5447/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.07.2010
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0115-I/4/2010

Wien, am 20. Juli 2010

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Singer, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Mai 2010 unter der Nr. 5508/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref­fend Volkszählung 2011 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø Wie hoch waren die Gesamtkosten der letzten im Jahr 2001 durchgeführten Volks­zählung?

 

Die Volkszählung 2001 umfasste neben der Volkszählung im eigentlichen Sinn auch die Gebäude- und Wohnungszählung sowie die Arbeitsstättenzählung (Großzählung 2001). Die Kosten der Großzählung 2001 betrugen, inklusive Vorbereitung und Ge­meindeentschädigung insgesamt rund € 72 Mio.

 


Zu Frage 2:

Ø Wie viele Merkmale wurden in dieser Volkszählung abgefragt?

 

Bei der Volkszählung wurden 16 Merkmale, bei der der Gebäude- und Wohnungs­zählung 11 Merkmale und bei der Arbeitsstättenzählung 9 Merkmale erhoben.

 

Zu Frage 3:

Ø Wie lange dauerte es, bis bei der Volkszählung 2001 das Endergebnis vorlag?

 

Der Stichtag für die Volkszählung 2001 war der 15.5.2001. Das statistische Ergebnis der Wohnbevölkerung und Bürgerzahl sowie die demografischen Merkmale lagen am 17.9.2002 vor. Aufgrund zu diesem Zeitpunkt noch offener Reklamationsverfahren in den Ländern (§ 17 Meldegesetz) über zwischen Gemeinden strittige Hauptwohnsitze konnte für einige Gemeinden erst am 24.9.2004 die endgültige Bevölkerungszahl festgestellt werden. Die Aufarbeitung der restlichen Merkmale der Volkszählung war im Frühjahr 2004 abgeschlossen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Arbeits­stätten- und der Gebäude- und Wohnungszählung erfolgte Ende 2004.

 

Zu Frage 4:

Ø Wie hoch sind die prognostizierten Kosten für die registergestützte Volkszählung 2011?

 

Die Kosten der Registerzählung 2011 (Volkszählung, Gebäude- und Wohnungszäh­lung sowie Arbeitsstättenzählung) nach dem Registerzählungsgesetz werden nur mehr rund € 9,9 Mio. betragen. Diese geringeren Kosten werden nicht mehr aus dem Budget des Zählungsjahres sonderfinanziert werden müssen, sondern im Budget der Bundesanstalt Statistik Österreich durch entsprechende Vorsorgen (Rückstellungen) gedeckt sind. Im Ergebnis erfordert daher die Volkszählung 2011 erstmals keine zusätzliche Budgetierung.

 

Zu Frage 5:

Ø Welche Merkmale werden bei der Volkszählung 2011 abgefragt?

 

Folgende Merkmale werden bei der Registerzählung 2011 nach dem Registerzäh­lungsgesetz erhoben:

 

Im Rahmen der Volkszählung 2011 werden über Personen erhoben:

          Geschlecht

          Geburtsdatum

          Staat des Geburtsortes

          Stellung in der Familie

          Privathaushalt/Anstaltshaushalt

          Familienstand

          Zahl und Geburtsdaten der Kinder

          Staatsangehörigkeit

          Ausbildungsart, -form und -fachrichtung von Schüler/Schülerin bzw. Student/Stu­dentin

          Höchste abgeschlossenen Ausbildung

          Beruf

          Erwerbsstatus

          Arbeitsstätte (Wirtschaftszweig und Adresse der Arbeitsstätte);

          Adresse der Bildungseinrichtung (Schüler/Schülerin bzw. Student/Studentin).

          Wohnadresse des Hauptwohnsitzes

          Wohnadresse weiterer Wohnsitze;

          Wohnadressen des Hauptwohnsitzes im Zeitraum ein Jahr vor und sechs Monate nach dem Stichtag inklusive der Anmelde- und Abmeldedaten;

          Adresse der Kontaktstelle der Obdachlosen (§ 19a Abs. 1 Z 2 MeldeG).

