5455/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.07.2010
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.110/0123-I/4/2010                                                  Wien, am 20. Juli 2010

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Brunner, Freundinnen und Freunde haben am 28. Mai 2010 unter der Nr. 5550/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Erhöhung der Klimaschutzziele gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø Die EU-Kommission hat die Mitgliedstaaten zu einer Entscheidungsfindung aufge­rufen. Ist es derzeit offizielle Position der Bundesregierung, eine Erhöhung des europäischen CO2-Reduktionsziels von derzeit minus 20 auf minus 30 Prozent abzulehnen?

Ø Wenn nein, wird sich die Bundesregierung innerhalb der Europäischen Union aktiv für die Anhebung des EU-Reduktionsziels auf minus 30 Prozent einsetzen?

 

Die EU hat bisher als einzige Region der Welt bereits im Dezember 2008 ein recht­lich verbindliches Treibhausgasreduktionsziel von 20% bis 2020 festgelegt und leistet damit einen konkreten Beitrag zur Erreichung des 2°C-Ziels. Darüber hinaus bleibt das EU-Angebot eines 30%-Ziels aufrecht, wenn sich die anderen Industrieländer zu vergleichbaren Reduktionen verpflichten und die Entwicklungsländer einen ihren Ver­antwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten angemessenen Beitrag leisten.

 

Die Mitteilung der Europäischen Kommission stellt fest, dass die oben dargestellten Bedingungen für den Übergang auf ein 30%-Ziel derzeit nicht erfüllt sind. Dieser Aus­sage schließe ich mich an. Die Situation hat sich gegenüber dem Ergebnis der Kon­ferenz von Kopenhagen hinsichtlich der Erfüllung der Bedingungen der EU nicht ver­ändert. Die EU arbeitet aktiv darauf hin, dass in den weiteren Verhandlungen die Rahmenbedingungen für ein Anheben des Reduktionsziels geschaffen werden.

Die Kommission hat mit ihrer jüngsten Mitteilung einen sehr wertvollen Diskussi­onsbeitrag zum Thema höhere EU-Ziele sowie Gefahr der Verlagerung von CO2-Emissionen vorgelegt. Die Bundesregierung wird die Aussagen und Annahmen der Mitteilung genau prüfen.

 

Zu Frage 1a:

Ø Wenn ja, auf Grundlage welcher Kosten-Nutzen-Analyse (vergleichbar mit dem jetzt vorliegenden EU-Kommissionspapier) beruht diese Position?

 

Die vorliegende Mitteilung der Europäischen Kommission sowie die umfangreichen Hintergrundpapiere bilden den Ausgangspunkt für weitere Diskussionen auf EU- und nationaler Ebene.

 

Mit Blick auf die Vorbereitung der nächsten UN-Klimakonferenz in Mexiko ersuchte der EU-Umweltrat am 11. Juni und der Europäische Rat am 17. Juni 2010 die Kom­mission, für die weitere Diskussion auf Ratsebene eine ausführlichere Analyse der politischen Optionen sowie der Kosten und des Nutzens, einschließlich auf Ebene der Mitgliedstaaten, vorzunehmen.

 

Auch in Österreich werden in den nächsten Monaten Analysen der Mitteilung und der Auswirkungen einer Erhöhung des Reduktionsziels auf Österreich durchgeführt wer­den.

 

Zu Frage 1b:

Ø Wenn ja, unter welchen Bedingungen würde sich die Bundesregierung für eine Er­höhung des Reduktionsziels auf minus 30% aussprechen?

 

Die Bundesregierung würde sich für eine Erhöhung aussprechen, wenn die vom Europäischen Rat festgelegten Bedingungen (siehe Beantwortung zu Frage 1) erfüllt sind. Eine Änderung dieser seit 2007 bestehenden Bedingungen würde neuerlich eines Beschlusses des Europäischen Rates bedürfen. Österreich wird sich in künfti­ge Diskussionen selbstverständlich konstruktiv einbringen.

 

Mit freundlichen Grüßen