5458/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.07.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau (5-fach)
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1010 Wien
GZ: BMASK-460.002/0020-VII/8/2010 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5477/J der Abgeordneten Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Prüfergebnis des Rechnungshofes zur Arbeiterkammer Salzburg wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Das Prüfergebnis des Rechnungshofes zur Arbeiterkammer Salzburg ist mir bekannt. Es zeigt die wirtschaftliche Entwicklung der Arbeiterkammer Salzburg in den Jahren 2004 bis 2008 und enthält 29 Empfehlungen, die zufolge der Stellungnahme der Arbeiterkammer Salzburg zum größten Teil bereits umgesetzt oder in Umsetzung befindlich sind. Insoweit stellt der Rechnungshofbericht eine äußerst nützliche Unterstützung bei der Planung und Umsetzung der künftigen Steuerung der Arbeiterkammer dar.
Frage 3:
Die Aufsicht über die Arbeiterkammern ist als Gesetzmäßigkeitskontrolle gestaltet; Fragen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit sind keine der Aufsicht zur Verfügung stehenden Prüfkriterien. Diese stehen allerdings dem kammerinternen Kontrollausschuss zur Verfügung. Auch der Rechnungshof ist berufen, die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu prüfen, wobei Beschlüsse in Wahrnehmung der Aufgabe als Interessenvertretung von der Prüfung durch den Rechnungshof ausgenommen sind.
Festzuhalten ist, dass das Prüfergebnis des Rechnungshofes in keinem einzigen Punkte eine gesetzwidrige Vorgangsweise der Organe der Arbeiterkammer Salzburg aufzeigt. Die Vorschläge beziehen sich auf Verbesserungen in der Planung und Steuerung, im Besonderen bezogen auf die Nebenbetriebe BFI und Brunauerzentrum.
Der Rechnungshof empfahl unter Anderem eine Annäherung des Rechnungsabschlusses gem. § 66 AKG an den Jahresabschluss gemäß Unternehmensgesetzbuch. Der Rechnungsabschluss ist derzeit in der Rahmen-Haushaltsordnung näher geregelt. Eine Modifizierung der Bestimmungen der Rahmen-Haushaltsordnung wird daher geprüft.
Fragen 4 bis 6:
Die Arbeiterkammer Salzburg hatte unstrittig eine schwierige finanzielle Situation in den letzten Jahren, deren Umfang und Gründe im Prüfergebnis des Rechnungshofes dargestellt sind.
Die Eigenkapitalausstattung der Arbeiterkammern in der nachstehenden Tabelle wurde von meinem Ressort aus den vorliegenden Rechnungsabschlüssen der Jahre 2008 und 2009 errechnet und stellt sich in Prozent wie folgt dar (die Zahlen sind auf die erste Kommastelle gerundet ausgewiesen):
|
B |
K |
NÖ |
OÖ |
Sbg |
Stmk |
T |
Vbg |
W |
2008 |
61,5 |
77,6 |
72,0 |
65,9 |
21,3 |
64,1 |
81,1 |
45,4 |
50,4 |
2009 |
64,3 |
78,2 |
69,3 |
69,3 |
18,8 |
65,0 |
85,5 |
49,7 |
52,6 |
Die Verschuldungsquote der Arbeiterkammern in der nachstehenden Tabelle wurde von meinem Ressort aus den vorliegenden Rechnungsabschlüssen der Jahre 2008 und 2009 errechnet und stellt sich in Prozent wie folgt dar (die Zahlen sind auf die erste Kommastelle gerundet ausgewiesen):
|
B |
K |
NÖ |
OÖ |
Sbg |
Stmk |
T |
Vbg |
W |
2008 |
6,5 |
5,6 |
2,4 |
7,1 |
44,1 |
3,7 |
4,2 |
2,0 |
7,9 |
2009 |
6,0 |
4,9 |
8,5 |
4,1 |
46,0 |
5,8 |
4,6 |
1,4 |
3,7 |
Frage 7:
In der Gliederung der Ertragsrechnung ist im Kapitel 5.4. – Information, Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation das Unterkapitel 5.4.2. – Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen.
Die Beträge in der nachstehenden Tabelle sind den Rechnungsabschlüssen entnommen und in T€ ausgewiesen.
|
B |
K |
NÖ |
OÖ |
Sbg |
Stmk |
T |
Vbg |
W |
2008 |
118 |
350 |
1.368 |
1.098 |
231 |
653 |
341 |
414 |
311 |
2009 |
119 |
233 |
910 |
1.219 |
241 |
672 |
531 |
379 |
238 |
Die möglicherweise unterschiedliche konkrete Zuordnung zu „Informationen“ einerseits und zu „Öffentlichkeitsarbeit“ andererseits kann zu Verzerrungen im Ländervergleich führen, daher werden im Folgenden die in den Rechnungsabschlüssen ausgewiesenen Gesamtaufwendungen im Kapitel 5.4. (wiederum in T€) dargestellt:
|
B |
K |
NÖ |
OÖ |
Sbg |
Stmk |
T |
Vbg |
W |
2008 |
286 |
485 |
2.487 |
1.964 |
501 |
1.475 |
1.219 |
866 |
3.772 |
2009 |
284 |
393 |
1.731 |
1.853 |
506 |
1.613 |
1.481 |
822 |
3.885 |
Fragen 8 und 9:
Eine Arbeiterkammer hat bei der Erstellung des Jahresvoranschlags eine Annahme über die künftige Entwicklung zu treffen. Die Arbeiterkammer Salzburg hat in ihrer Stellungnahme darauf verwiesen, dass der Jahresvoranschlag 2009 im Herbst 2008 erstellt wurde, wobei zu diesem Zeitpunkt die Einnahmenprognose des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger noch einen voraussichtlichen Wert von 24,12 Mio € an Umlageneinnahmen beinhaltet habe; demgegenüber sei der Voranschlag im Hinblick auf die sich abzeichnende Finanzkrise auf 23,7 Mio € reduziert worden.
Der Rechnungsabschluss 2009 weist Einnahmen an Kammerumlagen in Höhe von 23,43 Mio € aus. Dies ist eine Abweichung gegenüber dem Voranschlag um 1,14 %, was angesichts der 2009 durchaus schwierigen allgemeinen wirtschaftlichen Lage – die ja die Einnahmen aus Kammerumlagen mit bestimmt – vertretbar ist.
Frage 10:
Die Rahmen-Haushaltsordnung erfordert derzeit nicht die Dokumentation der Höhe der Haftung für Pensionen, bezogen auf das laut Pensionskasse volle Deckungserfordernis.
Fragen 11 und 12:
Auf die zu Frage 3 dargestellte Rechtslage zur Aufsicht über die Arbeiterkammern wird hingewiesen. Die bisher vorgelegten Voranschläge und Rechnungsabschlüsse entsprechen den rechtlichen Anforderungen: Über die Gesetzmäßigkeitskontrolle hinaus reichende Einflussnahmen auf die wirtschaftliche Gestion einer Arbeiterkammer stehen der Aufsichtsbehörde nicht zu.
Mit freundlichen Grüßen