5497/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.07.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                                        

GZ: BMI-LR2220/0565-III/5/a/2010

Wien, am      . Juli 2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky, Dr. Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben am 25. Mai 2010 unter der Zahl 5461/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Strategiebericht – Asyl und Integration“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Es zeichnet sich gegenwärtig eine rückläufige Entwicklung bei der Anzahl der Asylanträge und der grundversorgten Personen ab, während die Zahlen bei Rückführung und freiwilliger Rückkehr steigen. Die gesetzlichen Verpflichtungen bleiben davon unberührt.

 

Zu den Fragen 5 bis 8:

Der Bereich Integration stellt einen wichtigen und gesamtgesellschaftlich zentralen Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Inneres dar, der für Österreich unverzichtbar ist. Das Bundesministerium für Inneres nimmt in diesem Bereich vor allem eine koordinierende Funktion wahr. Durch eine gelungene Integrationspolitik in den integrationsrelevanten Bereichen Sprache und Bildung, Arbeit und Beruf, Rechtsstaat und Werte, Gesundheit und Soziales, Interkultureller Dialog, Sport und Freizeit, Wohnen und regionale Dimensionen kann ein Mehrwert erzielt werden, der sich umfassend positiv auf den Staatshaushalt auswirkt.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Das Bundesministerium für Inneres ist – auch im Interesse der Asylwerber – bestrebt, dass die Verfahren unter Einhaltung der rechtsstaatlichen Garantien so schnell wie möglich durchgeführt werden. Dieser Bestrebung wurde in den letzten Jahren unter anderem durch legistische Maßnahmen als auch durch zusätzliches Personal bei der Asylbehörde Rechnung getragen. Auch die derzeit in Prüfung befindliche „Anwesenheitsverpflichtung“ für Asylwerber wird einen Beitrag zur weiteren Effizienzsteigerung und Straffung von Asylverfahren leisten. Die Dauer von Asylverfahren ist allerdings auch von verschiedenen externen Faktoren, wie etwa der Mitwirkung des Antragstellers am Verfahren, Recherchen durch externe Sachverständige, abhängig.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

Aufgrund der positiven Entwicklungen der letzten Jahre konnte die Anzahl der im Rahmen der Grundversorgungsvereinbarung Art. 15a BVG, BGBl I 2004/80, grundversorgten Personen seit dem Höchststand von 29.118 Personen im Jahr 2006 um über 9.000 Personen reduziert werden. Dies entspricht einem Rückgang von 31,5 %. Das Bestreben des Bundesministeriums für Inneres ist darauf ausgerichtet, die Grundversorgungsleistungen im Sinne der europarechtlichen Verpflichtungen für hilfs- und schutzbedürftige Fremde, die unterstützungswürdig sind, sicherzustellen.

 

Zu Frage 13:

Durch die Novellen der letzten Jahre, insbesondere das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2009, wurden weitrechende Maßnahmen zur Verhinderung von Asylmissbrauch geschaffen. Zudem ist geplant, die in den letzten Jahren implementierten umfassenden Kontrollmaßnahmen im Rahmen der Grundversorgung weiter zu intensivieren.

 

Zu den Fragen 14 und 15:

Mit in Kraft treten des Fremdenrechtsänderungsgesetzes am 1. Jänner 2010 wurde ein in sich wechselseitig geschlossenes fremdenrechtliches System weiter aufeinander abgestimmt. Dies zeigt sich insbesondere darin, dass sich in bestimmten Bereichen sowohl im Asylgesetz, im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz als auch im Fremdenpolizeigesetz Bestimmungen wiederfinden, die eng ineinander verzahnt aufeinander Bezug nehmen. Darüber hinaus besteht bereits eine intensive Vernetzung aller relevanten Akteure im Asyl- und Zuwanderungsbereich auf nationaler und internationaler Ebene.


Zu Frage 16:

Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Nationalen Aktionsplan für Integration wurde klargestellt, dass Länder, Gemeinden und Sozialpartner verstärkt auch finanzielle Verantwortung für Integration wahrnehmen. Zudem wurde zur wissenschaftlichen und gleichzeitig praxisbezogenen Begleitung des Nationalen Aktionsplans ein Expertengremium etabliert, das eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der erarbeiteten Integrationsstrategien einnehmen soll.

 

In Bezug auf anerkannte Flüchtlinge stehen dem Bundesministerium für Inneres für eine gezielte Integrationsförderung der "Europäische Flüchtlingsfonds" und nationale Förderungen für Integration zur Verfügung. Zudem bestehen seitens des Österreichischen Integrationsfonds weitere Angebote für die Integration von anerkannten Flüchtlingen in die Mehrheitsgesellschaft. Die Bandbreite der Leistungen reicht von Deutschkursen über Maßnahmen zur beruflichen und gesellschaftlichen Integration bis hin zu Startwohnungen und finanziellen Unterstützungen.

 

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass Integration keine ausschließlich vom Innenministerium zu vollziehende Aufgabe ist, sondern vielmehr eine Querschnittsmaterie, die von allen Gebietskörperschaften wahrzunehmen ist.

 

Zu Frage 17:

Ziel ist es, einen wirkungsvollen Vollzug der Zuständigkeitsvereinbarung – der Dublin II-Verordnung – zu gewährleisten. Hier wurden seitens des Bundesministeriums für Inneres bereits entsprechende bilaterale Verwaltungsvereinbarungen bezüglich der praktischen Modalitäten der Durchführung der Dublin II-Verordnung abgeschlossen. Dieser Weg zur Verbesserung der Kooperation mit den anderen EU – Mitgliedstaaten wird fortgesetzt und weiter forciert.

Darüber hinausgehend ist naturgemäß die Effizienz des Vollzugs von Dublin-Entscheidungen auch sehr stark von der Mitwirkung der Antragsteller im Verfahren abhängig. Im Rahmen gesetzlicher Vorgaben findet dieser Themenbereich besondere Vollzugsbeachtung.

 

Zur Frage 18:

Durch die Schaffung des Europäischen Unterstützungsbüros und dessen Aufnahme der Arbeit im Laufe des Jahres 2010 wird eine forcierte praktische Kooperation auf europäischer Ebene auch einen Beitrag zur Verfahrenseffizienz leisten. Generell sollen qualitativ hochwertige Verfahren in der I. Instanz durch ein Qualitätsmanagement gewährleistet werden, welches einen wesentlichen Beitrag zu einem effizienten Asylsystem leistet.

 

Zu Frage 19:

Für die Umsetzung des nationalen Aktionsplanes sind im Budget des Innenressorts für das Jahr 2010 insgesamt rund € 1,5 Mio. vorgesehen.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass Integration keine ausschließlich vom Innenministerium zu vollziehende Aufgabe ist, sondern vielmehr eine Querschnittsmaterie, die von allen Gebietskörperschaften wahrzunehmen ist.