 

Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung 2011 werden erhoben:

a) Merkmale von Gebäuden:

          Adresse

          Gesamtnutzfläche

          Gebäudekategorie

          Gebäudeigentümertyp

          Bauperiode

          Gebäudestatus

          Geschoßanzahl

          Nutzflächen nach Nutzungszweck

          Anschluss an Wasserleitungsnetz

          Anschluss an Gasnetz

          Art der Beheizung

 

b) Merkmale von Wohnungen:

          Adresse

          Verwendung als Hauptwohnsitz oder weiteren Wohnsitz

          Nutzfläche

          Ausstattung der Wohnung

          Zahl der Wohnräume in der Wohnung

          Art der Beheizung

          Nutzungsart

          Rechtstyp an der Wohnung

 


Im Rahmen der Arbeitsstättenzählung 2011 werden erhoben:

a) Merkmale der Unternehmen:

          Bezeichnung

          Adresse

          Wirtschaftliche Haupttätigkeit - ÖNACE

          Rechtsform

          Anzahl der selbständig Beschäftigten nach Geschlecht

          Anzahl der unselbständig Beschäftigten nach Geschlecht

 

b) Merkmale der Arbeitsstätten:

          Bezeichnung

          Adresse

          Wirtschaftliche Haupttätigkeit - ÖNACE

          Organisatorische Zuordnung zum Unternehmen

          Anzahl der selbständig Beschäftigten nach Geschlecht

          Anzahl der unselbständig Beschäftigten nach Geschlecht

 

Zu Frage 6:

Ø Wie lange wird voraussichtlich bei der registergestützten Volkszählung 2011 der Zeitraum bis zur Vorlage eines Endergebnisses dauern?

 

§ 7 Abs. 1 Registerzählungsgesetz sieht vor, dass die Bundesanstalt Statistik Öster­reich ein Jahr nach der letzten Datenlieferung, das Endergebnis der Volkszählung 2011 (Wohnbevölkerung und Bürgerzahl) veröffentlichen muss. Die Dateninhaber haben gemäß § 6 Abs. 4 Registerzählungsgesetz für ihre Datenlieferungen eine Frist von acht Monaten nach dem Stichtag 31.10.2011. Geht man von den Erfahrungen der Datenlieferungen für die Probezählung und für die Ermittlung der Bevölkerungs­zahl für den Finanzausgleich aus, werden die acht Monate auch tatsächlich in An­spruch genommen werden. Aller Voraussicht nach wird daher erst am 30.6.2012 die letzte Datenlieferung bei der Bundesanstalt vorliegen. Die Veröffentlichung des End­ergebnisses der Volkszählung 2011 kann daher naturgemäß erst danach erfolgen.

 

Zu Frage 7:

Ø Wie hoch waren die Kosten der im Jahr 2006 durchgeführten Probezählung?

 

Die Kosten für die Probezählung, inklusive der Wohnsitzanalyse, Auswertungen und notwendige Adaptierungen für die Registerzählung 2011 betrugen rund € 6,2 Mio. und wurden durch das Budget der Bundesanstalt Statistik Österreich durch entsprechende Vorsorgen (Rückstellungen) gedeckt.

 

Zu Frage 8:

Ø Welche Erkenntnisse konnten aus der im Jahr 2006 stattgefundenen Probezäh­lung für die Durchführung der registergestützten Volkszählung 2011 gewonnen werden?

