5480/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.07.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien    

 

 

 

GZ: BMG-11001/0163-I/5/2010

Wien, am 19. Juli 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 5478/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Fragen 1, 2 und 5 :

Meinem Ressort sind keine Hinweise, Informationen oder Beschwerden über das Vorliegen einer Rattenplage - weder als gesamtösterreichische Problematik noch regional - bekannt geworden. Daher beurteilt mein Ressort die 2002 erfolgte Aufhebung der bundesgesetzlichen Bestimmung zur Rattenbekämpfung im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung positiv. Eine bundesgesetzliche Regelung zur prophylaktischen Rattenbekämpfung fehlt daher aus Sicht meines Ressorts nicht.


Fragen 3 und 4:

Offenkundig reichen ortspolizeiliche Maßnahmen zur Rattenbekämpfung in Österreich aus. Sollte sich in Einzelfällen erweisen, dass Rattenbekämpfungsmaßnahmen auf Gemeindeebene nicht ausreichen, findet § 14 Epidemiegesetz 1950 Anwendung, wonach zur Hintanhaltung der Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten Maßnahmen zur Vertilgung tierischer Schädlinge getroffen werden können. Die Zuständigkeit liegt bei den Bezirksverwaltungsbehörden.

 

Frage 6:

Derartige Daten liegen meinem Ressort nicht vor.

 

Frage 7:

Derartige Daten liegen mir nicht vor. Giftrechtliche Vorgaben zum Schutz der Umwelt fallen nicht in meine Zuständigkeit.