5507/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.07.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-10.000/0029-I/PR3/2010

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 

 

Wien, am     . Juli 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am 26. Mai 2010 unter der Nr. 5472/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Konsequenzen aus dem Rechnungshofbericht über die ÖBB-Spekulationsgeschäfte gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 9:

 

Ø  Welche rechtlichen Schritte werden Sie gegen die ehemaligen ÖBB-Vorstände unternehmen, nachdem der Rechnungshof Sorgfaltspflichtverletzungen und aktienrechtliche Verfehlungen feststellte?

Ø  Werden Sie die ebenfalls vom Rechnungshof kritisierte Vorgangsweise des Aufsichtsratspräsidiums – allfällige Haftungen, Abberufungsgründe und Schadenersatzansprüche seien nicht geprüft worden, obwohl sogar der bei Deloitte bestellte Wirtschaftsprüfbericht Hinweise auf grobe Pflichtverletzungen enthalte, stattdessen wurden Abfertigungen, Boni, etc. ausbezahlt – rückgängig machen?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

Ø  Werden Sie die Rechnungshof-Empfehlungen, die ÖBB solle die Voraussetzungen für „eine Organhaftung der Mitglieder des Aufsichtsratspräsidiums“ prüfen, da die Abfindung vom Präsidium „sorgfaltswidrig“ bewilligt worden sei, den ÖBB als Eigentümervertreterin nahelegen?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

Ø  Welche personellen Konsequenzen werden die Erkenntnisse des Rechnungshofes für die Personalentscheidungen in der kommenden Aufsichtsratssitzung haben?

Ø  Wie können Sie es politisch und strafrechtlich verantworten, dass Verantwortliche, die 612,9 Mio. Steuergelder in Erwartung persönlicher Boni spekulativ einsetzten und über die Hälfte davon verloren, vom Präsidium des Aufsichtsrates, das Ihr Vorgänger , Bundeskanzler Faymann als Eigentümervertreter einsetzte, mit großzügigen Abfertigungen, etc. ausgestattet wurden?

Ø  Wie können Sie es politisch und strafrechtlich verantworten, dass Sie in Kenntnis der Vorgänge ein derartig agierendes Präsidium, das den Verschleuderern von Millionen von Steuergeldern königliche Abfertigungen zusteckte, weiter als Aufsichtsorgan der ÖBB wirken ließen?

Ø  Auf welche Weise können Sie ausschließen, dass womöglich andere Vorgänge und gegenseitige Abhängigkeiten die Handelnden veranlassten, so rechtswidrig vorzugehen?

 

 

Die selbstständige Tätigkeit ausgegliederter Einrichtungen in privatrechtlicher Form ist keine Verwaltungstätigkeit, die der politischen Kontrolle iSd. Art. 52 Abs. 1 B-VG unterliegt. Daran ändert auch die Regelung des Art. 52 Abs. 2 B-VG nichts, die nur klarstellen wollte, dass das Interpellationsrecht in Bezug auf ausgegliederte Einrichtungen nur insoweit besteht, als der Bundesminister auf die Tätigkeit der ausgegliederten Einrichtungen eine Ingerenzmöglichkeit besitzt (vgl. Kahl in Korinek/Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungsrecht, RZ 28f. zu Art. 52 B-VG).

 

Die vorliegenden Fragen betreffen daher keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF. determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

Ich möchte weiters darauf hinweisen, dass auch der Rechnungshof bei seiner Prüfung der "Finanztransaktionen der Österreichischen Bundesbahnen-Holding AG und einzelner Konzerngesellschaften mit der Deutschen Bank AG" seine Empfehlungen an die ÖBB-Holding AG, die ÖBB-Infrastruktur Bau AG (nunmehr ÖBB-Infrastruktur AG), die ÖBB-Personenverkehr AG und die Rail Cargo Austria AG gerichtet hat.