5478/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.07.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
|
Wien, am 19. Juli 2010
GZ: BMG-11001/0158-I/5/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5471/J der Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 7:
Durch die neue Geschäftseinteilung wird keineswegs die bisherige Fachabteilung ersatzlos aufgelöst, vielmehr wird die Abteilung III/B/4 „Nichtärztliche Gesundheitsberufe“ überwiegend in die Abteilung I/B/6 „Gesundheitsberufe und allgemeine Rechtsangelegenheiten“ integriert, diese erhält die neue Bezeichnung Abteilung II/A/2 „Allgemeine Gesundheitsrechtsangelegenheiten und Gesundheitsberufe“.
Die Fachaufgaben werden selbstredend im Sinne der Kontinuität weitergeführt, dies aber in einer Organisationsform, die sich im Ressort bereits mehrfach bestens bewährt hat, nämlich in Form der Zusammenführung und Konzentration von Rechts- und Fachaufgaben. Durch die Bündelung an Erfahrung, Wissen, Kompetenz und Ressourcen in einer Organisationseinheit werden Doppelgleisigkeiten und überlappende Zuständigkeiten vermieden und Synergieeffekte erzielt.
Das multiprofessionelle Team soll der Komplexität der Rolle der (nichtärztlichen) Gesundheitsberufe im Gesundheitswesen Rechnung tragen und eine Weiterentwicklung des Berufs- und Ausbildungsrechts von Gesundheitsberufen im Sinne von Patientenschutz und Qualitätssicherung fördern. Die neue Geschäftseinteilung soll schließlich zu einer rascheren Umsetzung von notwendigen Reformen in diesem Bereich beitragen.
Das Ziel der Änderung dieses Teils der Änderung der Geschäftseinteilung ist es schließlich, die Ressourcen- und Ergebnisverantwortung zusammenführen. Dadurch wird letztlich ein Schritt zur Umsetzung der neuen Haushaltsrechtsreform im Bereich der Wirkungsorientierung gesetzt.