Ø  Ist die burgenländische Landesregierung mit konkreten Vorschlägen zu diesem Ausbau an Sie herangetreten?

 

Vertreter/innen der burgenländischen Landesregierung sind in den Gremien zur inhaltlichen Gestaltung des Förderungsprogramms BBA 2013 vertreten.  

 

Zu Frage 11:

Ø  Vom Landwirtschaftsministerium wird derzeit unter Einbindung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie eine Förderinitiative zum Ausbau der Breitband-Infrastruktur im ländlichen Raum vorbereitet, bei der Österreich auch EU-Mittel in Anspruch nimmt. Welche Strategien und Ziele verfolgt Ihr Ministerium bei dieser gemeinsamen Initiative?

 

Das Lebensministerium ist als programmverantwortliche Verwaltungsstelle für die ELER-Kofinanzierungsmittel unmittelbar in die Erstellung des Förderungsprogramms „Breitband Austria 2013“ durch das BMVIT eingebunden. Mit diesem Förderungsprogramm verfolgt das BMVIT folgende Ziele:

 

-       Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit im ländlichen Raum

-       Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsbedingungen für die lokale Bevölkerung

-       Schaffung von zuverlässigen, preiswerten, hochwertigen und innovativen Breitbandzugängen

-       Versorgung mit Breitbandinfrastruktur (Breitband-Internet)

-       Modernisierung in Richtung Next-Generation-Access-Netze (NGA-Netze)

-       Aufbau neuer NGA-Netze

-       Reduktion von Baukosten für passive Breitbandstrukturen (z.B. Verrohrungen)

 

Zu Frage 12:

Ø  Wie viele Haushalte bzw. Unternehmen sollen dadurch zusätzlich mit Breitband-Infrastruktur ausgestattet werden?

 

Das Ziel dieser geförderten Maßnahmen ist es, die Verfügbarkeit von Breitband-Internet zu verbessern; die Erhöhung der Zahl der Anschlüsse ist Aufgabe der im Markt agierenden Unternehmen.

 

Zu Frage 13:

Ø  Wie plant Ihr Ministerium den weiteren Ausbau, sobald die Mittel aus der genannten gemeinsamen Förderinitiative erschöpft sind?

 

Grundsätzlich obliegt der Ausbau der Infrastruktur den am Markt agierenden privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen. Nur bei Marktversagen dürfen in jenen Regionen, in denen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten keine ausreichenden Möglichkeiten für die Finanzierung des Breitbandausbaus durch die Unternehmen alleine gegeben sind, grundsätzlich finanzielle Anreize aufgrund des Wettbewerbsregime der EU durch die öffentliche Hand geboten werden.

 

Zu Frage 14:

Ø  Wie viele finanzielle Mittel werden notwendig sein, um einen kompletten flächendeckenden Ausbau im ländlichen Raum in Österreich bzw. im Burgenland zu erreichen?

 

Die Kosten für einen flächendeckenden Ausbau können nicht  abgeschätzt werden; sie variieren in Abhängigkeit von topografischen Gegebenheiten, der eingesetzten Technologie und der nachgefragten Qualität.

 

Zu Frage 15:

Ø  Werden Gemeinden, die zur Verbesserung ihrer Breitband-Infrastruktur besondere – auch finanzielle – Anstrengungen unternehmen, bevorzugt ausgebaut?

 

Die Festlegung der Förderungsgebiete liegt beim geplanten Programm BBA 2013 bei den Bundesländern.

 

Zu Frage 16:

Ø  Eine SPÖ-Arbeitsgruppe „Kommunikationstechnologie“ hat kürzlich ein Papier präsentiert, in dem eine flächendeckende Versorgung mit Breitbanddiensten für Betriebe, Schulen, öffentliche Verwaltung und Haushalte ab 2011 gefordert wird. Ist dieses Ziel Ihrer Einschätzung nach zu erreichen?

 

 

Das Regierungsprogramm definiert als Ziel "bis 2013 die Versorgung der Bevölkerung mit Zugängen von zumindest 25 Mbit/s". Diesem Ziel wird u.a. mit Förderungsprogrammen näher gekommen. Die Länder sowie einzelne Gemeinden haben verschiedene Initiativen gestartet, um den Breitbandausbau voranzutreiben; das gemeinsame Engagement sorgt dafür, dass dieses ambitionierte  Ziel erreicht werden kann.

