5440/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.07.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                           Wien, am 20.Juli 2010

Parlament

1017 Wien                                                                                                         

                                                                              GZ: BMF-310205/0116-I/4/2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5429/J vom 20. Mai 2010 der Abgeordneten Hermann Lipitsch Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Im ersten Halbjahr 2010 sind über die Medien Gerüchte lanciert worden, wonach die Bayerische Landesbank (BayernLB) und/oder der Freistadt Bayern das Land Kärnten aus dem seinerzeitigen Verkauf der Anteile an der Hypo Alpe Adria Bank International AG (HBInt) auf Schadenersatz klagen wolle(n). Da der Verkauf nicht durch das Land Kärnten, sondern durch die Kärntner Landes- und Hypothekenholding erfolgte, wäre eine Klage aus der Vertrags­abwicklung jedenfalls nicht gegen das Land Kärnten, sondern gegen die Landesholding zu richten.

 

Dem Bundesministerium für Finanzen liegen über die allfälligen Klagsabsichten des Freistaates Bayern und der BayernLB keine darüber hinausgehenden Informationen vor.

 


Zu 2.:

Es werden keinerlei Gespräche geführt.

 

Zu 3.:

In welcher Höhe allenfalls von wem beabsichtigt wird bzw. ist, Ansprüche aus dem seiner­zeitigen Verkauf der Mehrheitsanteile an der HBInt gegen das Land Kärnten oder die Kärntner Landes- und Hypothekenholding geltend zu machen, ist dem Bundesministerium für Finanzen ebenso nicht bekannt.

 

Zu 4.:

Eine Haftung des Bundes hat keine direkten Auswirkungen auf das Bundesbudget, da Zahlungen aufgrund einer Haftung jedenfalls erst nach Schlagendwerden dieser Haftung zu leisten sind. Dies ist bei der Hypo Group Alpe Adria zurzeit nicht der Fall. Noch weniger Auswirkungen auf das Bundesbudget ist bei einer Haftung des Landes gegeben, da schlagend gewordene Haftungen des Landes aus dem Budget des betreffenden Landes zu zahlen sind.

 

Zu 5. und 6.:

Die Zuständigkeit für das Landesbudget und auch die Beurteilung der finanziellen Auswirkungen solcher Zahlungsverpflichtungen liegt bei der jeweiligen Landesregierung. Daher ist es primär die Aufgabe des Landes Kärnten und der Kärntner Landesregierung, sich Maßnahmen im Fall der Einbringung von Schadenersatzforderungen zu überlegen.

 

Zu 7. bis 10.:

Eine tiefgehende Restrukturierung der Hypo Group Alpe Adria ist zur Sicherstellung ihrer nachhaltigen Lebensfähigkeit unablässig und auch Gegenstand des bei der Europäischen Kommission anhängigen Beihilfeverfahrens. Dazu sicherlich erforderliche Kosteneinsparungs­programme, die auch den Abbau von Mitarbeitern/innen vorsehen werden, liegen in der alleinigen Verantwortung der Organe der Bank.

 

Zu 11. und 12.:

Durch den Auftrag an das „CSI Team Hypo“ zur umfassenden Aufarbeitung der Vergangen­heit der Bank und damit zur Klärung der Gründe für den rapiden Vermögensverfall soll auch die Tätigkeit der Strafbehörden unterstützt werden. Ziel der Bank und der Republik Österreich ist es, im Rahmen dieser Organisation auch präsente strafrechtliche Verdachts­momente aufzuarbeiten und bestmöglich dafür zu sorgen, dass Ersatz- bzw. Schadenersatz­ansprüche gegen jene ehemaligen Organe erhoben werden, die dafür verantwortlich sind. Dazu werden die aufgearbeiteten Sachverhalte bei Gericht mittels Sachverhaltsdarstellung angezeigt. Den Verfahren schließt sich die Bank als Geschädigte an bzw. werden Schaden­ersatzansprüche gegen ehemalige Organe zivilrechtlich geltend gemacht, wenn dies nach Lage des Falles nicht aussichtslos ist. Damit soll unter bestmöglicher Kooperation mit den Strafbehörden (Staatsanwaltschaften und Strafgerichte) effizient eine hohe Schadens­gutmachung erreicht werden.

 

Zu 13.:

Auf Grund der besonderen Herausforderungen im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise bin ich in laufendem Kontakt mit Vertretern von Ländern und Gemeinden. In engem Zusammenhang mit der Fixierung der Bundeskonsolidierungsleistung werden Gespräche mit den Ländern und Gemeinden über die Unterstützung der stabilitätsorientierten Haushaltsführung des Bundes zu führen sein; Inhalt dieser Gespräche ist die Vereinbarung eines Gesamtpakets zur gesamtstaatlich nachhaltigen Haushaltsführung. Die in der Frage angesprochene Thematik wird bei diesen Gesprächen mitzubehandeln sein.

 

 

Mit freundlichen Grüßen