5508/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.07.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                           Wien, am      Juli 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0126-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5475/J vom 26. Mai 2010 der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Die Reduktion der Trafikenzahl erklärt sich primär durch die gestiegene Mobilität der Bevölkerung und die generelle Strukturveränderung im Handel. Von einer Nichtnach-besetzung einer erledigten Tabaktrafik (§ 25 Abs. 8 TabMG 1996) sind im Wesentlichen jene Trafiken betroffen, die sich auf Grund des Verhaltens der Konsumenten nicht mehr rechnen. Die Reduktion des Ertragspotenzials einer Trafik kann durch externe Umstände (z.B. Änderungen von Verkehrsströmen, Wegfall von Frequenzbringern oder wichtigen Neben­artikelgruppen, Verlagerung der Einkaufsgewohnheiten) bedingt sein. Es wurden auch viele Gasthäuser in ländlicher Gegend, die Tabakverkaufsstellen waren, geschlossen bzw. existieren die Tabakverkaufsstellen nicht mehr, da die nächste Generation kein Interesse an einer Fortführung hatte.


Es findet somit eine Strukturbereinigung statt. Durch das frei werdende Umsatzpotenzial werden andere Tabaktrafiken strukturell gestärkt und auf stabilere wirtschaftliche Grundlagen gestellt. Oftmals geht damit auch die Absicherung der wirtschaftlichen Existenz­grundlage für einen behinderten Menschen einher. Insbesondere die Reduktion der Standorte von Tabakverkaufsstellen verbessert die Absicherung von Tabakfachgeschäfts-standorten für Behinderte.

Ein Rückgang der Anzahl der Tabaktrafiken bedeutet keinesfalls, dass die Zahl der selbständigen Arbeitsplätze für Behinderte in diesem Verhältnis gesunken wäre. Vielmehr konnte der Anteil behinderter Tabakfachgeschäftsbetreiber seit 1973 deutlich angehoben werden. Im Durchschnitt betreibt ein Trafikant eine Trafik 20 Jahre, und es werden jährlich durchschnittlich 250 neue Trafiken besetzt. Dabei konnte der Anteil von Unternehmern mit Behinderung von 20% auf 49,9% Anteil gesteigert werden. In Wien beträgt der Anteil behinderter Tabakfachgeschäftsbetreiber bereits 59%. In Summe gab es keinen Rückgang der selbständigen Behindertenarbeitsplätze.

 

Zu 3. und 4.:

Wie in der Beantwortung zu den Fragen 1. und 2. erläutert, kam es zu keinem Rückgang. Dennoch wird die Monopolverwaltung GmbH auch weiterhin ihr Ziel verfolgen, eine österreichweite Behindertenquote von 51% der Tabakfachgeschäftsinhaber zu erreichen. Mit Hilfe eines Schulungskonzepts, z.B. durch Einrichtung von Schulungstrafiken, sollen Menschen mit Behinderungen ermutigt werden, eine Trafik zu erwerben.

 

Darüber hinaus wird an einem Schulungskonzept für behinderte Menschen, insbesondere auch für junge Menschen, z.B. behinderte Lehrlinge, gearbeitet. Ziel ist es, die zukünftigen Angestellten der Trafikanten besser auszubilden. Derzeit gibt es zu wenige behinderte Menschen, die eine entsprechende Ausbildung für die vielfältige Arbeit in der Trafik haben. Oft würden Inhaber gerne entsprechend qualifizierte Menschen mit Behinderung einstellen, diese sind jedoch schwer zu finden.

 

Zu 5. Und 6.:

Während der letzten fünf Jahre gab es folgenden Trend:

 

Jahr

Anzahl

Reduktion in %

2009

7140

- 2,923

2008

7355

- 3,109

2007

7591

- 2,467

2006

7783

- 1,693

2005

7917

- 1,823

 

Der jährliche Rückgang an Tabaktrafiken in diesem Zeitraum beträgt somit etwa 2 bis 3 %. Aussagen über die Zukunft können nicht getroffen werden, da diese rein spekulativ wären.

Im Kündigungsfall wird in jedem Einzelfall geprüft, ob eine Nachbesetzung möglich oder ob eventuell eine strukturverändernde Maßnahme (Nichtnachbesetzung oder Umwandlung der Trafikart) notwendig ist. Die Entscheidung, ob ein Standort geschlossen oder fortgeführt wird, richtet sich nach der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und den Erfordernissen einer funktionierenden Nahversorgung.

 

Wie bereits zu den Fragen 1. und 2. erwähnt, sind im Großen und Ganzen jene Trafiken betroffen, die sich auf Grund des Verhaltens der Konsumenten nicht mehr rechnen. Es findet somit eine Strukturbereinigung statt.

 

Für die kommenden Jahre ist vorgesehen, die aus dem Solidaritäts- und Strukturfonds zur Verfügung stehenden Mittel proaktiv einzusetzen, um so für die verbleibenden Tabak-trafikanten eine wirtschaftlich positive und den Erfordernissen der Nahversorgung Rechnung tragende Struktur sicherzustellen. Schwerpunktmäßig soll dabei den Belangen behinderter Menschen Rechnung getragen werden, um so auch den Behindertenanteil an den Trafik­inhabern weiter zu erhöhen.

 

Zu 7. und 8:

Wie bereits zu 1. und 2. erläutert, gehen keine Arbeitsplätze verloren.

 

Es werden in Zukunft vermehrt auch Angestellte mit Behinderung in Trafiken beschäftigt werden. Dazu wird die Monopolverwaltung GmbH mit dem KOBV (Dachorganisation aller Kriegsopfer- und Behindertenverbände in Österreich) und der WKÖ ein Konzept ausarbeiten und dies Ende 2010 in die Planung umsetzen. Unter einem werden die recht­lichen Rahmenbedingungen abzuklären sein.

 

 

Mit freundlichen Grüßen