5443/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.07.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0603-I/1/d/2010
Wien, am 7. Juli 2010
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Schenk, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. Mai 2010 unter der Zahl 5418/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Prämien und Belohnungen für die Mitarbeiter des Ministerbüros vom 1.1.2009 bis 1.5.2010“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4, 6 und 7:
Im Zeitraum 27.11.2008 bis einschließlich 1.6.2010 wurden an 36 Mitarbeiter/innen des Ministerbüros insgesamt € 24.100,- an Belohnungen und Prämien ausbezahlt. Die Gewährung erfolgte nach den Bestimmungen des § 19 GehG bzw. § 76 VBG.
Einer darüber hinausgehenden Beantwortung stehen datenschutzrechtliche Erwägungen entgegen.
Zu Frage 5:
Zur Höhe des Brutto-Durchschnittsgehalts der Mitarbeiter/innen des Ministerbüros darf auf die Bewertung der Arbeitsplätze verwiesen werden. Diese stellt sich wie folgt dar:
Leiter des Kabinetts: A1/7 (v1/5)
Referenten/Pressesprecher: A1/4 (v1/3)
Zu Frage 8:
Die Gewährung von Belohnungen und Prämien richtet sich nach den Bestimmungen des § 19 GehG bzw. § 76 VBG.