Zu Frage 17:

Ø  Wie beabsichtigen Sie die Vergabe zusätzlicher Frequenzen, die bisher der analogen TV-Übermittlung dienten („Digitale Dividende“), zu beschleunigen und damit den Ausbau eines leistungsfähigen mobilen Breitbandnetzes zu beschleunigen?

 

Ende April 2010 wurde eine grundsätzliche Entscheidung über die Vergabe der digitalen Dividende an den Mobilfunk getroffen (siehe auch Presseaussendung BKA/BMVIT vom 27. April 2010). Mit dieser Grundsatzentscheidung sind aber noch mehrere offene Fragen verbunden, deren Klärung es noch vorher bedarf, danach kann der Vergabeprozess starten.

 

Zu den Fragen 18 und 19:

Ø  Wird der Beginn eines solchen Netzes im Burgenland 2011 beginnen können?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

 

Die Nutzung von freiwerdenden Frequenzen für den Mobilfunk erfordert in frequenztechnischer Hinsicht der Abstimmung mit sämtlichen Nachbarländern. Die östlichen Nachbarländer Österreichs haben bislang noch keine Umstellungspläne auf digitales terrestrisches Fernsehen vorgelegt. Die Versteigerung von Frequenzen aus der digitalen Dividende für mobiles Breitband kann daher frühestens Ende 2011/Anfang 2012 erfolgen. Der Netzausbau im Burgenland findet aber auch heute schon statt; die Digitale Dividende kann Kapazitäts- und Versorgungserweiterungen in bestehenden Netzen ermöglichen.


Zu den Fragen 20 bis 26:

Ø  Im Herbst 2009 hat der Internet-Anbieter Wimax, der auch im Burgenland – vor allem in peripheren Gebieten – Internetdienste angeboten hat, Konkurs angemeldet. Die von Wimax betriebenen Funksender werden am 30. Juni abgeschaltet. Vielen Usern – privaten Haushalten wie Unternehmen – ist es nicht möglich, auf einen anderen Anbieter umzusteigen. Sie werden ab 1. Juli keinen Breitband-Zugang haben. Welche Vorsorgen können Sie treffen, damit in solchen Situationen die Kunden in bestimmten Regionen nicht ohne Breitband-Zugang dastehen?

Ø  Gibt es Ihrer Kenntnis nach Unternehmen, die die bisher von Wimax angebotenen Breitband-Internetdienste übernehmen und sämtlichen bisherigen Kunden einen reibungslosen Umstieg auf Dienste gleicher Qualität garantieren können?

Ø  Gibt es für Unternehmen, die das bisherige Wimax-Versorgungsgebiet übernehmen, finanzielle Förderungen, damit die Umstiegskosten für die Kunden möglichst gering gehalten werden können?

Ø  Hat die Firma Wimax seit ihrem Markteintritt in Österreich Förderungen aus Ihrem Ministerium erhalten?

Ø  Wenn ja, für welche Leistungen und in welcher Höhe?

Ø  Wenn ja, waren diese Förderungen an bestimmte Bedingungen geknüpft, was den dauerhaften Bestand und das Anbieten der Unternehmensleistungen (v.a. Breitband-Internet) betrifft?

Ø  Wenn ja, werden Sie diese Förderungen zurückfordern bzw. im Konkursverfahren geltend machen?

 

 

Das genannte Unternehmen hat an den BMVIT-Ausschreibungen zur „Breitbandinitiative 2003“ teilgenommen und hat für Investitionen in die Infrastruktur zur Versorgung bisher unversorgter Siedlungspunkte mit Breitband-Internet für 3 Lose im Burgenland und 11 Lose in der Steiermark den Zuschlag zur Förderung erhalten, dabei wurde eine Fördersumme des Bundes von insgesamt 171.130,86 EURO ausbezahlt. Seitens meines Ressorts wurden die Investitionen mit maximal 10% der Investitionssumme gefördert.

 

Die Förderungsverträge sehen eine Betriebspflicht während der Amortisationsdauer (lt. Einkommenssteuergesetz 1988, BGBl 1988/400 idgF) aller geförderten Investitionsgüter vor.

Diese Betriebspflicht war bei Eintreten der Insolvenz des genannten Unternehmens noch nicht erfüllt.

 

Für die Förderungen war mit der Insolvenz ein Rückforderungstatbestand erfüllt und die Forderungen wurden im Konkursverfahren geltend gemacht.