5474/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.07.2010
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0140-I/4/2010

Wien, am 20. Juli 2010

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Klikovits, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Mai 2010 unter der Nr. 5510/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Umsetzung der Ortstafelerkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5 und 9:

Ø Welche Aktivitäten zur Umsetzung des Regierungsprogramms in diesem Punkt haben Sie bisher gesetzt?

Ø Haben Sie bereits Gespräche mit den Vertretern der slowenischen Volksgruppe geführt? Wenn ja, mit welchen Vertretern und wie oft?

Ø Welche Ergebnisse können Sie aus diesen Gesprächen mit den Volksvertretern aufweisen?

Ø Haben Sie bereits Gespräche mit den maßgeblichen politischen Gruppen vor al­lem im betroffenen Bundesland Kärnten geführt? Wenn ja, mit welchen Vertretern und wie oft?

Ø Welche Ergebnisse haben diese Gespräche mit den politischen Vertretern in Kärn­ten erbracht?

Ø Wann werden Sie dem Nationalrat einen Entwurf des Volksgruppengesetzes vorle­gen?

 

Das Regierungsübereinkommen sieht einerseits vor, in Zusammenarbeit mit den Volksgruppenbeiräten das Volksgruppengesetz insgesamt zu überarbeiten, andererseits eine Regelung zur Umsetzung der Ortstafelerkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes in möglichst breitem Konsens mit den Volksgruppen auf der Grundlage der bisherigen Vorschläge zu erarbeiten.

 

Die Reform des Volksgruppengesetzes hat das Bundeskanzleramt bereits am 3. Dezember 2009 mit einer wissenschaftlichen Enquete begonnen, an der neben Vertretern sämtlicher Bundesministerien, Vertretern von Landesregierungen, Vertretern der Wissenschaft auch Vertreter der Volksgruppen anwesend waren.

 

In diesem Zusammenhang wurden die europäischen Herausforderungen für den Volksgruppenschutz aufgezeigt und dem österreichischen Volksgruppenrecht gegenübergestellt.

 

In Fortführung dieser Arbeiten wurden 3 Arbeitsgruppen zu „Bildung und Sprache“, „Regional- und Wirtschaftspolitik“ sowie „Struktur- und Rechtsfragen“ geschaffen, die derzeit tagen.

 

Bei allen Arbeitsgruppen wird neben dem Kontakt mit der Wissenschaft und den zuständigen Bundes- und Landesdienststellen auch eine intensive Zusammenarbeit mit Vertretern der Volksgruppen gepflegt.

 

Die Arbeitsgruppen sollten ihre Tätigkeit bis zum späten Herbst dieses Jahres abschließen. Auf Basis dieser Arbeiten wird sodann das Bundeskanzleramt einen Entwurf für ein überarbeitetes Volksgruppengesetz vorlegen.

 

Was den zweiten im Regierungsübereinkommen angesprochenen Aspekt der Umsetzung der sogenannten Ortstafel-Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes betrifft, befinden sich sowohl Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer als auch ich selbst in Gesprächen mit allen relevanten Gruppierungen und Persönlichkeiten. Wie dies in politischen Prozessen üblich ist, kann ich ihnen jedoch keine detaillierten Informationen über deren Inhalt zur Kenntnis bringen, weise jedoch darauf hin, dass sämtliche bisher geführten Gespräche in einem konsensorientierten Klima stattgefunden haben.

 

Zu Frage 6:

Ø In welchem Zeithorizont sehen Sie die Möglichkeit einer weitgehenden politischen Einigung, welche die ausreichende Grundlage für die Novelle zum Volksgruppen­gesetz zur Umsetzung der Ortstafelerkenntnisse sein kann?

 

Ich versuche in den Gesprächen, ebenso wie Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer einen Konsens auszuloten. Als Zeitrahmen habe ich bereits mehrfach das Jahr 2012 angesprochen, wobei ich das Ziel verfolge, sobald ein Konsens gefunden ist, eine Umsetzung vorzulegen.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Ø Werden Sie sich bei der Anzahl der aufzustellenden Ortstafeln insbesondere an sachlichen Erfordernissen wie des Vorhandenseins einer gewissen Anzahl von Volksgruppenangehörigen über einen längeren Beobachtungszeitraum orien­tieren? Wenn nein, warum nicht?

Ø Werden Sie daher an den im Jahre 2006 von Bundeskanzler Schüssel vorgelegten Kompromiss für eine Novelle des Volksgruppengesetzes als eine mögliche Basis der aktuellen Verhandlungen anknüpfen? Wenn nein, warum nicht?

 

Eine Lösung der Ortstafelfrage hat auf Basis der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes zu erfolgen. Dabei ist die von ihnen angesprochene Anzahl an Zugehörigen zur Volksgruppe während eines bestimmten Zeitraumes eine wesentliche Grundlage.

 

Es bestehen verschiedene Vorschläge zur Lösung der Ortstafelfrage beginnend mit dem sogenannten „Karner-Papier“ bis zu dem von Ihnen angesprochenen Vorschlag von Bundeskanzler Schüssel aus 2006 sowie dem Vorschlag von Bundeskanzler Gusenbauer aus dem Juni 2007. Bei meinen Bemühungen zur Lösung werde ich sämtliche bisherigen Vorschläge beachten.

 

Mit freundlichen Grüßen