5460/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.07.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 
NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0094-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 19. JULI 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Christiane Brunner,

                        Kolleginnen und Kollegen vom 28. Mai 2010, Nr. 5551/J,

                        betreffend Erhöhung der EU-Klimaschutzziele

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen vom 28. Mai 2010, Nr. 5551/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1 und 2:

 

Die EU hat als bisher einzige Region der Welt bereits im Dezember 2008 ein rechtlich verbindliches Treibhausgasreduktionsziel von 20% bis 2020 festgelegt und leistet damit einen konkreten Beitrag zur Erreichung des 2°C-Ziels. Darüber hinaus bleibt das EU-Angebot eines 30%-Ziels aufrecht, wenn sich die anderen Industrieländer zu vergleichbaren Reduktionen verpflichten und die Entwicklungsländer einen ihren Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten angemessenen Beitrag leisten.

 

Die Mitteilung der Europäischen Kommission stellt fest, dass die oben dargestellten Bedingungen für den Übergang auf ein 30%-Ziel derzeit nicht erfüllt sind. Dieser Aussage schließe ich mich an. Die Situation hat sich gegenüber dem Ergebnis der Konferenz von Kopenhagen hinsichtlich der Erfüllung der Bedingungen der EU nicht verändert. Die EU arbeitet aktiv darauf hin, dass in den weiteren Verhandlungen die Rahmenbedingungen für ein Anheben des Reduktionsziels geschaffen werden.

Die Kommission hat mit ihrer jüngsten Mitteilung einen sehr wertvollen Diskussionsbeitrag zum Thema höhere EU-Ziele sowie Gefahr der Verlagerung von CO2-Emissionen vorgelegt.

Die Bundesregierung wird die Aussagen und Annahmen der Mitteilung genau prüfen.

 

Zu Frage 1a:

 

Die vorliegende Mitteilung der Europäischen Kommission sowie die umfangreichen Hintergrundpapiere bilden den Ausgangspunkt für weitere Diskussionen auf EU- und nationaler Ebene.

 

Mit Blick auf die Vorbereitung der nächsten UN-Klimakonferenz in Mexiko ersuchte der EU-Umweltrat am 11. Juni und der Europäische Rat am 17. Juni 2010 die Kommission, für die weitere Diskussion auf Ratsebene eine ausführlichere Analyse der politischen Optionen sowie der Kosten und des Nutzens, einschließlich auf Ebene der Mitgliedstaaten, vorzunehmen.

 

Auch in Österreich werden in den nächsten Monaten Analysen der Mitteilung und der Auswirkungen einer Erhöhung des Reduktionsziels auf Österreich durchgeführt werden.

 

Zu Frage 1b:

 

Die Bundesregierung würde sich für eine Erhöhung aussprechen, wenn die vom Europäischen Rat festgelegten Bedingungen (siehe Beantwortung zu Frage 1) erfüllt sind.

 

Eine Änderung der seit 2007 bestehenden Bedingungen würde neuerlich eines Beschlusses des Europäischen Rates bedürfen. Österreich wird sich in künftige Diskussionen selbst­verständlich konstruktiv einbringen.

 

Der Bundesminister: