5458/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.07.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Frau                                                               (5-fach)

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien                                                                        

 

 

 

GZ: BMASK-460.002/0020-VII/8/2010

 

Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5477/J der Abgeordneten Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen, betref­fend Prüfergebnis des Rechnungshofes zur Arbeiterkammer Salzburg wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Das Prüfergebnis des Rechnungshofes zur Arbeiterkammer Salzburg ist mir bekannt. Es zeigt die wirtschaftliche Entwicklung der Arbeiterkammer Salzburg in den Jahren 2004 bis 2008 und enthält 29 Empfehlungen, die zufolge der Stellungnahme der Arbeiterkammer Salzburg zum größten Teil bereits umgesetzt oder in Umsetzung befindlich sind. Insoweit stellt der Rechnungshofbericht eine äußerst nützliche Unter­stützung bei der Planung und Umsetzung der künftigen Steuerung der Arbeiter­kammer dar.

Frage 3:

Die Aufsicht über die Arbeiterkammern ist als Gesetzmäßigkeitskontrolle gestaltet; Fragen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit sind keine der Auf­sicht zur Verfügung stehenden Prüfkriterien. Diese stehen allerdings dem kammer­internen Kontrollausschuss zur Verfügung. Auch der Rechnungshof ist berufen, die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu prüfen, wobei Beschlüsse in Wahrnehmung der Aufgabe als Interessenvertretung von der Prüfung durch den Rechnungshof aus­genommen sind.

Festzuhalten ist, dass das Prüfergebnis des Rechnungshofes in keinem einzigen Punkte eine gesetzwidrige Vorgangsweise der Organe der Arbeiterkammer Salzburg aufzeigt. Die Vorschläge beziehen sich auf Verbesserungen in der Planung und Steuerung, im Besonderen bezogen auf die Nebenbetriebe BFI und Brunauer­zentrum.

Der Rechnungshof empfahl unter Anderem eine Annäherung des Rechnungs­abschlusses gem. § 66 AKG an den Jahresabschluss gemäß Unternehmensgesetz­buch. Der Rechnungsabschluss ist derzeit in der Rahmen-Haushaltsordnung näher geregelt. Eine Modifizierung der Bestimmungen der Rahmen-Haushaltsordnung wird daher geprüft.

Fragen 4 bis 6:

Die Arbeiterkammer Salzburg hatte unstrittig eine schwierige finanzielle Situation in den letzten Jahren, deren Umfang und Gründe im Prüfergebnis des Rechnungshofes dargestellt sind.

Die Eigenkapitalausstattung der Arbeiterkammern in der nachstehenden Tabelle wurde von meinem Ressort aus den vorliegenden Rechnungsabschlüssen der Jahre 2008 und 2009 errechnet und stellt sich in Prozent wie folgt dar (die Zahlen sind auf die erste Kommastelle gerundet ausgewiesen):

 

 

B

K

Sbg

Stmk

T

Vbg

W

2008

61,5

77,6

72,0

65,9

21,3

64,1

81,1

45,4

50,4

2009

64,3

78,2

69,3

69,3

18,8

65,0

85,5

49,7

52,6

Die Verschuldungsquote der Arbeiterkammern in der nachstehenden Tabelle wurde von meinem Ressort aus den vorliegenden Rechnungsabschlüssen der Jahre 2008 und 2009 errechnet und stellt sich in Prozent wie folgt dar (die Zahlen sind auf die erste Kommastelle gerundet ausgewiesen):

 

 

B

K

Sbg

Stmk

T

Vbg

W

2008

6,5

5,6

2,4

7,1

44,1

3,7

4,2

2,0

7,9

2009

6,0

4,9

8,5

4,1

46,0

5,8

4,6

1,4

3,7


Frage 7:

In der Gliederung der Ertragsrechnung ist im Kapitel 5.4. – Information, Öffentlich­keitsarbeit und Dokumentation das Unterkapitel 5.4.2. – Öffentlichkeitsarbeit vorge­sehen.

Die Beträge in der nachstehenden Tabelle sind den Rechnungsabschlüssen ent­nommen und in T€ ausgewiesen.

 

 

B

K

Sbg

Stmk

T

Vbg

W

2008

118

350

1.368

1.098

231

653

341

414

311

2009

119

233

910

1.219

241

672

531

379

238

Die möglicherweise unterschiedliche konkrete Zuordnung zu „Informationen“ einer­seits und zu „Öffentlichkeitsarbeit“ andererseits kann zu Verzerrungen im Länderver­gleich führen, daher werden im Folgenden die in den Rechnungsabschlüssen aus­gewiesenen Gesamtaufwendungen im Kapitel 5.4. (wiederum in T€) dargestellt:

 

 

 

B

K

Sbg

Stmk

T

Vbg

W

2008

286

485

2.487

1.964

501

1.475

1.219

866

3.772

2009

284

393

1.731

1.853

506

1.613

1.481

822

3.885

Fragen 8 und 9:

Eine Arbeiterkammer hat bei der Erstellung des Jahresvoranschlags eine Annahme über die künftige Entwicklung zu treffen. Die Arbeiterkammer Salzburg hat in ihrer Stellungnahme darauf verwiesen, dass der Jahresvoranschlag 2009 im Herbst 2008 erstellt wurde, wobei zu diesem Zeitpunkt die Einnahmenprognose des Hauptver­bands der Sozialversicherungsträger noch einen voraussichtlichen Wert von 24,12 Mio € an Umlageneinnahmen beinhaltet habe; demgegenüber sei der Voran­schlag im Hinblick auf die sich abzeichnende Finanzkrise auf 23,7 Mio € reduziert worden.

Der Rechnungsabschluss 2009 weist Einnahmen an Kammerumlagen in Höhe von 23,43 Mio € aus. Dies ist eine Abweichung gegenüber dem Voranschlag um 1,14 %, was angesichts der 2009 durchaus schwierigen allgemeinen wirtschaftlichen Lage – die ja die Einnahmen aus Kammerumlagen mit bestimmt – vertretbar ist.


Frage 10:

Die Rahmen-Haushaltsordnung erfordert derzeit nicht die Dokumentation der Höhe der Haftung für Pensionen, bezogen auf das laut Pensionskasse volle Deckungser­fordernis.

Fragen 11 und 12:

Auf die zu Frage 3 dargestellte Rechtslage zur Aufsicht über die Arbeiterkammern wird hingewiesen. Die bisher vorgelegten Voranschläge und Rechnungsabschlüsse entsprechen den rechtlichen Anforderungen: Über die Gesetzmäßigkeitskontrolle hinaus reichende Einflussnahmen auf die wirtschaftliche Gestion einer Arbeiter­kammer stehen der Aufsichtsbehörde nicht zu.

 

Mit freundlichen Grüßen