5485/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.07.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
|
GZ: BMG-11001/0169-I/5/2010
Wien, am 19. Juli 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 5587/J der Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den nachstehenden Ausführungen ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Kosten für Broschüren- und Bürgerservicetelefonnummern nicht in den Aufstellungen enthalten sind.
Fragen 1 und 3:
Die Gesamtkosten für den Zeitraum 31. Mai 2009 - 31. Mai 2010 beliefen sich auf € 136.225,49. Die Kosten für die Diensthandynutzung im Zeitraum 31. Mai 2009 - 31. Mai 2010 beliefen sich auf € 104.802,59. Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Betrag die Nutzung für Datendienste ebenfalls enthalten ist.
Frage 2:
Im Zeitraum 31. Mai 2009 - 31. Mai 2010 wurden 9 Diensthandys angeschafft. Die Anschaffungskosten beliefen sich insgesamt auf € 1.141,00. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass es sich hier nicht ausschließlich um die Anschaffung zusätzlicher Geräte, sondern - aufgrund der kurzen Lebensdauer von Handys - vielfach auch um den Austausch bereits vorhandener Geräte handelt.
Frage 4:
Mit Stichtag 31. Mai 2010 sind 152 Personen im Besitz eines Diensthandys.
Frage 5:
Mit Stichtag 31. Mai 2010 sind 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros im Besitz eines Diensthandys.
Frage 6:
Die Gesamtkosten für die Nutzung von Diensthandys durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros im Zeitraum 31. Mai 2009 - 31. Mai 2010 beliefen sich auf € 14.198,50.
Fragen 7 und 8:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bei der Ausfolgung der Diensthandys darauf hingewiesen, dass sie diese nur für dienstliche Zwecke nutzen dürfen. Die Einhaltung wird durch eine monatliche Kontrolle der Auszüge der Beträge der einzelnen Handynummern gewährleistet.