5467/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.07.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 
NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0107-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 19. JULI 2010

 

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

und Kollegen vom 17. Juni 2010, Nr. 5819/J, betreffend

Weinkontrolle in Österreich im Jahr 2009

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 17. Juni 2010, Nr. 5819/J, teile ich Folgendes mit:

 


Zu Frage 1:

 

Die Bundeskellereiinspektion (BKI) führt jährlich zahlreiche Kontrollen in Erzeugerbetrieben, Winzergenossenschaften, bei Weinhändlern und Lebensmittelhändlern durch. Dabei werden laufend Proben entnommen und analysiert. Zusätzlich ist die BKI im Vorfeld beratend tätig und hilft so, Delikte aus Unwissenheit zu vermeiden. Seit 2008 erfolgt auch eine Einschau im bayrischen Lebensmittelhandel, um die Produktsicherheit der im Ausland abgefüllten und vermarkteten österreichischen Weine sicherstellen zu können.

 

Im Jahr 2009 wurde aus aktuellem Anlass besonderes Augenmerk auf argentinische und andere südamerikanische Weine gelegt, die schwerpunktmäßig auf Natamycin untersucht wurden.

 

Zu Frage 2:

 

Es werden laufend Proben von Importweinen entnommen und den Untersuchungsanstalten zur Analyse übergeben. Wie unter Frage 1 dargestellt, mussten Drittlandsweine verstärkt auf Natamycin untersucht werden. Dies führte in Einzelfällen zu Beschlagnahmen und Gerichtsanzeigen. Die laufenden Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

 

Zu Frage 3:

 

Im Lebensmitteleinzelhandel wurden 282 Kontrollen durchgeführt, in Weinhandelsbetrieben 914. Diese teilen sich folgendermaßen auf die Bundesländer und Bayern auf:

 

Bundesländer:

Lebensmitteleinzelhandel

Weinhandel

 

 

 

Niederösterreich

183

547

Burgenland

27

249

Wien

28

14

Steiermark

4

90

Kärnten

3

0

Tirol

4

6

Salzburg

7

0

Oberösterreich

5

3

Vorarlberg

0

5

Bayern

21

 

 

Die BKI ist selber auch für Wein im Lebensmitteleinzelhandel zuständig. Die Ergebnisse im Lebensmitteleinzelhandel zeigen, dass außer kleinen Bezeichnungsproblemen kaum Beanstandungen auftreten. Im Weinhandel liegen die Beanstandungsgründe meist im administrativen Umfeld. Tatsächliche „Weindelikte“ sind die Ausnahme. Argentinische Weine wurden 2009 wegen Natamycin vereinzelt beanstandet und aus dem Verkehr genommen.

 

Zu Frage 4:

 

Es wurden bisher insgesamt 75 Proben im Lebensmitteleinzelhandel und 370 im Weinhandel gezogen, die sich wie folgt aufteilen:

 

Bundesländer:

Lebensmitteleinzelhandel

Weinhandel

 

 

 

Niederösterreich

48

246

Burgenland

6

63

Steiermark

0

4

Kärnten

4

0

Tirol

6

27

Salzburg

0

0

Oberösterreich

0

8

Vorarlberg

0

22

Bayern

11

 

 

Zu Frage 5:

 

Gemäß Weingesetz 2009 sind alle Proben der BKI dem Bundesamt für Weinbau und der HBLA Klosterneuburg zur Untersuchung zu übergeben.

Es erfolgten insgesamt 347 Beanstandungen. Mit Ausnahme von Natamycin in argentinischen Weinen handelt es sich durchwegs um Bezeichnungsdelikte.

 

Zu Frage 6:

 

Bei Gericht wurden 4 Delikte, bei Verwaltungsbehörden 985 Delikte angezeigt (Hinweis: aus einer Probe, bzw. Beanstandung können mehrere Delikte resultieren). Die Gerichtsanzeigen laufen noch. Die Verwaltungsanzeigen werden unterschiedlich erledigt. Entsprechend den jeweils gegebenen Umständen kommt es zu einer Einstellung der Verfahren oder zu einer Verhängung von Strafen in unterschiedlichen Höhen. Dies obliegt der Entscheidung der jeweiligen Verwaltungsbehörde.

 

Zu den Fragen 7 bis 12:

 

Es erfolgten keine Probenziehungen hinsichtlich Ochratoxin A und Pestizide mangels konkretem Verdacht und der Tatsache, dass zu diesen Themenstellungen in den vergangenen Jahren keine Anlassfälle zu verzeichnen waren. Grundsätzlich wird aber im Rahmen der routinemäßigen Kontrollen ein besonderes Augenmerk auch auf eventuelle Verdachtsmomente zu diesen beiden Schwerpunkten gelegt.

 

Zu Frage 13:

 

Österreich war Projektpartner des EU Projekts „Weindatenbank zum Nachweis von Verfälschungen“. Dieses Projekt dient der Weiterentwicklung der EU-Weindatenbank, die dem Nachweis von Herkunft, Authentizität, aber auch von unerlaubten Zusätzen und Verfahren dienen soll.

Mit den deutschen Behörden besteht seit vielen Jahren eine intensive Zusammenarbeit.

 

Zu Frage 14:

 

Informationen über Weinbeanstandungen bzw. Verfälschungen erfolgen länderübergreifend von den zuständigen Gremien der EU. Aufgrund dieser Informationen wird die Bundeskellereiinspektion mit der Kontrolle der entsprechenden Weine beauftragt.

 

Zu Frage 15:

 

Seitens der deutschen Lebensmittekontrolle wurde die Bundeskellereiinspektion direkt über das Vorkommen von Natamyzin informiert. Dadurch war ein frühzeitiges und rasches Einschreiten vor Ort möglich. Kontaminierte Weine konnten rechtzeitig aus dem Verkehr genommen werden.

 

Zu Frage 16:

 

In der österreichischen Weinkontrolle werden keine konkreten Mängel gesehen.

 

Der Bundesminister: