5453/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.07.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
|
GZ: BKA-353.110/0121-I/4/2010 |
Wien, am 20. Juli 2010 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Singer, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Mai 2010 unter der Nr. 5512/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend offengebliebene Fragen zu den Mitarbeitern im Kabinett sowie im gesamten Ressort gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Eingangs weise ich darauf hin, dass ich aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben zu Einkünften von Einzelpersonen machen kann, da diese nach herrschender Auffassung als schutzwürdige Informationen gelten. Der Veröffentlichung dieser Daten steht ein dem legitimen Kontrollrecht übergeordnetes schutzwürdiges Interesse der einzelnen Person entgegen.
Zu Frage 1:
Ø Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros des Staatssekretärs sind mit Führungsfunktionen in anderen Organisationseinheiten betraut, um welche Organisationseinheit handelt es sich jeweils, und in welchem Ausmaß wird diese Führungsfunktion wahrgenommen?
Es sind keine Mitarbeiter meines Kabinetts bzw. keine Mitarbeiter der Büros der Frau Bundesministerin im Bundeskanzleramt oder des Herrn Staatssekretärs mit Führungsfunktionen in anderen Organisationseinheiten betraut.
Zu Frage 2:
Ø Wie werden zeitliche Mehrleistungen der Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros des Staatssekretärs finanziell abgerechnet, aufgelistet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?
Mit den Mitarbeitern wurden Sonderverträge bzw. sondervertragliche Zusatzvereinbarungen abgeschlossen, wonach mit dem vereinbarten Sonderentgelt alle zeitlichen Mehrleistungen als abgegolten gelten. Zwei Mitarbeitern werden die zeitlichen Mehrleistungen mit einer Überstundenpauschale abgegolten.
Zu Frage 3:
Ø In welcher Höhe wurde die bisher geleistete, durchschnittliche monatliche Mehrdienstleistung der einzelnen Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros des Staatssekretärs, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern, abgegolten?
Bei den zwei Mitarbeitern mit Überstundenpauschale beträgt die Abgeltung für die durchschnittliche monatliche Mehrdienstleistung € 1.722,22. Bei den übrigen Personen richtet sie sich nach den sondervertraglichen Vereinbarungen.
Zu Frage 4:
Ø An welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros des Staatssekretärs wurden seit Ihrem Amtsantritt bis zum Einlangen dieser Anfrage Belohnungen bzw. Prämien ausbezahlt und in welcher Höhe belaufen sich diese Zahlungen, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern und Budgetjahr?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen Nr. 5412/J.
Zu Frage 5:
Ø Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros des Staatssekretärs üben Nebentätigkeiten oder entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen aus und welche Einkünfte beziehen sie aus diesen, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?
Es werden von diesem Personenkreis keine Nebentätigkeiten oder entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen wahrgenommen.
Zu Frage 6:
Ø Wie lauten die Namen der in entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen entsandten Mitarbeiter, die weder Sektionsleiter noch Mitarbeiter im Ministerbüro sind?
Zwei Personen sind in Aufsichtsräte entsandt, die nicht Sektionsleiter bzw. Mitarbeiter des Kabinetts sind.
Zu Frage 7:
Ø Wie hoch sind die Einkünfte aus dieser Tätigkeit, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?
Eine Person erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von € 436,-- die zweite Person erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von € 1.368,70.
Zu Frage 8:
Ø Welche Personen (sowohl Mitarbeiter des Ministerbüros als auch sämtliche Bedienstete des Ressorts) leisten mehr als 240 Überstunden pro Jahr, geordnet nach Namen unter Beifügung der jährlichen Überstundenleistung?
Insgesamt leisten 45 Personen mehr als 240 Überstunden pro Jahr.
Zu Frage 9:
Ø Welche Mitarbeiter, geordnet nach Namen, wurden an EU-Einrichtungen abgestellt, auf welcher rechtlichen Grundlage basiert dieses Dienstverhältnis und wie hoch ist die Besoldung dieser Personen, jeweils bezogen auf den namentlich bezeichneten Mitarbeiter?
Es wurden 5 Mitarbeiter an EU Einrichtungen abgestellt. Die gesetzlichen Grundlagen für diese Entsendungen lauten wie folgt:
In 3 Fällen wurden sie aufgrund der Vereinbarung gemäß § 37 Abs. 4 BHG zur EU entsandt,
in 2 Fällen erfolgte die Entsendung gem. § 6b VBG i.V.m. § 39a Abs.1 BDG.
Eine Person bezog zum angefragten Stichtag € 12.685,46 brutto, eine € 7.818,73, eine € 6.023,50, eine € 5.151,99 und eine € 5.431,50.
Zu den Fragen 10 und 11:
Ø Werden Personen außerhalb des Ministerbüros aufgrund von Arbeitsleihverträgen beschäftigt und wenn ja, wie lauten deren Namen und von welchen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen werden diese Personen verliehen?
Ø Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Kosten aus den Leiharbeitsverträgen der beauskunfteten Leiharbeitnehmer, geordnet nach Namen?
Arbeitsleiher, welche zum Stichtag 31.12.2009 außerhalb des Ministerbüros beschäftigt werden
Name |
OE |
beigestellt von |
DÜCK Harald Ing. |
I/2/d |
Österr. Post AG |
MEDIMOREC Daniel Mag. |
I/11 |
Donau Uni Krems (60 %) |
PARYCEK Peter Dr. |
I/11 |
Donau Uni Krems (50 %) |
PIRKER Harald Mag. |
I/11 |
Powerserv |
POSCH Reinhard Univ.Prof.Dr. |
Plattform „Digitales Ö“ |
Uni Graz (33,3 %) |
RANACHER Christian Dr. 1.10.2008 – 30.9.2009 |
V |
Tiroler Landesregierung |
RAUHALA Marjo Ende 30.6.2010 |
IV/2 |
Powerserv 20 Wochenstd. |
RUND Johannes Mag. |
I/11 |
Donau Uni Krems |
RUPP Christian |
Plattform „DigitalesÖ“ |
WKÖ |
SCHULZE Michael Karsten Mag. |
VII/2 |
Powerserv |
SPITZENBERGER Martin MMag. |
I/11 |
Powerserv |
VOSTA Edith |
VII/5 |
Powerserv |
WEINHANDL Martina Dr. 1.10.2008-28.2.2010 |
V |
Bgld. LR |
Die durchschnittlichen monatlichen Kosten im Jahr 2009 betrugen € 5.250,84 (unter Berücksichtigung, dass Herr Dr. Ranacher nur bis 30.9.2010 im BKA als Arbeitsleiher tätig war).
Wie ich eingangs ausgeführt habe, können aus datenschutzrechtlichen Gründen zu Einkünften von Einzelpersonen keine Angaben gemacht werden.
Zu Frage 12:
Ø Wie viele Personen (gegliedert nach dem Geschlecht) wurden in Ihrem Ressort (Zentralstelle und nachgeordnete Dienststellen) seit Ihrem Amtsantritt bis zum Einlangen dieser Anfrage in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übernommen und wie wurde dies im Einzelfall begründet?
Es wurde seit meinem Amtsantritt eine weibliche Person in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis aufgenommen. Diese Mitarbeiterin wurde mit der Leitung einer Sektion betraut und hatte einen Anspruch auf Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis gem. § 9 Abs.2 BMG i.V.m. § 136b Abs.3 BDG 1979.
Zu Frage 13.
Ø Wie viele Personen (gegliedert nach dem Geschlecht) wurden in Ihrem Ressort (Zentralstelle und nachgeordnete Dienststellen) seit Ihrem Amtsantritt bis zum Einlangen dieser Anfrage definitiv gestellt?
Es wurden in diesem Zeitraum keine Personen definitiv gestellt.
Zu Frage 14:
Ø Wie viele Personen (gegliedert nach dem Geschlecht) waren im Bereich Ihres Ressorts (gegliedert nach Zentralstellen und nachgeordneten Dienststellen) zum Zeitpunkt der Einbringung dieser Anfrage in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis?
Dienststellen |
männlich |
weiblich |
BKA-ZL |
101 |
173 |
Staatsarchiv |
29 |
19 |
Asylgerichtshof |
60 |
48 |
Amt ÖSTAT |
45 |
98 |
Amt Staatsdruckerei |
1 |
1 |
Gesamt |
236 |
339 |
Zu Frage 15:
Ø Wie viele Beamte (gegliedert nach dem Geschlecht) sind zum Zeitpunkt der Einbringung dieser Anfrage an ausgegliederte Unternehmen im Bereich Ihres Ressorts dienstzugeteilt?
Eine Dienstzuteilung eines Beamten an ein ausgegliedertes Unternehmen ist rechtlich nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen