5493/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.07.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0147-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 5449/J-NR/2010

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Susanne Winter und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Auslieferung von Roman Polanski“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Roman Polanski, der seit Jahrzehnten in der Schweiz einen Zweitwohnsitz unterhält, wurde erst am 26. September 2009 in der Schweiz festgenommen, nachdem die US-amerikanischen Behörden der Schweiz ein förmliches Ersuchen um Verhängung der vorläufigen Auslieferungshaft übermittelt hatten. Ein derartiges Ersuchen ist bei den österreichischen Behörden nie eingelangt


Zu 4 und 5:

Nein.

Zu 6 und 7:

Ein Aufenthalt in Österreich schützt nicht vor berechtigter Strafverfolgung.

. Juli 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)