5487/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.07.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

Wien, am 19. Juli 2010

GZ: BMG-11001/0170-I/5/2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5640/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Ich habe zur gegenständlichen Anfrage die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft um Stellungnahme ersucht, welche mir dazu folgendes berichtet hat:

 

„Frage 1:

Zum Stichtag 17.10.2009 waren 18.237 PersonenbetreuerInnen bei der SVA versichert.


Frage 2:

Zum Stichtag 17.04.2010 waren 21.603 PersonenbetreuerInnen bei der SVA versichert.

 

Frage 3:

Zum Stichtag 17.10.2009 hatten 2.074 PersonenbetreuerInnen einen offenen Beitragsrückstand (Mahn-, Ex- oder Abschreibesaldo).

 

Hinsichtlich der "Kostenbeiträge" ist festzuhalten, dass EDV-technisch eine Differenzierung bei Selbstbehalten nach Versichertengruppen nicht vorgenommen wird und daher die Erhebung dieser Daten mit unvertretbar hohem Verwaltungsaufwand verbunden gewesen wäre, weshalb von der Beantwortung dieses Teils der Frage Abstand genommen wird. Angehörige der in Rede stehenden Personengruppe nehmen darüber hinaus erfahrungsgemäß weit unterdurchschnittlich Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch, weshalb auch nur wenige Selbstbehalte anfallen.

 

Frage 4:

Zum Stichtag 17.04.2010 hatten 2.396 PersonenbetreuerInnen einen offenen Beitragsrückstand (Mahn-, Ex- oder Abschreibesaldo).

 

Hinsichtlich des sich auf "Kostenbeiträge" beziehenden Teils der Frage wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen.

 

Frage 5:

Zum Stichtag 17.10.2009 war ein offener Beitragsrückstand in Höhe von

€ 1.941.922.-- zu verzeichnen.

 

Frage 6:

Zum Stichtag 17.04.2010 war ein offener Beitragsrückstand in Höhe von

€ 1.964.831.-- zu verzeichnen.

 

Fragen 7 und 8:

Versichertenstock PV März 2010 ohne PersonenbetreuerInnen - 338.948 Personen

64.924 Fälle, d. s. 19,15 %  des Versichertenstocks ohne PersonenbetreuerInnen, gingen in Mahnung; in 24.700 Fällen, d. s. 7,29 % des Versichertenstocks, musste ein Exekutionsverfahren eingeleitet werden.

 

Versichertenstock PV März 2010 nur PersonenbetreuerInnen - 21.603 Personen 2.620 Fälle, d. s. 12,13 %  der PersonenbetreuerInnen, gingen in Mahnung; in 820 Fällen, d. s. 3,80 % der PersonenbetreuerInnen,  musste ein Exekutionsverfahren eingeleitet werden.


Hinsichtlich des Erfolges der Exekutionsverfahren müsste - sofern angesichts des besseren Zahlungsverhaltens überhaupt noch notwendig - eine Einzelfallbetrachtung angestellt werden. Grundsätzlich ist aber festzuhalten, dass die Exekutionsverfahren im In- und Ausland in der Regel weit weniger Erfolg bringen als bei anderen Versicherten. Im Inland sind pfändbare Gegenstände der Versicherten fast nie vorhanden (die Versicherten wohnen sehr oft bei den Betreuten) und im Ausland werden die Verfahren durch die zuständigen Behörden offensichtlich nicht mit der nötigen Konsequenz bzw. auch gar nicht durchgeführt.

 

Frage 9:

Angesichts des im Durchschnitt sogar besseren Zahlungsverhaltens sind spezielle Maßnahmen seitens der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft nicht erforderlich. Allgemein wird selbstverständlich auch in dieser Versichertengruppe alles unternommen, um die vorgeschriebenen Beiträge hereinzubringen."