5451/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.07.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                           Wien, am      Juli 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0119-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5448/J vom 21. Mai 2010 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 4.:

Nach dem Verkauf der BUWOG verblieben noch Einweisungsrechte für rund 5500 Wohnungen beim Bundesministerium für Finanzen.

 

Die Vorgangsweise und die Tätigkeit der zuständigen Fachabteilung in diesem Zusammenhang stellt sich folgendermaßen dar:

 

Durch die BUWOG wird dem Bundesministerium für Finanzen gegebenenfalls bekannt gegeben, dass eine ressortgebundene Wohnung frei wird. Das Bundesministerium für Finanzen hat nun 5 Wochen Zeit einen Nachmieter vorzuschlagen. Wenn wegen fehlendem Interesse kein Nachmieter gefunden werden kann bedeutet dies, dass das Bundesministerium für Finanzen auf sein Einweisungsrecht verzichtet und die BUWOG selbst einen Nachmieter suchen kann. Wenn ein möglicher Nachmieter vom Bundesministerium für Finanzen vorgeschlagen werden kann, wird an die BUWOG ein entsprechender Nominierungsvorschlag übermittelt.

 

Die weitere Abwicklung für das Zustandekommen des Mietvertrages sowie Abschluss desselben erfolgt durch die BUWOG direkt mit dem vorgeschlagenen Bediensteten.

Weiters erteilt die zuständige Abteilung interessierten Bediensteten Auskünfte über die grundsätzliche Vorgangsweise bzw. führt eine Interessentenliste mit den von den Bediensteten gewünschten Ausstattungsmerkmalen der Wohnung (Bezirk, Lage der Wohnung, Größe, Ausstattung mit Balkon/Terrasse, max. Mietkosten etc.).

 

Die diesbezügliche Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen bezieht sich auf die Bediensteten der Zentralleitung, den Rechnungshof, den Verwaltungsgerichtshof, den Verfassungsgerichtshof, die BRZ Ges.m.b.H. und das Postsparkassenamt. Die beiden letzteren Zuständigkeiten sind historisch begründet. Für in Wien gelegene Wohnungen werden die Informationen über eingelangte Vorschlagsrechte auch an die Steuer- und Zollkoordination Region Wien und Region Ost weitergegeben.

 

Der gesamte Zeitaufwand in der Abt. I/2 für die Vergabe der BUWOG-Wohnungen beträgt maximal 1 Stunde pro Woche, erbracht durch einen Bediensteten der Entlohnungsgruppe v3. Aus diesem Grund können im Zuge einer Verwaltungsreform in diesem Bereich keine nennenswerten Einsparungen erfolgen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.