5482/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.07.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Alois Stöger diplômé
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, am 19. Juli 2010
GZ: BMG-11001/0161-I/5/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5505/J der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Die Projektabwicklung erfolgt über die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Basisfinanzierung zu 60 % durch das BMG) beziehungsweise über den vom BMG finanzierten Fonds Gesundes Österreich. Darüber hinaus sind wissenschaftliche Projekte, wie der österreichische Ernährungsbericht, der mit 500.000 Euro für 3 Budgetjahre dotiert ist, als Teilprojekte in NAP.e integriert. Vom Bundesministerium für Gesundheit selbst sind für das nächste Budgetjahr noch 30.000 Euro an zusätzlichen finanziellen Mitteln vorgesehen.
Frage 3:
Maßnahmen zur nachhaltigen Nahrungsmittelversorgung sind im Primärpräventionsbereich durchaus notwendig, werden aber im NAP.e eher als Rahmenbedingungen beziehungsweise als bereichsübergreifender, nationaler Ansatz angesehen, da der ernährungsphysiologische Wert der Lebensmittel dadurch nicht beinflussbar wird. Dennoch ist besonders regionalen, einheimischen Produkten unter Berücksichtigung des ökologischen und kulturellen Aspektes gegenüber Nahrungsmitteln mit langen, klimabelastenden Transportwegen, im Rahmen eines ökologisch nachhaltigen Lebensstils, der Vorzug zu geben.
Frage 4:
Obwohl der Bewegungsmangel einen wichtigen kausalen Faktor im Zusammenhang mit der Adipositas darstellt, ist die Förderung der Bewegung im Alltag nicht Fokus des NAP.e. Bewegung wird aber in Form der vom Fonds Gesundes Österreich publizierten österreichischen Bewegungsleitlinien behandelt.
Frage 5:
Der NAP.e beruft sich auf die Vision, dass ein gesünderer Lebensstil gelebter Alltag ist. Dies ist vor allem durch eine nachhaltige Umsetzung einer veränderten Verhaltens- und Verhältnisprävention im Sinne des „make the healthier choice the easier choice“ Gedankens durch die Schaffung von geeigneten, settingorientierten und evidenzbasierten Rahmenbedingungen und Maßnahmen auf Basis von IST-Analysen und Best-practice Modellen auf allen Ebenen.
Die prioritären Aktionsfelder sind somit:
· Die Stärkung des Bereichs Ernährung im Gesundheitswesen und im öffentlichen Bereich
· Durchführung integrierter Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention von ernährungs- und lebensstilassoziierten Erkrankungen
· Ausbau der Datenbasis zur evidenzbasierten Vorgehensweise und Qualitätskontrolle
· Förderung von Netzwerken auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene
Zahlreiche Initialmaßnahmen, wie die Transfettsäuren – Verordnung, die Salz – Initiative, die Ausarbeitung eines einheitlichen Gütesiegels für die Gemeinschafts- und Außer-Haus Verpflegung, allgemeine lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen und Informationskampagnen wie die neue Ernährungspyramide und zahlreiche Begleitbroschüren wurden in diesem Sinne von meinem Ressort lanciert. Eine flächendeckende Ausbreitung dieser Maßnahmen bedingt aber auch eine koordiniert erfolgende Förderpolitik der Landwirtschaft. Spürbare Verbesserungen des Ernährungsverhaltens können durch Maßnahmen im Bereich der Kennzeichnung von Lebensmitteln, aber vor allem durch Rezeptur- und Angebotsanpassungen erzielt werden.
Frage 6:
Die Lehrplangestaltung liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.
Dennoch ist mir besonders das gesunde Gedeihen und Heranwachsen unserer Kinder und in diesem Zusammenhang auch die Integration der Ernährungsbildung in die Lehrpläne ein großes Anliegen. Dieses Ziel kann nur im Rahmen einer gesellschaftsweiten, gesundheitsfördernden Gesamtpolitik unter Berücksichtigung von Capacity building Partizipation und Empowerment erreicht werden.
Als eine der ersten Initialmaßnahmen in diesem Bereich ist das Kooperationsprojekt des BMG mit der AGES „Richtig essen von Anfang an“ zu erwähnen, bei dem erstmals in Österreich einheitliche Beikost – Guidelines erarbeitet werden - dadurch wird Säuglingen bereits von Anfang an ein gesunder und optimaler Start ermöglicht.
Fragen 7 und 9:
Der Nationalen Ernährungskommission obliegt die fachliche Impulsgebung anhand der Identifizierung, Ableitung und Implementierung von settingorientierten und zielgruppenspezifischen Maßnahmen, Schwerpunktaktionen und Handlungsfeldern sowie die Überprüfung der Evidenz und die Vernetzung der relevanten gesellschafts- und gesundheitspolitischen Akteure.
Vom Grundprinzip der WHO ausgehend ist gesunde Ernährung immer eine Querschnittsmaterie, die einem multifaktoriellen, kontinuierlich änderbaren und dynamischen Prozess unterliegt. Dieser Ansatz wird sich in der Zusammensetzung der Ernährungskommission widerspiegeln. Durch das Konsultationsverfahren ist gewährleistet, dass vermeintliche im Vorfeld vergessene Akteure in den weiteren Verlauf mit eingebunden sind. Zusätzlich zu den im Entwurf, der am 14. April 2010 im Gesundheitsausschuss von allen Parteien angenommen wurde, bereits genannten Institutionen werden noch weitere, wesentliche Akteure in der Zusammensetzung der NEK Berücksichtigung finden.
Frage 8:
Das Modell der Nationalen Ernährungskommission ist angelehnt an die Österreichische Codexkommission, deren Mitglieder ihre fachliche Expertise ehrenamtlich und ohne Anspruch auf Sitzungsgeld oder sonstige Kostenerstattung zur Verfügung stellen.