 

Hauptergebnis der Probezählung war, dass sich das neugeschaffene Instrument Re­gisterzählung bewährt hat und die Bundesanstalt Statistik Österreich valide Daten er­zeugen konnte. Die hohe Qualität der Daten veranlasste die Bundesanstalt Statistik Österreich den Bericht über die Probezählung 2006 sowie ausgewählte Ergebnisse auf der Homepage der Bundesanstalt zu veröffentlichen. An der Behebung der im Bericht zur Probezählung 2006 aufgezeigten Mängeln, dies betrifft das Pendelziel der Berufspendler und die häufig mangelhafte Zuordnung von Personen zu Wohnun­gen, also vom Meldebestand im Zentralen Melderegister zum Wohnungsbestand im Gebäude- und Wohnungsregister, wird seither intensiv gearbeitet. Diese Mängel wer­den lt. Mitteilung der Bundesanstalt bis zur Registerzählung 2011 behoben sein.

 

Zu Frage 9:

Ø Wäre für die Durchführung einer gesamten registergestützten Volkszählung noch die Schaffung von weiteren Registern notwendig? Wenn ja, welche Register betrifft dies?

 

Die Registerzählung 2011 wird komplett registergestützt durchgeführt. Für die Regis­terzählung 2011 ist es nicht notwendig, weitere Verwaltungsregister zu schaffen. Das Merkmal „Beruf“ einer Person muss aber großteils geschätzt werden, da zwar einige Verwaltungsquellen dieses zur Verfügung stehen, aber kein Register das Merkmal „Beruf“ historisiert führt. Es wäre hier die Einrichtung des integrierten Zentralen Fremdenregisters zu begrüßen, das das Merkmal „Beruf“ und die höchste abge-schlossene Ausbil­dung der nach Österreich zuziehenden Personen führt. Das Merkmal der höchsten abgeschlossenen Ausbildung der nach Österreich zuziehenden Personen kann derzeit aus keiner Quelle gewonnen und muss geschätzt werden.

 

Grundsätzlich wäre für eine weitere Entwicklung im Registerbereich die Schaffung eines zentralen Personenstandsregisters sinnvoll und notwendig.

 

Zu Frage 10:

Ø Wie wurden die von der Statistik Austria veröffentlichten endgültigen Bevölke­rungszahlen für die Finanzjahre 2009 und 2010 je Gemeinde ermittelt?

 

Die endgültige Bevölkerungszahl für die Finanzjahre 2009 und 2010 wurde aufgrund des Stichtagbestands des Zentralen Melderegisters (ZMR) zum 31.10.2008, der Mel­debewegungen im Zeitraum 1.11.2008 bis 30.6.2009 und der Ergebnisse der Probe­zählung 2006 mittels einer mathematischen Formel im Einvernehmen mit den Vertre­tern der Bundesländer, des Städtebundes und Gemeindebundes von der Bundesan­stalt ermittelt. Dabei wurde nicht von einem generellen Durchschnittswert ausgegan­gen, sondern für jede Gemeinde wurde aufgrund des jeweils vorliegenden Datenma­terials das Ergebnis gesondert berechnet. Eine Dokumentation über das Verfahren wurde von der Bundesanstalt Statistik Österreich auf der Homepage veröffentlicht.

 

Zu Frage 11:

Ø Basieren diese Daten teilweise schon auf den Ergebnissen der im Jahr 2006 durchgeführten Probezählung?

 

Die Erfahrungen der Probezählung 2006 spielten bei der Ermittlung der Bevölke­rungszahl für den Finanzausgleich eine große Rolle. Nur bei dieser konnte festge­stellt werden, wie groß der Anteil jener im Zentralen Melderegister mit Hauptwohnsitz geführten Personen ist, die für die Zählung wegen Nichtvorliegen eines Hauptwohn­sitzes nicht anerkannt wurden.

 

Zu Frage 12:

Ø Wann wird das Endergebnis der ersten registergestützten Volkszählung 2011 vor­liegen?

 

Das Endergebnis Volkszählung 2011 im Bezug auf die Bürgerzahl und den demogra­fischen Merkmalen wird 2013 vorliegen. Die Veröffentlichung der restlichen Merkma­le der Volkszählung sowie die Endergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung sowie der Arbeitsstättenzählung wird sukzessive danach erfolgen.

 

Mit freundlichen Grüßen