5443/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.07.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0603-I/1/d/2010

 

Wien, am 7. Juli 2010

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Schenk, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. Mai 2010 unter der Zahl 5418/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Prämien und Belohnungen für die Mitarbeiter des Ministerbüros vom 1.1.2009 bis 1.5.2010“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4, 6 und 7:

Im Zeitraum 27.11.2008 bis einschließlich 1.6.2010 wurden an 36 Mitarbeiter/innen des Ministerbüros insgesamt € 24.100,- an Belohnungen und Prämien ausbezahlt. Die Gewährung erfolgte nach den Bestimmungen des § 19 GehG bzw. § 76 VBG.

Einer darüber hinausgehenden Beantwortung stehen datenschutzrechtliche Erwägungen entgegen.

 

Zu Frage 5:

Zur Höhe des Brutto-Durchschnittsgehalts der Mitarbeiter/innen des Ministerbüros darf auf die  Bewertung der Arbeitsplätze verwiesen werden. Diese stellt sich wie folgt dar:

Leiter des Kabinetts:  A1/7 (v1/5)

Referenten/Pressesprecher: A1/4 (v1/3)

 

Zu Frage 8:

Die Gewährung von Belohnungen und Prämien richtet sich nach den Bestimmungen des § 19 GehG bzw. § 76 VBG.