5435/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.07.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
A-1017 W i e n
Wien, am . Juli 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Glaser, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. Mai 2010 unter der Nr. 5438/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Ausbau des Breitband-Internet im ländlichen Raum gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø Sind alle Orte und Katastralgemeinden in Österreich derzeit mit Breitband-Internet versorgt?
Ø Wenn nein, wie viele sind es nicht?
Wenn man für Breitband-Internet von Netzübertragungsraten zwischen ein und zwei Mbit/s ausgeht , haben 98 % der Bevölkerung Zugang zum Breitband-Internet.
Nach aktuellen Erhebungen der RTR GmbH sind 161 Siedlungspunkte innerhalb von Katastralgemeinden noch nicht mit Breitband-Internet versorgt.
Zu Frage 3 bis 7:
Ø In welchen Regionen Österreichs sind die Lücken am größten?
Ø Welche Orte und Ortsteile des Burgenlandes sind derzeit nicht flächendeckend mit Breitband-Infrastruktur ausgestattet?
Ø In vielen burgenländischen Orten sind zwar die Ortskerne mit Breitband versorgt, nicht aber die umliegenden Streusiedlungsgebiete?
Ø Wie hoch ist der Anteil dieser Siedlungen, die derzeit noch keinen Zugang zum Breitband-Netz aufweisen?
Es gibt in allen Bundesländern noch unversorgte Gebiete, vorwiegend in den dünn besiedelten Regionen. Nach aktuellen Erhebungen der RTR GmbH sind in 6 Orten im Burgenland bestimmte Siedlungsgebiete derzeit nicht flächendeckend mit Festnetz, Kabel-TV oder Mobilfunk ausgestattet. Mein Ressort führt Aufzeichnungen über die Versorgungssituation im Allgemeinen; Aussagen zu einzelnen Anbietern können in einem liberalisierten Markt durch das BMVIT nicht erfolgen.
Ø Hat die Firma Wimax seit ihrem Markteintritt in Österreich Förderungen aus Ihrem Ministerium erhalten?
Ø Wenn ja, für welche Leistungen und in welcher Höhe?
Ø Wenn ja, waren diese Förderungen an bestimmte Bedingungen geknüpft, was den dauerhaften Bestand und das Anbieten der Unternehmensleistungen (v.a. Breitband-Internet) betrifft?
Ø Wenn ja, werden Sie diese Förderungen zurückfordern bzw. im Konkursverfahren geltend machen?
Das genannte Unternehmen hat an den BMVIT-Ausschreibungen zur „Breitbandinitiative 2003“ teilgenommen und hat für Investitionen in die Infrastruktur zur Versorgung bisher unversorgter Siedlungspunkte mit Breitband-Internet für 3 Lose im Burgenland und 11 Lose in der Steiermark den Zuschlag zur Förderung erhalten, dabei wurde eine Fördersumme des Bundes von insgesamt 171.130,86 EURO ausbezahlt. Seitens meines Ressorts wurden die Investitionen mit maximal 10% der Investitionssumme gefördert.
Die Förderungsverträge sehen eine Betriebspflicht während der Amortisationsdauer (lt. Einkommenssteuergesetz 1988, BGBl 1988/400 idgF) aller geförderten Investitionsgüter vor.
Diese Betriebspflicht war bei Eintreten der Insolvenz des genannten Unternehmens noch nicht erfüllt.