5500/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.07.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

                                                                                            Wien, am 21. Juli 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0188-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5535/J betreffend „Homepage für Alleinerziehende“, welche die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen am 28. Mai 2010 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Das Konzept und die Inhalte wurden in Abstimmung zwischen der Agentur Martrix und der Sektion Familie und Jugend entwickelt. Als Orientierungshilfen wurden der Wegweiser für Alleinerziehende sowie die Elternbriefe herangezogen.

 


Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die Agentur Matrix wurde aufgrund positiver Vorerfahrungen meines Ressorts mit der Webseite www.elternbildung.at am Ausschreibungsverfahren beteiligt und ging daraus als Bestbieter hervor.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Die technische Erstellung der Homepage wurde im Februar 2009, die inhaltliche Erstellung im November 2009 beauftragt.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die Fertigstellung erfolgte im März 2010, wobei Aktualisierungen und Ergänzungen im Laufe des Jahres erfolgen.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Die redaktionelle Betreuung für 2010 obliegt der Agentur Martrix.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Die Kosten für die technische Entwicklung/Wartung für 2009/2010 betragen € 23.340 (inkl. USt). Die Kosten für die inhaltliche Entwicklung/Wartung für 2009/2010 betragen € 23.010 (inkl. USt).

 

 

Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

 

Nach Maßgabe der budgetären Mittel ist eine Weiterführung der Homepage beabsichtigt.


Antwort zu den Punkten 9 bis 11 der Anfrage:

 

Die Abnahme erfolgte durch die dafür Verantwortlichen.

 

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Im Zuge der Erstellung wurde eine externe Expertin der Österreichischen Plattform für Alleinerziehende für inhaltliche Inputs beigezogen.

 

 

Antwort zu den Punkten 13 und 16 der Anfrage:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Empfinden von Vor- bzw. Nachteilen etwas sehr Individuelles ist, solange selbstverständlich die grundlegenden Bedürfnisse von Menschen nicht gefährdet sind.

 

Betreffend die Familienleistungen meines Hauses wie etwa Familienbeihilfe, Freifahrten für Schüler/innen und Lehrlinge, Schulbuchaktion etc. kann gesagt werden, dass hinsichtlich der Gewährung keine Unterscheidung nach dem Familienstand vorgenommen wird.

 

Beim Kinderbetreuungsgeld kann es in bestimmten Härtefällen für Alleinerziehende zu einer Verlängerung des Bezuges von maximal zwei Monaten über das höchstmögliche Ausmaß, das einem Elternteil allein zustünde, kommen.

 

Auch gebührt Alleinerziehenden, die eine bestimmte Zuverdienstgrenze nicht übersteigen, eine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld.

 

 

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

 

Diese Homepage vermittelt wichtige Informationen zum Thema.


Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

 

Um die Webseite lebendig zu gestalten, werden auf der Startseite die Fotos von Zeit zu Zeit ausgewechselt. Das beschriebene Foto findet sich nicht mehr auf der Webseite und hat sich auf den Themenbereich "Neue Partnerschaft" bezogen.

 

 

Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:

 

Wie dem Österreichischen Familienbericht zu entnehmen ist, gelten alle Personen als armutsgefährdet, deren jährliches Äquivalenzeinkommen (gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen) unterhalb eines festgelegten Schwellenwertes liegt.

 

Die höhere Armutsgefährdung von Alleinerziehenden hängt primär mit dem eher geringeren Einkommen zusammen, über das die Haushalte verfügen.

 

 

Antwort zu den Punkten 18 und 19 der Anfrage:

 

Die Regelbedarfssätze für die Unterhaltsberechnung, gültig von 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2010, lauten wie folgt:

 

2009/2010

00-03 Jahre:

177,00

03-06 Jahre:

226,00

06-10 Jahre:

291,00

10-15 Jahre

334,00

15-19 Jahre:

392,00

19-28 Jahre:

492,00

 

Die aktuelle Festlegung der Sätze durch das Landesgericht für Zivilrechtsachen Wien liegt derzeit noch nicht vor. Nach dessen Auskunft ist mit diesen Sätzen im August zu rechnen.


Die aktuelle Höchstgrenze des Unterhaltsvorschusses liegt für 2010 bei € 512,41.

 

Eine Aktualisierung der Daten wurde bereits durchgeführt.

 

 

Antwort zu Punkt 20 der Anfrage:

 

Diese Frage stellt keinen Gegenstand der Vollziehung dar.

 

 

Antwort zu Punkt 21 der Anfrage:

 

Mit der Aufnahme der Österreichischen Plattform für Alleinerziehende in den Familienpolitischen Beirat wurde bereits ein wichtiges Signal gesetzt. Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend wird natürlich auch weiterhin laufend Organisationen und Einzelmaßnahmen fördern, die Unterstützung, Hilfestellung und Beratung für Alleinerziehende anbieten. Eine Ausweitung der finanziellen Mittel ist angesichts der budgetären Situation des Familienlastenausgleichsfonds nicht möglich.

 

 

Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:

 

Für derartige Anlässe liegen die Vorteile einer Webseite gegenüber einer Printpublikation insbesondere in der offenen, kostenlosen Zugriffsmöglichkeit sowie darin, dass auf notwendige Änderungen flexibler reagiert werden und die Möglichkeit von Downloads und Links angeboten werden kann.