5444/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.07.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

                       

GZ: BMI-LR2200/0592-II/BK/3.2/2010

 

 

 

 

Wien, am 6. Juli 2010

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 20. Mai 2010 unter der Zahl 5433/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Taxigewerbe - Überfälle und sonstige Sicherheitsfragen" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 


Zu Frage 1:

 

18 bis 30 J.

31 bis 60 J.

61 bis 70 J.

71 und älter

Männer

Frauen

Männer

Frauen

Männer

Frauen

Männer

Frauen

Burgenland

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Kärnten

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1

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8

3

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Salzburg

1

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1

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Steiermark

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1

4

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Tirol

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1

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Vorarlberg

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Wien

3

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28

1

2

1

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Gesamt

5

1

41

5

2

1

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Jahr 2009

Angezeigte Fälle

Burgenland

---

Kärnten

---

Niederösterreich

1

Oberösterreich

9

Salzburg

2

Steiermark

3

Tirol

1

Vorarlberg

---

Wien

35

Gesamt

51

 

Zu den Fragen 2, 4, 5, 7, 8 und 27:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 3:

Keine.

 

Zu den Fragen 6 und 18 bis 26:

Der derzeit praktizierte Erfassungsmodus von Straßenverkehrsunfällen mit Personen- schaden sieht die Erhebung dieser statistischen Daten nicht vor.

 


Zu den Fragen 9 und 11 bis 13:

Das Bundesland Steiermark hat gegenständliches Konzept übernommen. In Oberösterreich wurde eine Broschüre mit Sicherheitstipps für Taxilenker gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Oberösterreich erarbeitet. In Vorarlberg besteht ein Sicherheitskonzept, das in Zusammenarbeit mit der Taxiinnung erstellt wurde. In den restlichen Bundesländern besteht zum Teil kein Interesse seitens der Standesvertretung bzw. sei  es nach Meinung von ressortinternen Fachbeamten zuwenig auf regionale Bedürfnisse abgestimmt.

In Vorarlberg haben alle angehenden Taxilenker verpflichtend an einer Raubüberfallschulung des LKA-Vorarlberg teilzunehmen. In der Steiermark werden im Rahmen der Taxilenkerausbildung die Teilnehmer im WIFI Graz geschult. Die in den Bundesländern angebotenen Informationen bzw. Vorträge (Burgenland, Niederösterreich) für weiterführende Schulungen wurden von den regionalen Standesvertretungen nicht in Anspruch genommen.

Im Burgenland wurde 2009 eine Informationsveranstaltung abgehalten. In der Steiermark finden seit September 2009 monatliche Schulungen mit 15 bis 25 Teilnehmern statt. In Vorarlberg besuchten bei den 2009 sechs abgehaltenen Schulungen jeweils zwischen 25 bis 30 Menschen die Vorträge. 2009 wurden in Wien 30 Sicherheitsschulungen durchgeführt. Diese Sicherheitsschulungen wurden in der Dauer von 1-2 Stunden von den Taxischulen und dem WIFI verpflichtend in den Lehrplan aufgenommen.

 

Zu den Fragen 10, 14, 16, 17 und 28:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.

 

Zu Frage 15:

Bei der Einführung von sicherheitsrelevanten SMS-Informationen an Taxilenker im Jahre 2007 in Wien wurde von Seiten der BPD Wien explizit hervorgehoben, dass es sich dabei um kein Fahndungsinstrument handeln sollte. Dieses Instrument soll nur zur Weitergabe von präventiven Informationen und Tipps verwendet werden.

In den anderen Bundesländern könnten diese sicherheitsrelevanten SMS-Informationen im Zusammenwirken von Wirtschaftskammer, Taxiinnung und der Polizei ebenfalls eingeführt werden.

 

Zu den Fragen 29 bis 40:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.