5439/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.07.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                           Wien, am      Juli 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0117-I/4/2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5416/J vom 20. Mai 2010 der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1., 2. und 4.:

Einleitend wird um Verständnis dafür ersucht, dass eine Zuordnung der einzelnen Belohnungsbeträge in Bezug auf die in Frage 1. und 4. angeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist, da Daten über das Einkommen eines namentlich bestimmten oder bestimmbaren Bediensteten nach herrschender Auffassung als schutzwürdige Information gelten. Der Veröffentlichung dieser Daten steht ein das legitime Kontrollrecht überschießendes schutzwürdiges Interesse der einzelnen Person entgegen.

Für Auskünfte über den Zeitraum vom 11. Jänner 2007 bis 26. November 2008 darf auf die Beantwortung der parlamentarische Anfrage Nr. 248/J vom 26. November 2008 verwiesen werden.

Insgesamt beliefen sich die Gesamtkosten der ausbezahlten Belohnungen für die Jahre 2008 und 2009 für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Büros, die Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter des Büros des Herrn Staatssekretärs Dr. Reinhold Lopatka sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros des Herrn Staatssekretärs Mag. Andreas Schieder  auf € 282.673,-. Insgesamt wurde an 56 Bedienstete eine Belohnung ausgezahlt. 


Im Übrigen möchte ich anmerken, dass auf Grund des am 6. Oktober 2009 eingetretenen tragischen Todesfalls eines Kollegen, die Fachreferenten und Fachreferentinnen meines Büros und des Büros des Herrn Staatssekretärs Dr. Lopatka ihre im Jahr 2009 empfangenen Belohnungen der Lebensgefährtin und den beiden kleinen Kindern gespendet haben.

 

Zu 3. und 6. bis 8.:

Die Gewährung von Belohnungen richtet sich grundsätzlich für alle Bundesbediensteten nach § 19 Gehaltsgesetz 1956. Dieser Maßstab wird auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der politischen Büros angewendet, wobei auf die individuelle Leistung der Mitarbeiterin und des Mitarbeiters eingegangen wird. Leistungshonorierung entspricht auch der im Regierungsprogramm festgelegten Zielsetzung im öffentlichen Dienst und unterstützt somit auch die Sicherung der Leistungsbereitschaft in diesem Bereich.

 

Zu 5.:

Die Arbeitsplätze in den politischen Büros sind entsprechend den dienst- und besoldungsrechtlichen Vorschriften bewertet. Im Sinne der Anfrage liegen in meinem Büro folgende Bewertungen vor:

 

In den Büros der beiden Herren Staatssekretäre stellt sich die Bewertung der betreffenden Arbeitsplätze wie folgt dar:

 

Referentinnen und Referenten des Ministerbüros beziehen alle einen Bezug, bei denen durch die vorgesehene Funktionszulage alle Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht abgegolten sind, sie erhalten daher darüber hinaus insbesondere keine Überstundenvergütungen oder Mehrleistungszulagen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.