5480/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.07.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Alois Stöger diplômé
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMG-11001/0163-I/5/2010
Wien, am 19. Juli 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 5478/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1, 2 und 5 :
Meinem Ressort sind keine Hinweise, Informationen oder Beschwerden über das Vorliegen einer Rattenplage - weder als gesamtösterreichische Problematik noch regional - bekannt geworden. Daher beurteilt mein Ressort die 2002 erfolgte Aufhebung der bundesgesetzlichen Bestimmung zur Rattenbekämpfung im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung positiv. Eine bundesgesetzliche Regelung zur prophylaktischen Rattenbekämpfung fehlt daher aus Sicht meines Ressorts nicht.
Fragen 3 und 4:
Offenkundig reichen ortspolizeiliche Maßnahmen zur Rattenbekämpfung in Österreich aus. Sollte sich in Einzelfällen erweisen, dass Rattenbekämpfungsmaßnahmen auf Gemeindeebene nicht ausreichen, findet § 14 Epidemiegesetz 1950 Anwendung, wonach zur Hintanhaltung der Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten Maßnahmen zur Vertilgung tierischer Schädlinge getroffen werden können. Die Zuständigkeit liegt bei den Bezirksverwaltungsbehörden.
Frage 6:
Derartige Daten liegen meinem Ressort nicht vor.
Frage 7:
Derartige Daten liegen mir nicht vor. Giftrechtliche Vorgaben zum Schutz der Umwelt fallen nicht in meine Zuständigkeit.